Wie Lange Kann Man Ein Arbeitszeugnis Nachfordern

Haben Sie jemals Ihren Job gewechselt und vergessen, ein Arbeitszeugnis anzufordern? Oder sind Sie sich unsicher, ob Sie nach Jahren noch einen Anspruch darauf haben? Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage: Wie lange kann man eigentlich ein Arbeitszeugnis nachfordern? Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer in Deutschland und soll Klarheit über die Rechtslage und praktische Tipps geben.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit § 109 GewO (Gewerbeordnung). Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer seine berufliche Qualifikation und Leistung bescheinigen und ihm bei der Jobsuche helfen.
Unterschieden wird zwischen einem:
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- Einfachen Arbeitszeugnis: Es enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.
- Qualifizierten Arbeitszeugnis: Es beinhaltet zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Die Frage der Verjährung: Wann ist es zu spät?
Die schlechte Nachricht zuerst: Auch der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann verjähren. Das bedeutet, dass der Anspruch mit der Zeit erlischt, wenn er nicht geltend gemacht wird. Die gute Nachricht: Die Verjährungsfristen sind in der Regel länger als viele Arbeitnehmer denken.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hatte oder hätte haben müssen.

Beispiel: Ihr Arbeitsverhältnis endete am 31. August 2023. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.
Allerdings ist die Verjährung oft nicht der einzige Faktor. Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Diese Fristen sind in der Regel kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist und können den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bereits innerhalb von wenigen Monaten oder Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlöschen lassen.

Achten Sie daher unbedingt auf die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag!
Was tun, wenn die Frist abgelaufen ist?
Auch wenn die Verjährungs- oder Ausschlussfrist abgelaufen ist, gibt es noch Möglichkeiten, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Folgende Optionen sollten Sie in Betracht ziehen:
- Kulanz des Arbeitgebers: Fragen Sie freundlich bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach. Oft sind Unternehmen bereit, auch nach Ablauf der Fristen ein Zeugnis auszustellen, besonders wenn Sie ein gutes Verhältnis zum Unternehmen hatten.
- Nachweisbarkeit des Anspruchs: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bereits innerhalb der Frist geltend gemacht haben (z.B. durch ein Einschreiben), kann der Anspruch auch nach Ablauf der Frist noch durchsetzbar sein.
- Verwirkung: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann auch verwirkt sein. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum untätig war und der Arbeitgeber aufgrund dessen darauf vertrauen durfte, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird.
Wie Sie Ihren Anspruch geltend machen
Um Ihren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis geltend zu machen, empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
- Schriftliche Anforderung: Fordern Sie das Arbeitszeugnis schriftlich bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber an. Setzen Sie eine klare Frist zur Ausstellung des Zeugnisses (z.B. zwei Wochen).
- Formulierungshilfe: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber am besten eine Formulierungshilfe für das Zeugnis mit. Dies kann den Prozess beschleunigen und sicherstellen, dass das Zeugnis Ihren Vorstellungen entspricht.
- Einschreiben mit Rückschein: Versenden Sie die Anforderung per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.
- Rechtliche Beratung: Wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen, oder das Zeugnis fehlerhaft ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Fazit: Rechtzeitig handeln und Ansprüche sichern
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zwar nicht unbegrenzt gilt, die Verjährungsfristen aber oft länger sind als vermutet. Achten Sie jedoch auf Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Fordern Sie Ihr Zeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an und dokumentieren Sie die Anforderung. Im Zweifelsfall holen Sie sich rechtlichen Rat ein, um Ihre Ansprüche zu wahren. So stellen Sie sicher, dass Sie ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen bei Ihrer zukünftigen Karriere hilft.
