Kündigung Zum 1 Oder 31 Was Schreibt Man

Stehen Sie gerade vor der Frage, ob Ihre Kündigung zum 1. oder 31. eines Monats wirksam wird und sind unsicher, wie Sie das korrekt formulieren sollen? Das ist verständlich. Kündigungen können stressig sein, besonders wenn man sich mit den formalen Anforderungen auseinandersetzen muss. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, Klarheit zu gewinnen und Fallstricke zu vermeiden.
Der Knackpunkt: Kündigungsfristen
Das A und O beim Thema Kündigung ist die Kündigungsfrist. Diese ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder, falls nichts anderes vereinbart ist, im Gesetz festgelegt. Sie bestimmt, wie lange Sie oder Ihr Arbeitgeber Zeit haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Das bedeutet, dass Ihre Kündigung so formuliert sein muss, dass sie diese Frist einhält. Es kann aber auch individuell längere Fristen vereinbart werden. Prüfen Sie daher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag!
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Wichtig: Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen ist. Es reicht also nicht, sie am letzten Tag der Frist abzusenden; sie muss an diesem Tag auch tatsächlich beim Arbeitgeber eintreffen.
"Zum 1." oder "Zum 31." – Die korrekte Formulierung
Die Wahl zwischen "zum 1." und "zum 31." hängt direkt von Ihrer Kündigungsfrist ab. Hier einige Beispiele:
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- Beispiel 1: Sie haben die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende und möchten zum 31. Mai kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 3. Mai (vier Wochen vorher) bei Ihrem Arbeitgeber eingehen.
- Beispiel 2: Sie haben ebenfalls die gesetzliche Frist und möchten zum 15. Juni kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 18. Mai (vier Wochen vorher) bei Ihrem Arbeitgeber eingehen.
In Ihrer Kündigung formulieren Sie dann klar und deutlich:
"Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31. Mai 2024."
Oder:

"Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 15. Juni 2024."
Achten Sie darauf, das genaue Datum anzugeben, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Das vermeidet Missverständnisse.

Was tun, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann?
Es gibt Situationen, in denen die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn Sie ein neues Jobangebot haben, das Sie kurzfristig annehmen müssen. In solchen Fällen können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung zu treffen.
Eine Aufhebungsvereinbarung ist ein Vertrag, der das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet. Beide Parteien müssen damit einverstanden sein. Es besteht kein Anspruch auf eine Aufhebungsvereinbarung. Der Vorteil ist, dass Sie hier das Datum der Beendigung flexibel aushandeln können.
Zusätzliche Tipps für Ihre Kündigung
- Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder mündliche Kündigung ist in der Regel nicht wirksam.
- Zugangsnachweis: Sorgen Sie für einen Nachweis, dass Ihre Kündigung beim Arbeitgeber angekommen ist. Dies kann durch persönliche Übergabe (mit Empfangsbestätigung), per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen Boten geschehen.
- Inhalt: Die Kündigung sollte neben dem Datum und dem Beendigungsdatum auch Ihren Namen, Ihre Anschrift und die Anschrift des Arbeitgebers enthalten. Nennen Sie das Datum des Arbeitsbeginns und verwenden Sie eine höfliche Sprache. Eine Begründung ist bei einer ordentlichen Kündigung nicht erforderlich.
- Prüfung: Lassen Sie Ihre Kündigung im Zweifelsfall von einem Anwalt oder einer Rechtsberatung prüfen.
Fazit
Die korrekte Formulierung Ihrer Kündigung ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Achten Sie genau auf Ihre Kündigungsfrist und geben Sie das korrekte Beendigungsdatum ("zum 1." oder "zum 31.") an. Mit diesen Tipps sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Kündigung erfolgreich einzureichen. Viel Erfolg!
