Wie Oft Muss Eine Feuerstättenschau Gemacht Werden

Wir alle wollen uns in unseren eigenen vier Wänden sicher fühlen, und dazu gehört auch ein funktionierendes und sicheres Heizsystem. Aber Hand aufs Herz: Wann haben Sie das letzte Mal an Ihre Feuerstätte gedacht, außer vielleicht an einem kalten Wintertag, an dem sie Ihren Raum wohlig wärmt?
Die Feuerstättenschau ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen. Sie wird vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt und dient dazu, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Viele Hausbesitzer sind sich jedoch unsicher, wie oft diese Überprüfung eigentlich durchgeführt werden muss. Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!
Was ist die Feuerstättenschau überhaupt?
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung aller Feuerungsanlagen in einem Gebäude. Dazu gehören:
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- Heizungen (Öl, Gas, Holz, etc.)
- Kamine
- Öfen
- Abgasanlagen
Der Bezirksschornsteinfeger kontrolliert dabei den Zustand der Anlagen, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die ordnungsgemäße Abführung der Abgase. Er achtet beispielsweise auf:
- Dichtigkeit der Abgasanlagen
- Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen
- Vorhandensein von Kohlenmonoxid-Meldern (in einigen Bundesländern Pflicht)
- Ordnungsgemäße Lagerung von Brennstoffen
Ziel der Feuerstättenschau ist es, Brände zu verhindern, die Gesundheit der Bewohner zu schützen (insbesondere vor Kohlenmonoxidvergiftungen) und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Wie oft muss die Feuerstättenschau durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der Feuerstättenschau ist im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Eine Feuerstättenschau muss mindestens alle 3,5 Jahre durchgeführt werden.
Dies ist jedoch nur ein Richtwert. In manchen Fällen kann die Feuerstättenschau auch häufiger erforderlich sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
- Neue Feuerstätten installiert wurden
- Wesentliche Änderungen an bestehenden Feuerstätten vorgenommen wurden
- Es in der Vergangenheit zu Problemen oder Beanstandungen gekommen ist
Der Bezirksschornsteinfeger legt im Feuerstättenbescheid, den Sie von ihm erhalten, den genauen Termin für die nächste Feuerstättenschau fest. Dieser Bescheid ist wichtig und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Wichtig: Der Feuerstättenbescheid ist nicht zu verwechseln mit dem Kehrprotokoll. Das Kehrprotokoll dokumentiert die durchgeführten Reinigungsarbeiten, während der Feuerstättenbescheid die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Überprüfung und die daraus resultierenden Maßnahmen festhält.
Was passiert, wenn ich die Feuerstättenschau versäume?
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzliche Pflicht. Wenn Sie diese versäumen, kann der Bezirksschornsteinfeger die zuständige Behörde informieren. Diese kann dann:
- Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatten, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
- Die Nutzung der Feuerstätte untersagen, bis die Feuerstättenschau durchgeführt wurde.
Im schlimmsten Fall kann die Nichtbeachtung der Feuerstättenschau im Falle eines Brandes sogar zu Problemen mit der Versicherung führen.

Was kann ich tun, um mich auf die Feuerstättenschau vorzubereiten?
Um die Feuerstättenschau möglichst reibungslos zu gestalten, können Sie folgende Punkte beachten:
- Halten Sie den Feuerstättenbescheid bereit.
- Sorgen Sie für freien Zugang zu allen Feuerstätten und Abgasanlagen.
- Informieren Sie sich über die geltenden Sicherheitsvorschriften.
- Beseitigen Sie eventuelle Mängel, die Ihnen bereits bekannt sind.
Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller und effizienter kann die Feuerstättenschau durchgeführt werden. Dies spart Ihnen Zeit und Nerven.
Die Feuerstättenschau ist keine lästige Pflicht, sondern eine wichtige Maßnahme für Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie. Nehmen Sie sie ernst!
Kosten der Feuerstättenschau
Die Kosten für die Feuerstättenschau sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt und bundesweit einheitlich geregelt. Sie richten sich nach dem Aufwand der Überprüfung und der Art der Feuerungsanlagen. Die genauen Kosten können Sie bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger erfragen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für die Feuerstättenschau in der Regel nicht umlagefähig sind. Das bedeutet, dass Vermieter diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen dürfen.
Fazit
Die Feuerstättenschau ist ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzvorsorge. Sie dient dazu, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Indem Sie die gesetzlichen Bestimmungen beachten und Ihre Feuerungsanlagen regelmäßig überprüfen lassen, tragen Sie aktiv zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitmenschen bei. Denken Sie daran, die Feuerstättenschau ist mehr als nur eine Vorschrift, sie ist ein Beitrag zu Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Sicherheit.
Haben Sie Ihren Feuerstättenbescheid schon überprüft und den nächsten Termin für die Feuerstättenschau notiert? Wenn nicht, ist jetzt ein guter Zeitpunkt dafür!
