In Der Probezeit Krank Und Gekündigt Wer Zahlt

Okay, stell dir vor: Probezeit. Das ist schon stressig genug, oder? Man will einen guten Eindruck machen, alles richtig machen, bloß nicht auffallen... und dann BÄM! Krankheit. Der Worst Case, echt. Aber was passiert jetzt mit der Kündigung und wer zahlt überhaupt?
Krank in der Probezeit – Das Horrorszenario
Ja, die Probezeit. Der Name ist Programm. Man wird "auf Probe" genommen. Heißt, sowohl du als auch der Arbeitgeber können relativ easy das Arbeitsverhältnis beenden. Ohne große Angabe von Gründen. Klingt fair? Naja...
Und dann wirst du krank. Und zwar nicht nur ein bisschen Halskratzen, sondern so richtig flachliegend. Fieber, Schüttelfrost, das volle Programm. Super Timing, oder? Ironie pur!
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Darf man in der Probezeit überhaupt gekündigt werden, wenn man krank ist? Gute Frage! Die Antwort ist... Jein. Ja, man darf gekündigt werden, aber... Es gibt natürlich Ausnahmen und Feinheiten, wie immer im deutschen Arbeitsrecht. Ist ja klar, dass es nicht einfach wäre, oder?
Kündigung trotz Krankschreibung? Geht das denn?
Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung in der Probezeit. Autsch! Der Kündigungsschutz, den du nach sechs Monaten im Betrieb hast (Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG), der greift halt in der Probezeit noch nicht. Doof gelaufen.

Der Arbeitgeber kann dir also theoretisch während deiner Krankschreibung kündigen. Die Kündigung muss dir schriftlich zugehen. Wichtig: Das Datum des Zugangs zählt! Nicht das Datum, an dem du die Kündigung liest, sondern wann sie im Briefkasten lag. Also, Briefkasten im Auge behalten, auch wenn man sich elend fühlt.
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Eine Kündigung während der Krankheit kann unwirksam sein, wenn sie gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Also, wenn du z.B. wegen deiner Krankheit gekündigt wirst (und das nachweisbar ist), dann könnte das illegal sein. Aber das ist dann schon ein Fall für den Anwalt.
Wer zahlt denn jetzt? Krankengeld? Lohnfortzahlung?
Kommen wir zum Geld. Das ist ja schließlich auch wichtig, wenn man krank ist und vielleicht bald ohne Job dasteht. Wer zahlt, wenn du krank in der Probezeit bist?

Lohnfortzahlung: Wenn du länger als vier Wochen im Betrieb bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, dein Arbeitgeber muss dir dein Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Yippie!
Aber! (Ja, es gibt ein Aber...) Wenn du vor Ablauf der vier Wochen krank wirst, oder wenn deine Krankheit länger als sechs Wochen dauert, springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das sind in der Regel 70% deines Bruttogehalts (aber maximal 90% deines Nettogehalts). Nicht so viel, aber besser als nichts, oder?

Und was ist, wenn du gekündigt wirst, während du krank bist? Dann zahlt dein Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Lohnfortzahlung (wenn du die vier Wochen "überlebt" hast). Danach übernimmt die Krankenkasse, sofern du weiterhin krankgeschrieben bist.
Was du tun solltest, wenn du gekündigt wirst
Erstens: Ruhe bewahren! (Ich weiß, leichter gesagt als getan).
Zweitens: Die Kündigung prüfen! Ist sie formal korrekt? Ist die Kündigungsfrist eingehalten? (Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist meistens sehr kurz, oft nur zwei Wochen).

Drittens: Sprich mit einem Anwalt! Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir sagen, ob die Kündigung rechtens ist und welche Möglichkeiten du hast. Gerade wenn du das Gefühl hast, dass die Kündigung diskriminierend ist, solltest du dich beraten lassen.
Viertens: Melde dich sofort arbeitssuchend beim Arbeitsamt! Auch wenn du krank bist. Sonst gibt’s Ärger mit dem Arbeitslosengeld.
Fazit: Krank in der Probezeit ist doof. Aber es ist kein Weltuntergang. Informiere dich, lass dich beraten und gib nicht auf! Irgendwie geht's immer weiter. Und vielleicht ist der neue Job ja sowieso viel besser! Kopf hoch!
