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Ermittlungsverfahren Ohne Kenntnis Des Beschuldigten


Ermittlungsverfahren Ohne Kenntnis Des Beschuldigten

Okay, Leute, lasst uns ehrlich sein. Wir alle haben doch mal etwas gegoogelt, von dem wir hoffen, dass es niemals ans Licht kommt, oder? Vielleicht war es "Wie man ein perfektes Spiegelei macht" (die Antwort ist Butter, by the way). Oder schlimmeres... sagen wir mal hypothetisch... "Ermittlungsverfahren ohne Kenntnis des Beschuldigten"?

Klingt verdächtig? Vielleicht. Aber lasst uns mal kurz darüber nachdenken. Stellen wir uns vor, jemand hat heimlich einen verdächtigen Blumenkohl in Ihrem Garten platziert. Einfach so. Ein riesiger, lila Blumenkohl. Unbegründet! Würden Sie nicht wollen, dass die Blumenkohl-Polizei (ja, die gibt es!) sich das mal genauer anschaut, bevor Sie für einen Blumenkohl-Vergehen verhaftet werden?

Genau das ist im Grunde ein Ermittlungsverfahren ohne Kenntnis des Beschuldigten. Klingt fancy, ist es aber gar nicht. Es bedeutet nur, dass die Behörden erstmal im Geheimen schnüffeln dürfen. Ganz ohne, dass Sie Wind davon bekommen. Und hier kommt meine unpopuläre Meinung ins Spiel:

Ich finde das gar nicht so schlimm. Ja, ich weiß, "Privatsphäre" und "rechtsstaatliche Prinzipien" und bla bla bla. Aber mal ehrlich, wenn ich nichts zu verbergen habe (und meine Blumenkohlgarten-Situation ist ja absolut einwandfrei), dann sollen sie doch gucken! Vielleicht finden sie ja den wahren Blumenkohl-Übeltäter!

Stellen wir uns vor, die Polizei vermutet, dass jemand im grossen Stil Briefmarken fälscht. BRIEFMARKEN! Würden Sie wollen, dass der Fälscher vorgewarnt wird, bevor die Beweise sich in Rauch auflösen? "Oh nein, die Polizei kommt! Schnell, verbrenn alle Briefmarken!"

Die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren - ra-leitinger.at
Die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren - ra-leitinger.at

Eben. Manchmal muss man eben ein bisschen im Dunkeln tappen, um das Licht der Gerechtigkeit zu finden. Und bevor jetzt alle Datenschutz-Experten aufschreien: Ja, es gibt natürlich Regeln. Die Behörden dürfen nicht einfach so ewig im Geheimen ermitteln. Irgendwann müssen sie die Karten auf den Tisch legen.

Aber bis dahin? Sollen sie ruhig mal schauen. Vielleicht stolpern sie ja über was Interessantes. Vielleicht entdecken sie, dass Ihr Nachbar heimlich eine Sammlung von singenden Hamstern versteckt hält. (Wäre das nicht der Hammer?).

Natürlich, Missbrauch ist immer eine Gefahr. Aber hey, das ist bei allem so. Auch beim Spiegelei machen. Zu viel Butter und schwupps, Rauchmelder-Alarm! (Spreche da aus Erfahrung).

Die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren - ra-leitinger.at
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Die grosse Frage: Vertrauen wir dem System?

Das ist natürlich der springende Punkt. Vertrauen wir den Leuten, die diese geheimen Ermittlungen durchführen? Glauben wir, dass sie verantwortungsvoll mit dieser Macht umgehen? Das ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss.

Ich persönlich bin ein bisschen wie ein neugieriges Kind. Ich will wissen, was abgeht! Und wenn ein Ermittlungsverfahren ohne Kenntnis des Beschuldigten dazu beiträgt, dass die Welt ein bisschen sicherer (oder zumindest interessanter) wird, dann bin ich dabei. Solange sie nicht in meinem Blumenkohlgarten nach einem Grund suchen, mich zu verhaften.

Die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren - ra-leitinger.at
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Aber was ist, wenn ich doch etwas verbergen müsste? Sagen wir, ich hätte heimlich eine weltweite Verschwörung zur Verbreitung von schlecht gebügelten Hemden am Laufen? Dann wäre ich wahrscheinlich nicht so begeistert von der Idee, dass die Polizei heimlich in meinem Leben herumschnüffelt. Aber hey, das ist ja nur hypothetisch. Ich bügle meine Hemden immer perfekt!

Also, was ist Ihr Fazit? Ermittlungsverfahren ohne Kenntnis des Beschuldigten – Segen oder Fluch? Ich bin gespannt auf Ihre unpopulären Meinungen!

Und denkt dran: immer schön die Blumenkohle im Auge behalten. Wer weiss, was die so treiben…

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