Ab Wann Muss Ich Unterhalt Zahlen

Na, Servus! Lass uns mal über ein Thema quatschen, das nicht unbedingt zu den lustigsten gehört, aber leider oft Realität ist: Unterhalt. Wann genau du den Geldbeutel zücken musst, um für Ex-Partner oder Kinder zu zahlen, ist manchmal nämlich gar nicht so klar. Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel (ohne dabei zum Finanzberater zu mutieren, versprochen!).
Kindesunterhalt: Ab dem ersten Tag – leider!
Okay, hier gibt’s keine Ausreden. Sobald dein Nachwuchs das Licht der Welt erblickt (oder offiziell von dir anerkannt wurde, you know…), bist du grundsätzlich unterhaltspflichtig. Ja, auch wenn du gerade knapp bei Kasse bist. Klingt hart? Ist es vielleicht auch. Aber denk dran: Es geht um das Wohl des Kindes. Und Kinder kosten nun mal 'ne Stange Geld – vom Windelabo bis zum ersten Smartphone. (Das dann natürlich sofort kaputt geht… kenn' ich!).
Wichtig: Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Das ist quasi die Bibel für Unterhaltszahlungen in Deutschland. Da kannst du nachschauen, was bei deinem Einkommen und dem Alter deines Kindes so ungefähr fällig wird. Googlen hilft! (Aber bitte nicht "Wie drücke ich mich vor dem Unterhalt?" – das ist schlechtes Karma!).
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Solltest du mit dem betreuenden Elternteil zusammenleben, erfüllst du deine Unterhaltspflicht durch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Aber sobald ihr getrennte Wege geht, ist der Zug abgefahren und es wird bar gezahlt. (Es sei denn, ihr einigt euch anders, aber das ist 'ne andere Geschichte...).
Ehegattenunterhalt: Nur wenn’s hart auf hart kommt
Der Ehegattenunterhalt ist 'n bisschen komplizierter. Hier geht’s nicht einfach darum, dass ihr mal verheiratet wart. Es muss schon ein triftiger Grund vorliegen, warum dein Ex-Partner nicht für sich selbst sorgen kann. Denk zum Beispiel an:

- Betreuungsunterhalt: Wenn dein Ex-Partner sich um eure kleinen Kinder kümmert und deswegen nicht arbeiten kann. (Verständlich, Kleinkinder sind Mini-Diktatoren!).
- Altersunterhalt: Wenn dein Ex-Partner im Alter nicht mehr arbeiten kann. (Weil die Knochen knacken und die Rente 'n Witz ist).
- Krankheitsunterhalt: Wenn dein Ex-Partner krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. (Das ist natürlich 'n blöder Umstand).
- Aufstockungsunterhalt: Wenn dein Ex-Partner zwar arbeitet, aber trotzdem weniger verdient als zu Ehezeiten und deswegen seinen Lebensstandard nicht halten kann. (Auch blöd!).
Aber Achtung: Der Ehegattenunterhalt ist in der Regel zeitlich begrenzt. Irgendwann muss dein Ex-Partner dann auf eigenen Beinen stehen. (Ausser, die Ehe war wirklich lang und hart… dann kann’s auch länger dauern). Und wenn dein Ex-Partner sich einfach nur "nicht anstrengen" will, hat er/sie Pech gehabt. Da wird das Gericht wohl nicht mitspielen.
Was, wenn ich kein Geld habe?
Tja, das ist natürlich 'ne doofe Situation. Aber keine Panik! Auch wenn du pleite bist, bist du grundsätzlich unterhaltspflichtig. ABER: Es gibt einen Selbstbehalt. Das ist der Betrag, den du selbst zum Leben brauchst. Alles, was darüber hinausgeht, muss für den Unterhalt herhalten. Und wenn dein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt, musst du im Zweifelsfall gar nichts zahlen. (Aber das klärst du am besten mit einem Anwalt!).

Und noch ein wichtiger Hinweis: Du bist erwerbspflichtig! Das bedeutet, du musst dich aktiv um einen Job bemühen, um deinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Einfach nur rumliegen und jammern gilt nicht! (Auch wenn das manchmal verlockend ist...).
Fazit: Kopf hoch!
Unterhalt ist ein ernstes Thema, aber es ist auch kein Weltuntergang. Versuch, mit deinem Ex-Partner eine faire Lösung zu finden. Redet miteinander (ja, ich weiss, manchmal unmöglich!) und sucht im Zweifelsfall professionelle Hilfe. Und denk dran: Es geht am Ende immer um das Wohl der Kinder. Und dafür lohnt es sich doch, ein bisschen tiefer in die Tasche zu greifen – oder eben nach einer besseren Lösung zu suchen, wenn's finanziell eng wird.
Also, Kopf hoch, Brust raus, und ab ins nächste Abenteuer! Du schaffst das! (Und wenn nicht, gibt's ja immer noch Schokolade… die hilft bekanntlich gegen alles!).
