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Wie Oft Darf Ich Die Miete Erhöhen


Wie Oft Darf Ich Die Miete Erhöhen

Hand aufs Herz: Wer freut sich schon über Post vom Vermieter? Meistens ist es ja entweder die Nebenkostenabrechnung (aua!) oder eben – Trommelwirbel – die Ankündigung einer Mieterhöhung. Uff. Da kriegt man doch gleich dieses unangenehme Gefühl im Bauch, als hätte man die letzte Pizza alleine verputzt. Aber keine Panik! Bevor Sie jetzt in Schockstarre verfallen und anfangen, Ihre geliebte Briefmarkensammlung zu verkaufen, atmen Sie erstmal tief durch. Denn die Sache mit den Mieterhöhungen ist gar nicht so wild, wie sie auf den ersten Blick scheint. Es gibt nämlich Regeln, und zwar gar nicht so wenige.

Der heilige Gral: Die Kappungsgrenze

Stellen Sie sich vor, Sie sind bei einem Wettrennen. Und das Ziel ist: Ihre Miete darf nicht zu schnell steigen. Genau dafür gibt es die sogenannte Kappungsgrenze. Sie ist wie ein Tempolimit für Mieterhöhungen. Im Grunde besagt sie, dass Ihre Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen darf. In Gegenden, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist (die armen Großstädter kennen das nur zu gut!), kann diese Grenze sogar auf 15 Prozent gesenkt werden. Das ist doch schon mal eine beruhigende Nachricht, oder?

Aber Achtung, liebe Mitbürger! Die Kappungsgrenze gilt nur für Erhöhungen, die an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Was das ist? Dazu kommen wir gleich. Zuerst noch ein kleines Aber: Modernisierungen sind ein anderes Thema. Wenn Ihr Vermieter also das Bad saniert oder den Balkon neu macht, darf er die Kosten anteilig auf die Miete umlegen. Das ist zwar auch nicht gerade ein Zuckerschlecken, aber immerhin haben Sie dann ein schickeres Bad zum Duschen.

Das Mysterium der ortsüblichen Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete… klingt kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht. Stellen Sie sich vor, Sie wollen wissen, was ein neuer Golf kostet. Dann schauen Sie ja auch nicht, was ein Bentley kostet, sondern vergleichen ähnliche Autos. Genauso ist es mit der Miete. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das, was man in Ihrer Gegend für Wohnungen mit ähnlicher Größe, Ausstattung und Lage so zahlt. Und genau daran darf sich Ihr Vermieter orientieren, wenn er die Miete erhöhen möchte.

Woher weiß man aber, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist? Dafür gibt es in vielen Städten und Gemeinden sogenannte Mietspiegel. Das ist wie ein Nachschlagewerk, in dem steht, was man für welche Wohnung in welcher Lage so berappen muss. Und das Beste: Sie können dieses Ding (meistens) online einsehen! Alternativ kann sich der Vermieter auch auf drei Vergleichswohnungen berufen, die ähnlich sind wie Ihre. Oder er lässt ein Gutachten erstellen. Aber das ist dann schon die Königsklasse.

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen
Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen

Und wie oft darf er denn nun?

So, jetzt kommt der Knackpunkt: Wie oft darf der Vermieter die Miete denn nun eigentlich erhöhen? Grundsätzlich gilt: Einmal alle 12 Monate. Und das auch nur, wenn er die Miete vorher mindestens 15 Monate lang nicht erhöht hat. Das heißt, zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Merken Sie sich einfach: Einmal im Jahr, aber nicht, wenn erst kürzlich eine Erhöhung kam.

"Aber was, wenn mein Vermieter einfach so die Miete erhöht, ohne Begründung?", fragt sich jetzt vielleicht der ein oder andere.

Gute Frage! Das darf er natürlich nicht. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich und begründet sein. Der Vermieter muss Ihnen genau erklären, warum er die Miete erhöht und sich dabei entweder auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten berufen. Fehlt die Begründung oder ist sie fehlerhaft, ist die Mieterhöhung ungültig. Und das ist doch mal ein Grund zum Jubeln, oder?

Wie oft darf die Miete erhöht werden? - Die Vermieterperspektive 2023
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Das Recht auf Ihrer Seite

Und noch etwas ganz Wichtiges: Sie haben das Recht, die Mieterhöhung zu prüfen! Nehmen Sie sich Zeit, vergleichen Sie die Angaben des Vermieters mit dem Mietspiegel oder holen Sie sich Rat bei einem Mieterverein. Sie haben nämlich nach Erhalt der Mieterhöhung bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit, zu entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht. Und wenn Sie sich unsicher sind, scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen. Dafür gibt es Mietervereine und Anwälte, die sich mit Mietrecht auskennen.

Also, liebe Mieterinnen und Mieter: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Informieren Sie sich, kennen Sie Ihre Rechte und bleiben Sie entspannt. Denn auch wenn die Mieterhöhung erst mal ein Schock ist, mit ein bisschen Wissen und Gelassenheit können Sie die Sache ganz entspannt angehen. Und wer weiß, vielleicht können Sie ja sogar ein bisschen Geld sparen. Und von dem gesparten Geld gönnen Sie sich dann einfach mal wieder eine Pizza – dieses Mal aber mit Freunden!

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