Gehalt Bei Krankheit Länger Als 6 Wochen

Stell dir vor, du bist krank. So richtig krank. Nicht nur ein kleiner Schnupfen, sondern etwas, das dich wirklich ausknockt. Du kannst nicht zur Uni, nicht zum Job, und fühlst dich elend. Die gute Nachricht ist: In Deutschland bist du davor geschützt, sofort ohne Einkommen dazustehen. Aber was passiert, wenn du länger als sechs Wochen krank bist? Genau darum geht es in diesem Artikel. Wir erklären dir alles, was du als Student oder Berufseinsteiger über dein Gehalt bei Krankheit länger als sechs Wochen wissen musst.
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?
Die ersten sechs Wochen deiner Krankheit werden in der Regel von deinem Arbeitgeber ganz normal weiterbezahlt. Das nennt man Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Aber was passiert, wenn du danach immer noch nicht gesund bist? Hier kommt das Krankengeld ins Spiel.
Krankengeld: Deine finanzielle Absicherung
Wenn du länger als sechs Wochen krank bist und weiterhin arbeitsunfähig geschrieben bist, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt dir Krankengeld. Das Krankengeld ist quasi dein Ersatzgehalt, während du dich auskurierst. Es ist wichtig zu wissen, dass du das Krankengeld nicht automatisch bekommst. Du musst es bei deiner Krankenkasse beantragen. Informiere dich am besten frühzeitig, welche Unterlagen du dafür brauchst.
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Wie hoch ist das Krankengeld? Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoeinkommens. Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das bedeutet, dass du etwas weniger Geld bekommst als dein normales Gehalt, aber du bist trotzdem finanziell abgesichert.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt? Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Das bedeutet, wenn du innerhalb von drei Jahren erneut an derselben Krankheit erkrankst, werden die vorherigen Krankentage angerechnet. Nach Ablauf dieser 78 Wochen erhältst du kein Krankengeld mehr, es sei denn, du hast Anspruch auf andere Leistungen wie Erwerbsminderungsrente.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst:

- Du musst gesetzlich krankenversichert sein.
- Du musst arbeitsunfähig sein. Das bedeutet, du kannst deinen Job aufgrund deiner Krankheit nicht ausüben.
- Du musst deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestieren lassen.
- Du musst deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse melden.
Wichtig für Studenten: Als Student hast du in der Regel Anspruch auf Krankengeld, wenn du pflichtversichert bist (z.B. über deine Eltern oder als Werkstudent) und während des Semesters einer Beschäftigung nachgehst, die dich krankenversicherungspflichtig macht. Bist du freiwillig versichert (z.B. weil du älter als 25 bist und nicht mehr über deine Eltern versichert bist), solltest du dich genau bei deiner Krankenkasse informieren, ob du Anspruch auf Krankengeld hast. Oftmals musst du dafür bestimmte Beiträge zahlen.
Was musst du tun, um Krankengeld zu bekommen?
Der Weg zum Krankengeld ist nicht kompliziert, aber es gibt ein paar Dinge, die du beachten musst:
- Arztbesuch: Gehe zu deinem Arzt und lasse dir deine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Die ärztliche Bescheinigung ist der wichtigste Beweis für deine Krankheit.
- Arbeitgeber informieren: Informiere deinen Arbeitgeber sofort über deine Arbeitsunfähigkeit. Viele Unternehmen haben hierfür interne Richtlinien, die du beachten solltest.
- Krankenkasse informieren: Melde dich bei deiner Krankenkasse und teile ihnen deine Arbeitsunfähigkeit mit. Du bekommst dann in der Regel einen Antrag auf Krankengeld zugeschickt.
- Antrag ausfüllen: Fülle den Antrag auf Krankengeld sorgfältig aus und sende ihn zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung an deine Krankenkasse zurück.
- Regelmäßige Folgebescheinigungen: Solange du krank bist, musst du regelmäßig Folgebescheinigungen von deinem Arzt einreichen, um deinen Anspruch auf Krankengeld aufrechtzuerhalten.
Achtung: Versäume keine Fristen! Wenn du die Fristen für die Einreichung der Unterlagen verpasst, kann es sein, dass du kein Krankengeld bekommst.

Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen, die du kennen solltest:
Krankengeld bei befristetem Arbeitsvertrag
Auch wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, hast du Anspruch auf Krankengeld. Allerdings endet dein Anspruch auf Krankengeld, wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft. Nach Ablauf deines Arbeitsvertrages kannst du unter Umständen Arbeitslosengeld I beantragen, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist.
Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Wenn du arbeitslos bist und Krankengeld beziehst, kann sich das auf dein Arbeitslosengeld auswirken. Die Agentur für Arbeit kann dein Arbeitslosengeld kürzen, wenn du Krankengeld beziehst, da du in diesem Fall ja bereits Leistungen von der Krankenkasse erhältst.
Krankengeld bei Minijob
Auch als Minijobber hast du grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Allerdings ist die Höhe des Krankengeldes in der Regel geringer, da dein Einkommen im Minijob geringer ist.

Krankengeld und Nebenjob
Wenn du neben deinem Hauptjob noch einen Nebenjob hast, kann sich das auf die Höhe deines Krankengeldes auswirken. Die Krankenkasse berücksichtigt in der Regel alle deine Einkünfte, um die Höhe des Krankengeldes zu berechnen.
Was tun, wenn die Krankenkasse das Krankengeld ablehnt?
Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse deinen Antrag auf Krankengeld ablehnt. Das ist zwar ärgerlich, aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Du hast das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen.
Wie legst du Widerspruch ein? Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb einer bestimmten Frist bei der Krankenkasse eingehen. In der Regel beträgt die Frist einen Monat. In deinem Widerspruch solltest du die Gründe für deine Ablehnung darlegen und gegebenenfalls weitere Beweise vorlegen, wie z.B. zusätzliche ärztliche Gutachten.

Hilfe suchen: Wenn du dir unsicher bist, wie du Widerspruch einlegen sollst, kannst du dir Hilfe bei einer Verbraucherzentrale, einem Sozialverband (z.B. VdK oder SoVD) oder einem Rechtsanwalt suchen. Diese Organisationen können dich beraten und dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.
Wie kannst du dich vorbereiten und absichern?
Auch wenn man es sich nicht wünscht, kann jeder mal länger krank werden. Hier sind ein paar Tipps, wie du dich vorbereiten und absichern kannst:
- Krankenversicherung: Stelle sicher, dass du eine gute Krankenversicherung hast, die deine Bedürfnisse abdeckt. Informiere dich über die Leistungen deiner Krankenkasse und vergleiche gegebenenfalls Angebote.
- Zusatzversicherungen: Je nach Bedarf kannst du eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese zahlt dir zusätzlich zum Krankengeld einen bestimmten Betrag pro Tag, um deine Einkommenslücke zu schließen.
- Gesundheit: Achte auf deine Gesundheit. Eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung, ausreichend Bewegung und wenig Stress kann dazu beitragen, dass du seltener krank wirst.
- Information: Informiere dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten im Krankheitsfall. Je besser du informiert bist, desto besser kannst du dich vorbereiten und im Ernstfall richtig handeln.
Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zum Thema Gehalt bei Krankheit länger als 6 Wochen:
- Nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens.
- Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
- Du musst deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestieren lassen und deiner Krankenkasse melden.
- Wenn die Krankenkasse das Krankengeld ablehnt, kannst du Widerspruch einlegen.
Wir hoffen, dieser Artikel hat dir geholfen, das Thema Krankengeld besser zu verstehen. Bleib gesund und pass auf dich auf!
