Was Steht Im Erweiterten Führungszeugnis Und Wie Lange

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein spezielles Dokument in Deutschland, das über ein normales Führungszeugnis hinausgeht. Es dient dem Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor sexuellem Missbrauch und anderen Straftaten.
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis, das vor allem Informationen über schwerere Straftaten enthält, gibt das erweiterte Führungszeugnis Auskunft über Verurteilungen, die im Zusammenhang mit bestimmten Berufen oder Tätigkeiten stehen. Es wird hauptsächlich von Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten. Die Grundlage dafür bildet § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Es ist wichtig zu betonen, dass das erweiterte Führungszeugnis nicht automatisch ausgestellt wird. Es muss vom Betroffenen beantragt werden, und der Antragsteller muss nachweisen, dass die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit erforderlich ist. In der Regel wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Organisation, für die der Antragsteller tätig ist, benötigt.
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Was steht im erweiterten Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich zu den im einfachen Führungszeugnis aufgeführten Informationen auch Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen. Dazu gehören insbesondere:
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch Schutzbefohlener)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Freiheitsberaubung, Nötigung)
- Straftaten gegen das Leben (z.B. Mord, Totschlag)
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Körperverletzung)
- Straftaten, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften stehen
Wichtig: Auch wenn eine Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht mehr erscheint, weil die Tilgungsfrist abgelaufen ist, kann sie dennoch im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt sein, wenn sie eine der oben genannten Straftaten betrifft. Die Tilgungsfristen für bestimmte Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, sind oft länger als die für andere Delikte.

Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet keine Informationen über Ordnungswidrigkeiten, laufende Ermittlungsverfahren oder eingestellte Verfahren. Es gibt ausschließlich Auskunft über rechtskräftige Verurteilungen.
Wie lange ist ein erweitertes Führungszeugnis gültig?
Das Gesetz sieht keine feste Gültigkeitsdauer für das erweiterte Führungszeugnis vor. Die Gültigkeit wird indirekt durch den Arbeitgeber oder die Organisation bestimmt, für die es vorgelegt werden muss. In der Regel fordern diese in regelmäßigen Abständen (z.B. alle drei oder fünf Jahre) ein neues Führungszeugnis an, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind.
Es liegt also im Ermessen des Arbeitgebers oder der Organisation, zu entscheiden, wann ein neues Führungszeugnis erforderlich ist. Sie müssen dabei die Art der Tätigkeit und das damit verbundene Risiko berücksichtigen. Je sensibler die Tätigkeit ist, desto häufiger wird in der Regel ein neues Führungszeugnis verlangt.

Beachten Sie: Ein bereits ausgestelltes erweitertes Führungszeugnis kann nicht "verlängert" werden. Wenn ein neues benötigt wird, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wer kann ein erweitertes Führungszeugnis beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person über 14 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Allerdings wird es nur ausgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dies bedeutet, dass der Antragsteller darlegen muss, dass er das Führungszeugnis für eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit benötigt, die den Umgang mit Kindern, Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Erwachsenen beinhaltet.

Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. Dort muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Zudem ist in der Regel eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Organisation erforderlich, die das berechtigte Interesse an der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bestätigt.
Wichtig: Die Kosten für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses trägt in der Regel der Antragsteller selbst. In manchen Fällen übernehmen jedoch Arbeitgeber oder Organisationen die Kosten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das erweiterte Führungszeugnis ein wichtiges Instrument zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen ist. Es ermöglicht es Arbeitgebern und Organisationen, Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten, auf ihre Eignung zu überprüfen und somit das Risiko von Straftaten zu minimieren.
