free web page hit counter

Wie Können Willenserklärungen Abgegeben Werden


Wie Können Willenserklärungen Abgegeben Werden

Stell dir vor, du kaufst dir online ein neues Smartphone. Mit einem Klick bestätigst du deine Bestellung. Hast du dir jemals Gedanken darüber gemacht, was genau in diesem Moment passiert? Du gibst eine Willenserklärung ab! Aber was bedeutet das eigentlich, und wie genau funktionieren diese Willenserklärungen? Dieser Artikel richtet sich an alle, die sich für die rechtlichen Grundlagen von Verträgen und alltäglichen Transaktionen interessieren, egal ob Schüler, Studenten oder einfach nur neugierige Bürger. Ziel ist es, das Thema Willenserklärungen verständlich zu erklären und die verschiedenen Arten der Abgabe aufzuzeigen.

Was ist eine Willenserklärung?

Eine Willenserklärung ist im Grunde eine private Erklärung, die darauf abzielt, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Sie ist ein zentraler Baustein für das Zustandekommen von Verträgen. Ohne Willenserklärungen gäbe es keine Kaufverträge, Mietverträge oder Arbeitsverträge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Wirksamkeit von Willenserklärungen umfassend.

Eine Willenserklärung besteht aus zwei Elementen:

  • Innerer Wille (subjektiver Tatbestand): Der Wille, eine bestimmte Rechtsfolge zu erzielen. Du musst also tatsächlich den Wunsch haben, beispielsweise das Smartphone zu kaufen.
  • Äußerer Erklärungstatbestand (objektiver Tatbestand): Dieser Wille muss auch nach außen erkennbar geäußert werden. Der Klick auf den "Kaufen"-Button ist beispielsweise eine solche Äußerung.

Erst wenn beide Elemente zusammenkommen, entsteht eine wirksame Willenserklärung.

Formen der Abgabe von Willenserklärungen

Willenserklärungen können auf verschiedene Arten abgegeben werden. Das BGB schreibt grundsätzlich keine bestimmte Form vor, es sei denn, das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte eine besondere Form vor (z.B. notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf).

Referat von Susann Hartig & Constanze Siegel - ppt video online
Referat von Susann Hartig & Constanze Siegel - ppt video online

1. Ausdrückliche Willenserklärung

Die ausdrückliche Willenserklärung ist die häufigste Form. Hier wird der Wille klar und unmissverständlich in Worten (mündlich oder schriftlich) oder durch eindeutige Zeichen zum Ausdruck gebracht. Beispiele hierfür sind:

  • Das mündliche "Ja" bei einer Hochzeit.
  • Die schriftliche Unterzeichnung eines Kaufvertrags.
  • Das Nicken als Zustimmung.

2. Konkludente Willenserklärung (schlüssiges Handeln)

Eine konkludente Willenserklärung liegt vor, wenn der Wille nicht ausdrücklich erklärt wird, sondern sich aus dem Verhalten einer Person ergibt. Das Verhalten muss aber eindeutig darauf schließen lassen, dass die Person eine bestimmte Rechtsfolge will. Hier einige Beispiele:

Willenserklärung • Was ist eine Willenserklärung? · [mit Video]
Willenserklärung • Was ist eine Willenserklärung? · [mit Video]
  • Das Einsteigen in einen Bus (zeigt den Willen, befördert zu werden und den Fahrpreis zu zahlen).
  • Das Abstellen eines Autos auf einem Parkplatz mit Parkscheinpflicht (zeigt den Willen, den Parkplatz zu nutzen und die Gebühren zu bezahlen).
  • Das Annehmen einer Warensendung, die man nicht bestellt hat (kann als Annahme eines Angebots gewertet werden, wenn man die Ware behält und nutzt).

3. Schweigen als Willenserklärung?

Grundsätzlich gilt: Schweigen ist keine Willenserklärung. "Wer schweigt, stimmt nicht zu" ist eine weit verbreitete Redensart, die auch im rechtlichen Sinne zutrifft. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung gewertet werden kann:

  • Vereinbarung: Wenn die Parteien vorher vereinbart haben, dass Schweigen als Zustimmung gilt.
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Im Handelsverkehr kann Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben unter Umständen als Zustimmung gewertet werden, wenn der Empfänger Kaufmann ist und die wesentlichen Inhalte des Schreibens zutreffen.

Wichtig: Die Ausnahme, dass Schweigen als Willenserklärung gilt, muss immer gut begründet sein und ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Die Abgabe einer Willenserklärung - Jura online lernen
Die Abgabe einer Willenserklärung - Jura online lernen

4. Willenserklärung durch Boten

Eine Willenserklärung kann auch durch einen Boten übermittelt werden. Der Bote ist eine Person, die eine fremde Willenserklärung überbringt. Dabei unterscheidet man zwischen:

  • Erklärungsbote: Überbringt eine bereits fertige Willenserklärung.
  • Empfangsbote: Empfängt eine Willenserklärung für eine andere Person.

Der Erklärende trägt das Risiko, dass der Erklärungsbote die Erklärung richtig übermittelt. Der Empfänger trägt das Risiko, dass der Empfangsbote die Erklärung richtig weiterleitet.

Abgabe einer Willenserklärung #RechtVerständlich - YouTube
Abgabe einer Willenserklärung #RechtVerständlich - YouTube

Widerruf von Willenserklärungen

Grundsätzlich sind Willenserklärungen bindend. Ein Widerruf ist nur möglich, solange die Willenserklärung dem Empfänger noch nicht zugegangen ist oder gleichzeitig mit ihr zugeht. Das bedeutet, dass du deine Bestellung des Smartphones widerrufen kannst, solange die E-Mail mit der Bestellbestätigung noch nicht in deinem Postfach ist oder du den Widerruf gleichzeitig mit der Bestellbestätigung erhältst.

Es gibt auch gesetzliche Widerrufsrechte, z.B. bei Online-Käufen oder Haustürgeschäften. Diese Widerrufsrechte ermöglichen es, einen bereits geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, ohne Angabe von Gründen.

Fazit

Willenserklärungen sind das Fundament unserer Rechtsordnung und bestimmen maßgeblich unseren Alltag. Ob beim Einkaufen, Mieten oder Arbeiten – wir geben ständig Willenserklärungen ab. Das Verständnis der verschiedenen Formen der Abgabe und der Möglichkeiten des Widerrufs ist daher essentiell, um sich im Rechtsverkehr sicher zu bewegen. Die Beachtung der Formvorschriften und die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten schützen vor ungewollten rechtlichen Konsequenzen. Informiere dich also gut, bevor du eine Willenserklärung abgibst!

Willenserklärung § Definition, Arten & Auslegung – Vertragsrecht24.ch Zustandekommen von Verträgen | Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen WPR1 (BGB AT) - 74/252 - Willenserklärung - Abgabe - Teil II - YouTube Grundbestandteil des Vertragsrechts - ppt herunterladen WPR1 (BGB AT) - 76/252 - Willenserklärung - Zugang - Teil II - YouTube WPR1 (BGB AT) - 75/252 - Willenserklärung - Zugang - Teil I - YouTube

You might also like →