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Was Kostet Parken Verbotswidrig Auf Dem Gehweg


Was Kostet Parken Verbotswidrig Auf Dem Gehweg

Falschparken auf Gehwegen ist ein weit verbreitetes Problem in deutschen Städten. Es beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Eltern mit Kinderwagen, sondern es kann auch zu erheblichen Bußgeldern führen. Dieser Artikel beleuchtet die Kosten für das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg in Deutschland.

Grundlagen des Gehwegparkens

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Parken in Deutschland sehr detailliert. Grundsätzlich gilt: Parken ist nur dort erlaubt, wo es durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausdrücklich gestattet ist. Das Parken auf dem Gehweg ist demnach grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist durch ein entsprechendes Schild (z.B. Zeichen 315) erlaubt. Dieses Schild zeigt in der Regel, wie das Fahrzeug auf dem Gehweg zu parken ist, z.B. vollständig, halb oder nur mit den Vorderrädern.

Es ist wichtig zu verstehen, dass bereits das teilweise Parken auf dem Gehweg, also wenn auch nur ein Teil des Fahrzeugs über den Gehweg ragt, als Verstoß gegen die StVO gewertet werden kann. Ausnahmen gibt es selten und sind meist an besondere Situationen gebunden (z.B. unumgängliche Notsituationen, die aber gut dokumentiert sein müssen).

Was kostet Falschparken auf dem Gehweg?

Die Kosten für das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer des Parkens und der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Hier eine Übersicht über die typischen Bußgelder:

  • Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung: Hier fallen in der Regel 55 Euro an.
  • Parken auf dem Gehweg mit Behinderung: Wird durch das Parken auf dem Gehweg ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert (z.B. Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen), erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
  • Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde mit Behinderung: In diesem Fall erhöht sich das Bußgeld weiter. Es können 80 Euro fällig werden und ein Punkt in Flensburg.

Es ist zu beachten, dass diese Beträge Mindestbeträge sind. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn das Parken zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Auch können weitere Kosten hinzukommen, z.B. wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss.

Abschleppen und Zusatzkosten

Wenn ein Fahrzeug verbotswidrig auf dem Gehweg parkt und dadurch eine erhebliche Behinderung darstellt (z.B. eine Rettungsgasse blockiert oder den Zugang für Rollstuhlfahrer unmöglich macht), kann die Polizei oder das Ordnungsamt das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppen trägt der Fahrzeughalter. Diese Kosten können sich schnell auf mehrere hundert Euro belaufen.

Zusätzlich zu den Abschleppkosten können noch Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Falls anfallen. Es ist also ratsam, sich stets an die Parkregeln zu halten, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.

Zusätzliche Konsequenzen

Neben den finanziellen Konsequenzen kann das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg auch andere negative Auswirkungen haben. Es kann zu Anzeigen durch andere Bürger kommen, die sich durch das Parken behindert fühlen. Auch kann es zu Beschädigungen am Fahrzeug kommen, beispielsweise durch Fußgänger, die sich gezwungen sehen, eng am Fahrzeug vorbeizugehen.

Darüber hinaus kann das Parken auf dem Gehweg das Image des Fahrzeughalters in der Nachbarschaft negativ beeinflussen. Viele Menschen empfinden das Parken auf dem Gehweg als rücksichtslos und egoistisch.

Fazit

Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg ist nicht nur ärgerlich für andere Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch teuer werden. Die Bußgelder sind gestaffelt und können sich bei Behinderung anderer oder längerer Parkdauer schnell erhöhen. Hinzu kommen mögliche Abschleppkosten und weitere Unannehmlichkeiten. Es ist daher ratsam, sich stets an die Parkregeln zu halten und auf die Bedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Lieber einen Parkplatz etwas weiter entfernt suchen, als die Sicherheit und Bewegungsfreiheit anderer Menschen zu beeinträchtigen und sich unnötigen Kosten auszusetzen.

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