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2 Tage Krank In Der Probezeit


2 Tage Krank In Der Probezeit

Stell dir vor, du hast gerade deinen Traumjob angefangen. Die Probezeit läuft, alles ist neu und aufregend. Und dann… wirst du krank. Was nun? Keine Panik! In diesem Artikel klären wir, was passiert, wenn du während deiner Probezeit krankgeschrieben wirst, speziell wenn es nur um ein paar Tage geht. Wir geben dir wichtige Infos und Tipps, damit du bestmöglich informiert bist.

Krankmeldung in der Probezeit: Die Basics

Die Probezeit dient dazu, dass sowohl du als auch dein Arbeitgeber herausfinden können, ob ihr zueinander passt. Im Grunde genommen gelten während der Probezeit die gleichen Regeln wie nach der Probezeit, wenn es um Krankheit geht. Aber: Die Umstände können sich etwas anders anfühlen, weil du dich noch beweisen möchtest.

Wann und wie musst du dich krankmelden?

Das A und O ist die rechtzeitige Krankmeldung. Die meisten Arbeitsverträge legen fest, wann und wie du dich krankmelden musst. Lies deinen Vertrag also genau durch! Üblicherweise gilt:

  • Unverzüglich: Du musst dich so schnell wie möglich bei deinem Arbeitgeber melden, sobald du merkst, dass du nicht arbeiten kannst. Das bedeutet in der Regel noch vor Arbeitsbeginn.
  • Wie? Meistens per Telefon oder E-Mail. Sprich mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
  • Was? Gib an, dass du krank bist und voraussichtlich nicht arbeiten kannst. Eine genaue Diagnose musst du (noch) nicht nennen.

Wichtig: Dokumentiere deine Krankmeldung. Bewahre E-Mails auf oder notiere dir den Zeitpunkt und Inhalt des Telefonats.

Die ärztliche Bescheinigung (Attest)

In den meisten Fällen benötigst du ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung (das Attest). Dein Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass du bereits ab dem ersten Tag ein Attest vorlegst. Auch hier gilt: Schau in deinen Arbeitsvertrag!

Was muss im Attest stehen? Das Attest muss bestätigen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst. Lass dir das Attest sofort vom Arzt aushändigen und gib es deinem Arbeitgeber fristgerecht. Manche Arbeitgeber akzeptieren auch eine elektronische Übermittlung.

Krank in der Probezeit? So wenden Sie die Kündigung ab
Krank in der Probezeit? So wenden Sie die Kündigung ab

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall während der Probezeit

Kommen wir zum finanziellen Aspekt: Bekommst du während deiner Krankheit in der Probezeit dein Gehalt weitergezahlt? Ja, grundsätzlich schon!

Allerdings greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst, wenn dein Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) geregelt. Achtung: Diese vier Wochen beziehen sich auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses, nicht auf den Beginn der Probezeit.

Was bedeutet das für dich?

Krank während der Probezeit? (Job, Azubi)
Krank während der Probezeit? (Job, Azubi)
  • Weniger als vier Wochen im Unternehmen: Wenn du krank wirst, bevor du vier Wochen im Unternehmen bist, bekommst du in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber. Du hast dann möglicherweise Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse.
  • Mehr als vier Wochen im Unternehmen: Wenn du schon länger als vier Wochen dabei bist, bekommst du dein Gehalt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

Krankengeld von der Krankenkasse

Solltest du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, weil du noch keine vier Wochen im Unternehmen bist, kannst du unter Umständen Krankengeld von deiner Krankenkasse beantragen. Informiere dich am besten direkt bei deiner Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und das Antragsverfahren.

Auswirkungen der Krankheit auf die Probezeit

Die große Frage ist natürlich: Hat deine Krankheit negative Auswirkungen auf deine Probezeit? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da es von verschiedenen Faktoren abhängt:

  • Dauer der Krankheit: Ein paar Tage Krankheit sind in der Regel kein Problem. Eine längere Krankheit (mehrere Wochen) kann die Situation jedoch verändern.
  • Art der Krankheit: Eine ansteckende Krankheit, die andere Mitarbeiter gefährden könnte, wird anders bewertet als beispielsweise eine Erkältung.
  • Verhalten des Arbeitnehmers: Hast du dich rechtzeitig gemeldet? Hast du alle erforderlichen Dokumente eingereicht?
  • Art des Jobs: In manchen Berufen ist eine hohe Anwesenheit wichtiger als in anderen.
  • Unternehmenskultur: Manche Unternehmen sind verständnisvoller als andere.

Verlängerung der Probezeit?

Grundsätzlich kann die Probezeit verlängert werden, wenn du während dieser Zeit krank warst. Der Arbeitgeber kann argumentieren, dass er dich aufgrund deiner Krankheit nicht ausreichend beurteilen konnte. Eine solche Verlängerung muss aber im Vorfeld mit dir besprochen und vereinbart werden. Es gibt keine automatische Verlängerung aufgrund von Krankheit.

