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Wer Kann Ein Beschäftigungsverbot Aussprechen


Wer Kann Ein Beschäftigungsverbot Aussprechen

Stellen Sie sich vor, Sie sind hochschwanger, haben einen Job, der körperlich anstrengend ist, und plötzlich... Bäm! Beschäftigungsverbot! Aber wer hat eigentlich die Macht, diesen magischen Zettel auszustellen, der Ihnen quasi einen bezahlten Urlaub (fast) bis zur Geburt beschert? Die Antwort ist weniger dramatisch als man denkt, und birgt sogar einige Überraschungen.

Der Gynäkologe – Ihr bester Freund (in dieser Situation)

Ganz vorne mit dabei: Ihr Gynäkologe oder Ihre Gynäkologin! Ja, der oder diejenige, der/die Sie sowieso regelmäßig sieht und Ihre Fortschritte bewundert (oder zumindest professionell nickt). Wenn er/sie der Meinung ist, dass Ihre Gesundheit oder die Ihres ungeborenen Kindes durch die Arbeit gefährdet ist, dann kann er/sie ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das ist sozusagen das "Ich bin Arzt, ich bestimme!"-Moment, nur eben mit Baby-Bonus.

Denken Sie aber nicht, dass Sie einfach so in die Praxis spazieren können und sagen: "Hallo, ich hätte gerne ein Beschäftigungsverbot, weil mein Chef doof ist." Es muss schon handfeste medizinische Gründe geben. Zum Beispiel, wenn Sie ständig schwer heben müssen, mit gefährlichen Stoffen hantieren oder einfach extremen Stress haben, der sich negativ auf die Schwangerschaft auswirkt. Ihr Arzt ist schließlich kein Zauberer, sondern ein Mediziner, der nach bestem Wissen und Gewissen handelt.

Der Betriebsarzt – der stille Beobachter

Dann gibt es noch den Betriebsarzt. Der ist quasi der Gesundheits-Sheriff in Ihrem Unternehmen. Auch er kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er der Meinung ist, dass Ihre Arbeitsbedingungen für Sie als Schwangere nicht tragbar sind. Oftmals arbeitet der Betriebsarzt eng mit Ihrem Gynäkologen zusammen, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Er ist quasi der Detektiv, der die Arbeitsplatz-Realität unter die Lupe nimmt.

Stellen Sie sich vor, der Betriebsarzt kommt heimlich in Ihren Arbeitsbereich und beobachtet, wie Sie verzweifelt versuchen, einen Umzugskarton voller Akten zu schleppen, während Ihr Kollege genüsslich einen Kaffee trinkt. In so einem Fall könnte er durchaus ins Geschehen eingreifen und ein Beschäftigungsverbot verordnen – zum Wohle Ihrer Gesundheit und zum Ärger Ihres Kollegen.

Wer spricht Beschäftigungsverbot aus | Wirtschaftsforum
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Der Arbeitgeber – der unfreiwillige Helfer

Überraschung! Auch Ihr Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das passiert aber eher selten und meistens, wenn er selbst erkennt, dass er Ihnen keine zumutbare, schwangerschaftsgerechte Arbeit mehr anbieten kann. Vielleicht ist Ihr Job so speziell, dass es keine alternativen Tätigkeiten gibt, die Sie ohne Risiko ausführen könnten. In diesem Fall handelt der Arbeitgeber quasi aus Vernunft und um sich selbst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Manchmal steckt dahinter aber auch ein winziges Fünkchen Mitgefühl (oder zumindest die Angst vor schlechter Presse). Stellen Sie sich vor, der Chef sieht, wie Sie jeden Morgen mit grünen Rändern unter den Augen zur Arbeit kommen und fast im Stehen einschlafen. Irgendwann denkt er sich vielleicht: "Okay, das ist nicht mehr tragbar. Lieber ein Beschäftigungsverbot als eine Mitarbeiterin, die kurz vor der Entbindung zusammenbricht."

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Die Behörde – der letzte Ausweg

Zu guter Letzt gibt es noch die Aufsichtsbehörde. Das ist quasi die "Polizei" für Arbeitsbedingungen. Wenn alle Stricke reißen und weder Ihr Gynäkologe, noch der Betriebsarzt, noch Ihr Arbeitgeber etwas unternehmen, obwohl Sie sich in einer gefährlichen Situation befinden, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Die prüfen dann die Lage und können im schlimmsten Fall ein Beschäftigungsverbot anordnen.

Das ist aber wirklich der allerletzte Ausweg und in der Regel eher ein langwieriger Prozess. Versuchen Sie also, die Situation vorher mit den anderen genannten Personen zu klären. Es ist schließlich immer besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden, als einen Rechtsstreit anzuzetteln. Schließlich wollen Sie Ihre Schwangerschaft genießen und nicht mit Behördenkram beschäftigt sein.

Wer spricht Beschäftigungsverbot aus | Wirtschaftsforum
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Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Beschäftigungsverbot kann von verschiedenen Stellen ausgesprochen werden, wobei der Gynäkologe in den meisten Fällen die erste Anlaufstelle ist. Wichtig ist, dass es immer um den Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes geht. Und denken Sie daran: Ein Beschäftigungsverbot ist kein Freifahrtschein für ein Leben in Saus und Braus, sondern dient dazu, Ihnen eine entspannte und gesunde Schwangerschaft zu ermöglichen. Nutzen Sie die Zeit für sich und bereiten Sie sich auf das größte Abenteuer Ihres Lebens vor!

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