Kündigung Bei Krankheit In Der Probezeit
Fühlen Sie sich gerade verunsichert, weil Sie während Ihrer Probezeit krank geworden sind und nun eine Kündigung befürchten? Das ist verständlich. Die Probezeit ist eine sensible Phase, in der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit haben, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Eine Erkrankung in dieser Zeit kann schnell zu Unsicherheiten führen.
In diesem Artikel beleuchten wir die Rechte und Pflichten, die in dieser Situation gelten, und geben Ihnen einen klaren Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir helfen Ihnen zu verstehen, was eine Kündigung in der Probezeit aufgrund von Krankheit bedeutet und wie Sie sich am besten verhalten können.
Die Kündigung in der Probezeit: Was ist erlaubt?
Die Probezeit dient dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen können, ob die Arbeitsbeziehung ihren Vorstellungen entspricht. Im Vergleich zu einem regulären Arbeitsverhältnis gelten während der Probezeit vereinfachte Kündigungsbedingungen. Das bedeutet insbesondere:
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- Kürzere Kündigungsfristen: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit lediglich zwei Wochen.
- Weniger Kündigungsschutz: Es gibt keinen allgemeinen Kündigungsschutz, wie er nach Ablauf der Probezeit greift.
Das bedeutet aber nicht, dass eine Kündigung in der Probezeit immer rechtens ist. Auch hier gibt es Grenzen und Voraussetzungen, die der Arbeitgeber beachten muss.
Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit: Ist das zulässig?
Grundsätzlich ist es zulässig, einen Arbeitnehmer auch während der Probezeit und während einer Krankheit zu kündigen. Die Krankheit an sich schützt nicht vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss die Kündigung jedoch nicht mit der Krankheit begründen.

Der springende Punkt ist: Die Kündigung darf nicht ausschließlich wegen der Krankheit erfolgen. Eine solche Kündigung könnte als diskriminierend angesehen werden und wäre möglicherweise unwirksam.
Ein Beispiel: Wenn Sie sich am ersten Tag Ihrer Probezeit den Fuß brechen und der Arbeitgeber Sie am zweiten Tag kündigt, könnte der Eindruck entstehen, dass die Kündigung direkt mit Ihrer Verletzung zusammenhängt. In diesem Fall wäre es ratsam, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen.

Ein anderes Beispiel: Wenn der Arbeitgeber jedoch schon vor Ihrer Erkrankung Zweifel an Ihrer Eignung für die Stelle hatte und Ihnen bereits Feedback gegeben hat, dann ist eine Kündigung auch während Ihrer Krankheit wahrscheinlicher und eher rechtens. Hier steht nicht die Krankheit im Vordergrund, sondern die mangelnde Eignung.
Was Sie tun können, wenn Sie während der Krankheit gekündigt werden
Wenn Sie während Ihrer Krankheit in der Probezeit gekündigt werden, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

- Kündigungsschreiben prüfen: Achten Sie darauf, ob die Kündigung formell korrekt ist (schriftlich, fristgerecht, von einer berechtigten Person unterzeichnet).
- Krankmeldung einreichen: Reichen Sie unverzüglich Ihre Krankmeldung beim Arbeitgeber ein.
- Rechtlichen Rat einholen: Sprechen Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er kann Ihre Situation beurteilen und Ihnen sagen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
- Kündigungsschutzklage erheben (optional): Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Kündigung unrechtmäßig ist (z.B. weil sie ausschließlich aufgrund Ihrer Krankheit erfolgt), können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Sich arbeitslos melden: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten
Hier noch einige wichtige Punkte, die Sie im Hinterkopf behalten sollten:
- Beweislast: Im Streitfall liegt die Beweislast, dass die Kündigung diskriminierend war, grundsätzlich bei Ihnen als Arbeitnehmer. Dies kann schwierig sein.
- Verhalten während der Krankheit: Vermeiden Sie alles, was den Eindruck erwecken könnte, dass Sie nicht wirklich krank sind (z.B. Urlaubsreisen oder anstrengende Freizeitaktivitäten).
- Offene Kommunikation: Eine offene und ehrliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber kann hilfreich sein, um Missverständnisse auszuräumen. Allerdings sollten Sie sich vor jedem Gespräch rechtlich beraten lassen, um sich nicht selbst zu schaden.
- Alternative Lösungen: Vielleicht gibt es die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung zu treffen, anstatt eine Kündigung hinzunehmen.
Abschließend: Eine Kündigung während der Krankheit in der Probezeit ist zwar rechtlich oft zulässig, aber nicht immer fair. Lassen Sie sich beraten und prüfen Sie Ihre Rechte. Bleiben Sie ruhig und besonnen, und handeln Sie strategisch, um Ihre Interessen zu wahren.
"Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und zu wissen, welche Möglichkeiten Sie haben. Eine rechtzeitige Beratung kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen."
