Kündigung Wegen Krankheit In Der Probezeit

Die Probezeit ist eine wichtige Phase sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Sie dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Eine Kündigung während dieser Zeit ist grundsätzlich einfacher als nach Ablauf der Probezeit. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit erkrankt? Kann der Arbeitgeber dann trotzdem kündigen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte einer Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit in Deutschland.
Die rechtlichen Grundlagen der Kündigung in der Probezeit
In Deutschland ist die Kündigung in der Probezeit durch § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können. Ein besonderer Kündigungsschutz, wie er beispielsweise für Schwangere oder Schwerbehinderte gilt, greift in der Probezeit meist noch nicht.
Wichtig: Die genaue Kündigungsfrist kann im Arbeitsvertrag individuell vereinbart werden. Es ist daher ratsam, den Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Fehlt eine Vereinbarung zur Kündigungsfrist, gilt die gesetzliche Regelung von zwei Wochen.
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Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit: Ist das erlaubt?
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Probezeit auch bei Krankheit möglich. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer krank ist, bietet in der Probezeit noch keinen besonderen Schutz vor Kündigung. Der Arbeitgeber muss die Kündigung jedoch sachlich rechtfertigen. Das bedeutet, dass die Kündigung nicht willkürlich erfolgen darf und auf nachvollziehbaren Gründen basieren muss. Die Krankheit selbst darf dabei nicht der alleinige Kündigungsgrund sein.
Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht ausschliesslich kündigen, weil Sie krankgeschrieben sind. Er muss andere Gründe für die Kündigung anführen, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsleistung, Ihrem Verhalten oder betrieblichen Erfordernissen stehen.

Mögliche Gründe für eine Kündigung trotz Krankheit
Ein Arbeitgeber kann eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit aus folgenden Gründen rechtfertigen:
- Mangelnde Eignung: Der Arbeitgeber stellt fest, dass der Arbeitnehmer nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kenntnisse für die Stelle besitzt. Die Krankheit kann indirekt eine Rolle spielen, wenn sie die Einarbeitung oder Leistung beeinträchtigt.
- Fehlende Belastbarkeit: Die Krankheit deutet auf eine mangelnde Belastbarkeit hin, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist.
- Betriebliche Gründe: Umstrukturierungen, Personalabbau oder der Wegfall der Stelle können betriebliche Gründe für eine Kündigung sein, auch wenn der Arbeitnehmer krank ist.
- Verhaltensbedingte Gründe: Fehlverhalten, unpünktliches Erscheinen oder andere Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten können zur Kündigung führen.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe auf Verlangen darlegen. Es ist daher ratsam, im Falle einer Kündigung während der Krankheit nach den Gründen zu fragen und diese schriftlich bestätigen zu lassen.

Was tun bei einer Kündigung während der Krankheit in der Probezeit?
Wenn Sie während der Probezeit gekündigt werden, während Sie krankgeschrieben sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Kündigung prüfen: Überprüfen Sie die Kündigung auf formelle Fehler (z.B. Einhaltung der Kündigungsfrist, korrekte Adressierung).
- Kündigungsschutzklage: Erwägen Sie, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten helfen.
- Arbeitslosengeld beantragen: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren.
- Anwalt konsultieren: Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation beurteilen, Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Bedenken Sie: Eine Kündigungsschutzklage kann sich lohnen, auch wenn die Erfolgsaussichten gering erscheinen. Oftmals lässt sich im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung aushandeln.

Die Rolle der Krankmeldung
Die Krankmeldung (ärztliches Attest) dient als Nachweis Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Sie befreit Sie von der Pflicht zur Arbeitsleistung. Es ist wichtig, die Krankmeldung unverzüglich beim Arbeitgeber einzureichen. Die genauen Regelungen hierzu sind meist im Arbeitsvertrag festgelegt. Eine verspätete Krankmeldung kann zu einer Abmahnung führen.
Wichtig: Auch während der Probezeit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen bestanden hat.
Fazit
Eine Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit ist grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Weiteres rechtens. Der Arbeitgeber muss die Kündigung sachlich begründen und darf die Krankheit nicht als alleinigen Kündigungsgrund anführen. Betroffene Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Die Einhaltung der Fristen für die Kündigungsschutzklage ist dabei entscheidend, um Ihre Ansprüche zu wahren und gegebenenfalls eine Abfindung zu erzielen.
