Abstrakte Und Konkrete Normenkontrolle
Okay, stellt euch vor: Ich stehe an der Supermarktkasse, will meine fancy Avocado bezahlen und die Kassiererin sagt: "Sorry, aber seit gestern dürfen Avocados nur noch von Leuten mit blonden Haaren gekauft werden." Hä? Komplett absurd, oder? Ich, als bekennender Nicht-Blondschopf, wäre stinksauer. Aber was macht man in so einer Situation? Einfach hinnehmen? Beschweren? Oder gibt es da vielleicht sogar eine höhere Instanz, die so einen Schwachsinn kippen kann? Tja, genau da kommen wir zur Normenkontrolle! Und zwar zur abstrakten und konkreten. Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht sooo sehr. Versprochen!
Die Avocado-Geschichte ist natürlich Quatsch, aber sie verdeutlicht, dass Gesetze und Verordnungen nicht einfach so vom Himmel fallen dürfen. Sie müssen mit der Verfassung vereinbar sein. Und um das zu überprüfen, gibt es eben die Normenkontrolle.
Konkrete Normenkontrolle: Der "echte" Fall
Die konkrete Normenkontrolle ist sozusagen die "Bodenständige" von beiden. Sie kommt ins Spiel, wenn ein Gericht in einem konkreten Rechtsstreit ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Stell dir vor, ein Vermieter verklagt seinen Mieter, weil der angeblich gegen eine bestimmte Klausel im Mietvertrag verstößt. Das Gericht ist sich aber unsicher, ob diese Klausel überhaupt rechtens ist. Also, ob das Gesetz, auf dem die Klausel basiert, mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Dann hat das Gericht zwei Möglichkeiten:
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- Es kann den Fall erstmal unterbrechen.
- Und dann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen.
Das Gericht fragt dann sozusagen: "Hey BVerfG, wir haben hier diesen Fall und sind uns unsicher, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Könnt ihr das mal checken?" Das BVerfG prüft das Gesetz und entscheidet, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Wenn das BVerfG entscheidet, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, dann ist das Gesetz futsch! Betrifft aber erstmal nur diesen einen Fall. ABER: Solche Entscheidungen haben natürlich Signalwirkung für alle anderen Fälle.
Klar soweit? Denkt dran: Die konkrete Normenkontrolle ist immer an einen konkreten Rechtsstreit gebunden.

Abstrakte Normenkontrolle: Der "theoretische" Check
Die abstrakte Normenkontrolle ist ein bisschen "theoretischer". Hier geht es nicht um einen konkreten Fall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob ein Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Hier ruft niemand an, weil er Probleme mit Avocados hat.
Aber wer kann das BVerfG dann anrufen? Das ist im Grundgesetz genau geregelt: Die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Die müssen also schon ein gewisses politisches Gewicht haben.

Warum machen die das? Stell dir vor, die Opposition im Bundestag ist der Meinung, dass ein neues Gesetz der Regierung totaler Blödsinn ist und gegen die Grundrechte verstößt. Dann können die eben die abstrakte Normenkontrolle beantragen. Das ist sozusagen ein "präventiver" Check, bevor das Gesetz überhaupt richtig in Kraft tritt.
Merke: Bei der abstrakten Normenkontrolle geht es um die grundsätzliche Gültigkeit eines Gesetzes, unabhängig von einem konkreten Fall. Es ist eher eine Art "Frühwarnsystem" für verfassungswidrige Gesetze. Du kannst dir das vorstellen, wie einen TÜV für Gesetze. Nur viel wichtiger!

Der Unterschied: Kurz und knackig
Also, nochmal ganz kurz: Konkrete Normenkontrolle = konkreter Fall, Gericht fragt das BVerfG. Abstrakte Normenkontrolle = grundsätzliche Frage, Regierung/Opposition fragt das BVerfG.
Beide Formen der Normenkontrolle sind super wichtig, um sicherzustellen, dass unsere Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Sonst würden wir am Ende wirklich noch Avocado-Verbote für Nicht-Blondschöpfe haben!
Und jetzt: Avocado-Toast für alle! (Außer, das BVerfG entscheidet anders... 😉 )
