Was Steht In Einem Polizeilichen Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis, oft einfach nur als "Führungszeugnis" bezeichnet, ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen einer Person gibt. Es ist ein wichtiges Dokument, das in vielen Bereichen des Lebens benötigt wird, beispielsweise bei der Bewerbung um bestimmte Arbeitsstellen oder für die Beantragung bestimmter Lizenzen.
Aber was genau steht in einem solchen Führungszeugnis? Und welche Arten von Führungszeugnissen gibt es? Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick verschaffen.
Was ist ein Führungszeugnis?
Im Wesentlichen ist das Führungszeugnis eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister (BZR) ist eine zentrale Datenbank in Deutschland, in der strafrechtliche Verurteilungen von deutschen Staatsbürgern und bestimmten ausländischen Staatsbürgern gespeichert werden. Das Führungszeugnis ist also kein "sauberes" Dokument im Sinne einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern gibt tatsächlich Auskunft über eventuelle Verurteilungen.
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Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede Verurteilung in einem Führungszeugnis erscheint. Bestimmte geringfügige Verurteilungen, beispielsweise Geldstrafen unter einer bestimmten Höhe, werden nicht aufgenommen. Auch gibt es tilgungsfähige Verurteilungen, die nach Ablauf einer bestimmten Frist aus dem Register gelöscht werden und somit auch nicht mehr im Führungszeugnis erscheinen. Die Tilgungsfristen sind abhängig von der Schwere der Tat und der verhängten Strafe.
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich in ihrem Umfang und Verwendungszweck unterscheiden:

- Privatführungszeugnis (Belegart N): Dies ist die Standardvariante, die von Privatpersonen für private Zwecke beantragt wird, beispielsweise für eine Bewerbung um eine Arbeitsstelle, die keine besondere Vertrauensstellung erfordert.
- Behördenführungszeugnis (Belegart O): Dieses Führungszeugnis wird direkt an eine Behörde gesendet und dient der Vorlage bei dieser Behörde. Es wird in der Regel für Tätigkeiten benötigt, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit erfordern, beispielsweise im öffentlichen Dienst oder bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE): Dieses Führungszeugnis ist eine Sonderform und wird benötigt, wenn die Tätigkeit des Antragstellers im besonderen Maße mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat. Es enthält neben den üblichen Eintragungen auch bestimmte Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, auch wenn diese nach den allgemeinen Regeln bereits getilgt wären.
- Europäisches Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis wird für Personen ausgestellt, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Es enthält zusätzlich zu den deutschen Eintragungen auch Informationen über Verurteilungen in dem anderen EU-Mitgliedstaat, soweit diese dem Bundeszentralregister mitgeteilt wurden.
Was steht konkret in einem Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis enthält folgende Informationen:
- Persönliche Daten des Antragstellers: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit(en), Anschrift.
- Angaben zu eventuellen Verurteilungen:
- Datum der Verurteilung
- Gericht, das die Verurteilung ausgesprochen hat
- Art der Straftat
- Verhängte Strafe (z.B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe)
- Hinweise: Gegebenenfalls Hinweise auf besondere Umstände, beispielsweise wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder wenn es sich um eine Jugendstrafe handelt.
- Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer: Ein Führungszeugnis hat keine formale Gültigkeitsdauer. Die Behörde oder der Arbeitgeber, bei dem das Führungszeugnis vorgelegt wird, entscheidet, ob es noch aktuell genug ist. In der Regel wird jedoch ein nicht älteres als drei Monate altes Führungszeugnis verlangt.
Wichtig: Enthält ein Führungszeugnis keine Eintragungen, so steht dort der Vermerk "Keine Eintragung". Dies bedeutet, dass die betreffende Person entweder nie strafrechtlich verurteilt wurde oder dass eventuelle Verurteilungen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden oder bereits getilgt sind.

Was steht nicht in einem Führungszeugnis?
Es gibt bestimmte Dinge, die nicht in einem Führungszeugnis stehen:
- Ermittlungsverfahren: Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht im Führungszeugnis vermerkt.
- Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) werden nicht im Führungszeugnis vermerkt.
- Geringfügige Verurteilungen: Geldstrafen bis zu einer bestimmten Höhe (in der Regel unter 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe) werden nicht aufgenommen, es sei denn, es liegen bereits andere Eintragungen vor.
- Tilgungsfähige Verurteilungen: Verurteilungen, die nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt sind, werden nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt.
Fazit
Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über eventuelle Vorstrafen gibt. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Führungszeugnissen zu kennen und zu wissen, welche Informationen darin enthalten sind. Das Führungszeugnis ist ein objektives Dokument, das die im Bundeszentralregister gespeicherten Informationen widerspiegelt. Es dient dazu, die Vertrauenswürdigkeit einer Person in bestimmten Situationen zu beurteilen, insbesondere bei der Ausübung von Tätigkeiten, die eine besondere Verantwortung erfordern.