Was kannst du tun? Sprich offen mit deinem Vorgesetzten über deine Situation. Zeige dein Engagement und deinen Willen, deine Aufgaben zu erfüllen, sobald du wieder gesund bist. Biete an, verpasste Arbeit nachzuholen oder dich in anderen Bereichen einzubringen.

Verlängerung der Probezeit infolge Krankheit - KMU- und Gewerbeverband
Verlängerung der Probezeit infolge Krankheit - KMU- und Gewerbeverband

Kündigung während der Probezeit trotz Krankheit?

Ja, leider ist das möglich. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen (oft nur zwei Wochen). Dein Arbeitgeber kann dir also auch kündigen, während du krank bist. Allerdings darf die Kündigung nicht aufgrund deiner Krankheit erfolgen (Diskriminierung). Der Arbeitgeber muss andere Gründe für die Kündigung haben, beispielsweise deine mangelnde Eignung für den Job.

Was solltest du tun, wenn du während deiner Krankheit in der Probezeit gekündigt wirst?

  • Kündigungsschreiben prüfen: Achte darauf, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und alle erforderlichen Angaben enthält.
  • Rechtliche Beratung einholen: Lass dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um deine Rechte zu prüfen.
  • Arbeitslosengeld beantragen: Melde dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.

Wie du dich richtig verhältst: Tipps für den Krankheitsfall in der Probezeit

Auch wenn die Situation unangenehm ist, gibt es ein paar Dinge, die du tun kannst, um das Beste daraus zu machen:

Krank in der Probezeit? So wenden Sie die Kündigung ab
Krank in der Probezeit? So wenden Sie die Kündigung ab
  • Sei proaktiv: Melde dich frühzeitig und ehrlich krank.
  • Sei transparent: Informiere deinen Vorgesetzten über deinen Zustand und wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst.
  • Biete Lösungen an: Wenn möglich, biete an, Aufgaben zu delegieren oder dich per E-Mail oder Telefon zu unterstützen.
  • Zeige Engagement: Betone, dass du dich auf deine Rückkehr freust und deine Aufgaben schnellstmöglich wieder übernehmen möchtest.
  • Kümmere dich um deine Gesundheit: Sorge dafür, dass du schnell wieder fit wirst, damit du deine Arbeit wieder aufnehmen kannst.
  • Kommunikation ist der Schlüssel: Sprich offen und ehrlich mit deinem Arbeitgeber. Das schafft Vertrauen und zeigt, dass du verantwortungsbewusst bist.

Beispiel: Der Erkältungsfall

Stell dir vor, du hast eine dicke Erkältung. Du fühlst dich schlapp und hast Halsschmerzen. Du bist erst seit drei Wochen im neuen Job. Was tust du?

  1. Melde dich sofort bei deinem Vorgesetzten: Sag ihm/ihr, dass du dich krank fühlst und voraussichtlich heute nicht arbeiten kannst.
  2. Geh zum Arzt: Lass dich untersuchen und dir ein Attest ausstellen, falls dein Arbeitgeber es verlangt (auch wenn du noch keine drei Tage krank bist).
  3. Informiere deinen Vorgesetzten über das Ergebnis: Gib ihm/ihr Bescheid, wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst.
  4. Biete Unterstützung an (wenn möglich): Frag, ob du von zu Hause aus E-Mails beantworten oder andere kleine Aufgaben erledigen kannst.
  5. Ruhe dich aus: Sorge dafür, dass du schnell wieder gesund wirst.

In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber Verständnis zeigt und deine Krankheit keine negativen Auswirkungen auf deine Probezeit hat. Wichtig ist, dass du dich verantwortungsbewusst und kommunikativ verhältst.

Deine Rechte kennen: Wo du Hilfe findest

Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst. Wenn du unsicher bist oder Fragen hast, kannst du dich an folgende Stellen wenden:

  • Betriebsrat: Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann er dir bei Fragen zum Arbeitsrecht helfen.
  • Gewerkschaft: Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du dich dort beraten lassen.
  • Anwalt für Arbeitsrecht: Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dir eine individuelle Beratung geben und deine Rechte durchsetzen.
  • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung zu verschiedenen Verbraucherthemen, einschließlich Arbeitsrecht.

Fazit: Keine Angst vor Krankheit in der Probezeit

Krank zu werden ist nie schön, besonders nicht in der Probezeit. Aber mit der richtigen Vorbereitung und dem richtigen Verhalten kannst du die Situation meistern. Wichtig ist: Informiere dich über deine Rechte und Pflichten, kommuniziere offen mit deinem Arbeitgeber und sorge dafür, dass du schnell wieder gesund wirst. Denk daran: Ein paar Tage Krankheit sind in der Regel kein Weltuntergang. Zeige dein Engagement und deinen Willen, deine Aufgaben zu erfüllen, und die meisten Arbeitgeber werden Verständnis zeigen. Wir hoffen, dieser Artikel hat dir geholfen, die Situation besser einzuschätzen und dich sicherer zu fühlen! Viel Erfolg in deinem neuen Job!

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