Ab Wann Muss Man Fasten Islam

Okay, Leute, setzt euch, bestellt euch 'nen Kaffee (oder was auch immer, während Ramadan natürlich erst nach Sonnenuntergang!), denn wir reden über ein Thema, das jedes Jahr wieder aufkommt: Ab wann muss man eigentlich fasten im Islam? Und lasst mich euch sagen, die Antwort ist überraschenderweise nicht "wenn Mama sagt, du musst". 😉
Stellt euch vor, ihr seid noch ein kleiner Hosenscheißer, der gerade so über den Küchentisch schauen kann. Ihr seht, wie Mama und Papa vor Sonnenaufgang irgendwelche mysteriösen Dinge essen (Datteln! Das Geheimnis ist gelüftet!) und den ganzen Tag nichts mehr anrühren. Ihr fragt: "Wann darf ich das auch machen?", und die Antwort ist...komplizierter als man denkt. Es ist nämlich nicht so, dass es einen magischen Geburtstag gibt, an dem plötzlich der Fasten-Gott erscheint und sagt: "Du bist jetzt alt genug, also los!".
Die magische Grenze: Die Pubertät!
Im Grunde genommen beginnt die Fastenpflicht mit dem Erreichen der Pubertät. Ja, genau, die Zeit, in der die Stimme komisch wird, die Pickel sprießen und man plötzlich für das andere Geschlecht interessant wird (oder zumindest hofft man das). Das bedeutet, dass Mädchen, sobald sie ihre erste Menstruation haben, und Jungen, sobald sie ihren ersten Samenerguss haben, offiziell "erwachsen" im religiösen Sinne sind und fasten müssen.
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Klingt einfach, oder? Naja, fast. Denn was ist, wenn die Pubertät auf sich warten lässt? Es gibt da nämlich eine Art "Sicherheitsnetz" für Spätzünder. 😉
Das Sicherheitsnetz für Spätzünder (oder: Der Gnaden-Achter)
Mal angenommen, die Pubertät kommt einfach nicht. Die Hormone tanzen Samba, nur halt woanders. In diesem Fall sagen viele Gelehrte, dass man spätestens mit 15 Jahren fasten muss. Das ist so eine Art "Du-bist-jetzt-alt-genug-auch-wenn-dein-Körper-noch-nicht-mitspielt"-Regel. Also, keine Ausreden mehr, wenn ihr mit 15 immer noch wie Benjamin Button rückwärts altert. 😉

Aber Moment mal! Was ist mit Leuten, die nicht fasten können? Kranke, Reisende, Schwangere, stillende Mütter… Das ist ja fast eine ganze WG!
Ausnahmen bestätigen die Regel (und füllen den Kühlschrank!)
Gott sei Dank (im wahrsten Sinne des Wortes!) ist der Islam eine sehr pragmatische Religion. Es gibt nämlich Ausnahmen für diejenigen, die aus bestimmten Gründen nicht fasten können. Wenn man krank ist, eine lange Reise unternimmt (und damit meine ich nicht den Weg zum Kühlschrank mitten in der Nacht), schwanger ist oder stillt, darf man das Fasten verschieben oder ganz aussetzen.

Aber Achtung: Das ist keine Freikarte zum Schlemmen! Die versäumten Tage müssen nach Ramadan nachgeholt werden, oder (je nach Situation) man muss Fidya zahlen. Fidya ist im Prinzip eine Spende an Bedürftige für jeden Tag, an dem man nicht gefastet hat. Also, entweder Kalorien zählen oder Euros!
Die moralische der Geschicht: es ist mehr als nur nicht-essen!
Aber hey, das Fasten ist mehr als nur den ganzen Tag nichts zu essen. Es geht darum, sich selbst zu disziplinieren, Mitgefühl zu zeigen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Es ist eine Zeit der Besinnung und der spirituellen Reinigung. Und ganz ehrlich, wer freut sich nicht auf das Iftar, das abendliche Fastenbrechen? Nach einem langen Tag des Verzichts schmeckt das Essen einfach doppelt so gut!

Also, merkt euch: Pubertät (oder spätestens 15), Ausnahmen für die Schwachen und Kranken, und vor allem: Es geht um mehr als nur den leeren Magen. Ramadan Mubarak euch allen! Und jetzt, entschuldigt mich, ich muss mal schauen, ob ich noch ein paar Datteln finde… für nach Sonnenuntergang, versteht sich! 😉
Zusammenfassend:
- Ab wann? Mit Eintritt der Pubertät.
- Oder spätestens? Mit 15 Jahren.
- Ausnahmen? Kranke, Reisende, Schwangere, Stillende.
- Was dann? Nachholen oder Fidya zahlen.
- Und das Wichtigste? Es geht um mehr als nur den Magen!
