Unbefugter Gebrauch Eines Fahrzeuges

Einmal kurz den Porsche ausleihen… ohne zu fragen?
Wir alle kennen das Gefühl: Man sieht etwas Tolles, etwas Begehrenswertes, und der Wunsch, es einfach mal auszuprobieren, wird übermächtig. Manchmal ist es nur ein schickes Paar Schuhe im Schaufenster, manchmal aber auch… ein Porsche 911.
Und genau hier wird's spannend, denn wir sprechen über "unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges". Klingt juristisch und dröge, aber die Geschichten, die dahinter stecken, sind oft alles andere als das. Stell dir vor, du bist der 17-jährige Nachbarsjunge, der schon immer von Autos geträumt hat. Der Schlüssel zum Wagen des Vaters liegt verlockend auf dem Küchentisch… Und plötzlich ist er weg. Nicht der Junge, sondern der Porsche. Kurz darauf düst ein etwas nervöser Teenager durch die Straßen, das Grinsen im Gesicht, aber das schlechte Gewissen im Nacken.
Das ist natürlich nur ein Beispiel. "Unbefugter Gebrauch" kann vieles sein. Vom Mitarbeiter, der den Firmenwagen am Wochenende für private Zwecke nutzt, obwohl es verboten ist, bis hin zum Kumpel, der sich dein Motorrad "leiht", um mal eben zum Bäcker zu fahren – ohne zu fragen. Und genau das ist der Knackpunkt: Ohne zu fragen!
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Es gibt natürlich auch die weniger amüsanten Fälle. Die, in denen das Auto nicht nur "ausgeliehen", sondern auch beschädigt wird. Kratzer, Dellen, schlimmstenfalls ein Unfall. Plötzlich ist der Spaß vorbei und es wird teuer. Sehr teuer.
Aber zurück zu den lustigen Anekdoten. Ich erinnere mich an eine Geschichte aus dem kleinen Dorf Hintertupfingen. Dort "lieh" sich der örtliche Pfarrer regelmäßig das Moped des Küsters aus, um unerkannt die neuesten Klatschgeschichten zu sammeln. Der Küster wusste zwar Bescheid, fand es aber amüsant und deckte den Pfarrer. Bis eines Tages die Polizei aufmerksam wurde, weil ein Mopedfahrer ohne Helm gesichtet wurde, der verdächtig nach dem Pfarrer aussah. Die Aufklärung war… sagen wir mal… unterhaltsam. Niemand wurde angezeigt, aber der Pfarrer predigte danach auffallend oft über die Tugend der Ehrlichkeit.

"Sei ehrlich und nimm dir nur, was dir gehört!" - Eine Weisheit, die auch für Autos und Mopeds gilt.
Was viele nicht wissen: "Unbefugter Gebrauch" ist kein Diebstahl. Diebstahl bedeutet, dass man etwas für immer behalten will. Beim "unbefugten Gebrauch" geht es darum, etwas kurzzeitig zu nutzen und dann wieder zurückzugeben. Das macht es aber nicht weniger illegal. Die Konsequenzen können trotzdem unangenehm sein: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Und natürlich der Ärger mit dem Besitzer des Fahrzeuges. Der ist meistens größer als jede Strafe.
Ein besonders herzzerreißender Fall ereignete sich in Hamburg. Ein demenzkranker Mann "entführte" sein eigenes, geliebtes Oldtimer-Cabrio. Er war der festen Überzeugung, er müsse dringend seine verstorbene Frau besuchen. Die Polizei fand ihn Stunden später auf der Landstraße, glücklich lächelnd am Steuer, aber völlig orientierungslos. In diesem Fall zeigte die Staatsanwaltschaft Gnade. Die Geschichte ging durch die Presse und berührte viele Menschen. Sie zeigte, dass hinter dem juristischen Begriff "unbefugter Gebrauch" auch menschliche Schicksale und Tragödien stecken können.

Also, bevor du das nächste Mal in Versuchung gerätst, dir kurz das Auto des Nachbarn "auszuleihen": Denk darüber nach. Frag lieber. Vielleicht sagt er ja. Und wenn nicht, dann erinnere dich an die Geschichten von Hintertupfingen und Hamburg. Manchmal ist es besser, auf den eigenen Fantasie-Porsche zu vertrauen, als auf den echten in der Garage des Nachbarn.
Und wer weiß, vielleicht wirst du ja irgendwann selbst zum Porsche-Besitzer… ganz legal.
