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Wie Viel Kostet Ordnungswidriges Parken Mit Verwarnung


Wie Viel Kostet Ordnungswidriges Parken Mit Verwarnung

Parken. Ein Wort, das Freude und Leid zugleich auslösen kann. Findet man einen, jubelt man innerlich. Findet man keinen, wird man erfinderisch. Und findet man stattdessen einen kleinen, gelben Zettel unter dem Scheibenwischer? Naja, dann ist der Tag gelaufen.

Die Frage aller Fragen ist dann natürlich: Wie viel kostet das denn jetzt? Ordnungswidriges Parken mit Verwarnung – das klingt schon amtlich. Aber keine Panik! Wir tauchen mal ein, in den Dschungel der Parkknöllchen.

Man muss es ja mal so sagen: Es ist schon irgendwie unfair. Man sucht krampfhaft nach einer Lücke, dreht drei Ehrenrunden um den Block und quetscht sich dann in eine Stelle, die eigentlich nur für Smarties gedacht ist. Und dann das. Ein Strafzettel. Dabei wollte man doch nur kurz...

Die magische Grenze: Die Verwarnung

Es gibt da diesen feinen Unterschied. Die Verwarnung. Das ist so der milde Fall. Klingt fast schon nach "Pssst, nicht wieder tun!". Bedeutet aber trotzdem: Zahlen! Aber wenigstens nicht so viel, wie wenn man wirklich Mist gebaut hat.

Verwarnungen gibt es für die kleinen Sünden. Parken im eingeschränkten Halteverbot? Klassiker! Parken ohne Parkschein? Auch beliebt. Parken länger als erlaubt? Oh ja, das kennen wir alle.

Die Höhe der Verwarnungsgelder ist… sagen wir mal… variabel. Sie hängt davon ab, wo man parkt und wie schlimm man sich daneben benommen hat. Die gute Nachricht: Es geht meistens im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich los. Also, keine Panikattacke bekommen.

Aber Vorsicht! Ignoriert man die Verwarnung, wird’s teurer. Dann kommt ein Bußgeldbescheid, und der ist definitiv kein Freund mehr. Dann kommen nämlich noch Bearbeitungsgebühren und andere Gemeinheiten dazu. Also, lieber gleich bezahlen, dann hat man's hinter sich. Man könnte sagen, das ist wie ein kleines, schmerzhaftes Pflaster, das man schnell abzieht.

Unpopuläre Meinung: Knöllchen sind manchmal gerechtfertigt

Ja, ich weiß. Das sagt keiner gerne. Aber Hand aufs Herz: Haben wir nicht alle schon mal genervt die Augen gerollt, weil irgendjemand die halbe Straße blockiert hat? Oder den Gehweg? Oder direkt vor der Feuerwehreinfahrt geparkt hat? Da muss man fairerweise sagen: Ein Knöllchen ist dann vielleicht doch angebracht. Einfach, damit die Leute es in Zukunft vielleicht lassen.

Klar, es gibt auch die Situationen, wo man sich denkt: "Mensch, da war doch wirklich gar kein Platz!" Aber ganz ehrlich? Dann hätte man vielleicht noch eine Runde drehen sollen. Oder, noch radikaler: Das Auto stehen lassen und laufen!

Nein, Spaß beiseite. Ich verstehe den Frust. Parken ist ätzend. Und Knöllchen sind noch ätzender. Aber sie sind leider manchmal notwendig, um das Chaos auf unseren Straßen einigermaßen in Schach zu halten.

Was tun, wenn's passiert ist?

Zuerst: Tief durchatmen. Dann: Den Zettel genau lesen. Da steht alles drauf, was man wissen muss: Warum man das Knöllchen bekommen hat, wie viel es kostet und wie man es bezahlen kann.

Dann: Überlegen, ob man Einspruch einlegen will. Aber Achtung: Einspruch lohnt sich nur, wenn man wirklich einen guten Grund hat. "Ich habe keine Parkplätze gefunden" zählt leider meistens nicht.

Und schließlich: Bezahlen. Lieber schnell, dann ist der Ärger vorbei. Und vielleicht beim nächsten Mal ein bisschen besser aufpassen, wo man parkt. Oder einfach das Fahrrad nehmen. Ist eh gesünder!

Merke: Ordnungswidriges Parken mit Verwarnung ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Einfach bezahlen und daraus lernen. Und vielleicht beim nächsten Mal ein bisschen besser planen. Oder einen Parkplatz für Zwergkaninchen suchen. Die sind nämlich kleiner und finden eher was.

Und zum Schluss: Niemals vor einer Feuerwehreinfahrt parken! Das ist nicht nur teuer, sondern auch einfach nur doof.

Gute Fahrt und möge die Macht der freien Parkplätze mit euch sein!

Disclaimer: Die hier dargestellten Informationen dienen der Unterhaltung und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall immer einen Anwalt fragen oder sich bei der zuständigen Behörde informieren.

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