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Was Kostet Ordnungswiedrigkeit Mit Vernunung Auf Gehwehg Parken 1 Minute


Was Kostet Ordnungswiedrigkeit Mit Vernunung Auf Gehwehg Parken 1 Minute

Stellen Sie sich vor: Sie halten nur kurz, wirklich nur eine Minute, auf dem Gehweg, um schnell etwas auszuladen. Ein Bekannter winkt Ihnen freudig zu, Sie wechseln ein paar Worte. Plötzlich ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Die Frage, die sich dann wie ein Lauffeuer im Kopf ausbreitet: Was kostet das jetzt?

Dieser Artikel richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer in Deutschland, die sich jemals gefragt haben, welche Konsequenzen das Parken auf dem Gehweg, selbst für kürzeste Zeit, haben kann. Wir klären auf, was Sie bei einer Ordnungswidrigkeit mit Verwarnung (dem sogenannten "Knöllchen") für das Gehwegparken erwartet, insbesondere wenn es wirklich nur eine Minute gedauert hat. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die möglichen Kosten und rechtlichen Aspekte zu geben.

Gehwegparken: Eine Grauzone?

Viele Autofahrer denken, dass kurzes Halten auf dem Gehweg, beispielsweise zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- und Entladen, in Ordnung ist. Aber Vorsicht! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist hier eindeutig: Gehwege sind primär für Fußgänger gedacht.

Grundsatz: Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist durch entsprechende Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt. Dies dient dem Schutz von Fußgängern, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Die Kosten des "Kurzparkens" auf dem Gehweg

Die Höhe des Bußgeldes für das Parken auf dem Gehweg hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer des Parkens: Auch wenn es nur eine Minute ist, spielt die Dauer grundsätzlich eine Rolle, wenn auch oft nur gering.
  • Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Wurden Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindert?
  • Ort des Vergehens: In manchen Städten oder Gemeinden sind die Bußgelder höher als in anderen.

Konkret bedeutet das:

  • Verwarnungsgeld: Für das einfache Parken auf dem Gehweg, ohne Behinderung, liegt das Verwarnungsgeld in der Regel zwischen 20 und 35 Euro. Die genaue Höhe kann von Kommune zu Kommune variieren.
  • Mit Behinderung: Wenn Fußgänger, insbesondere Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, behindert werden, steigt das Bußgeld. Hier können schnell 55 Euro oder mehr fällig werden. Zusätzlich kann es Punkte in Flensburg geben.

Achtung: Selbst wenn Sie nur "kurz" parken, argumentieren Sie nicht damit, dass es nur eine Minute war. Die Argumentation "Ich war ja nur kurz weg" wird in der Regel nicht akzeptiert, da Sie gegen die StVO verstoßen haben.

Das Knöllchen: Was nun?

Sie haben ein Knöllchen für das Parken auf dem Gehweg erhalten. Was sollten Sie tun?

  1. Ruhe bewahren: Panik hilft nicht.
  2. Knöllchen genau lesen: Prüfen Sie das Knöllchen sorgfältig auf Richtigkeit. Stimmt das Kennzeichen? Ist der Ort korrekt angegeben?
  3. Frist beachten: Zahlen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der angegebenen Frist (meist eine Woche), um weitere Kosten zu vermeiden.
  4. Einspruch einlegen (mit Bedacht): Ein Einspruch gegen das Knöllchen ist möglich, aber nur dann sinnvoll, wenn Sie triftige Gründe haben, die gegen das Vergehen sprechen. Bedenken Sie, dass ein Einspruch zu einem Bußgeldverfahren führen kann, bei dem die Kosten höher sein können als das ursprüngliche Verwarnungsgeld. Ein Einspruch nur aufgrund der kurzen Parkdauer wird in den meisten Fällen abgelehnt.

Verhindern ist besser als Zahlen

Der beste Weg, um Bußgelder für das Parken auf dem Gehweg zu vermeiden, ist, es schlichtweg zu unterlassen. Auch wenn es nur für eine Minute ist. Hier einige Tipps:

  • Suchen Sie einen legalen Parkplatz: Auch wenn es etwas länger dauert, suchen Sie lieber nach einem erlaubten Parkplatz.
  • Nutzen Sie Parkhäuser: In vielen Städten gibt es Parkhäuser, die eine gute Alternative bieten.
  • Halten Sie kurz an geeigneten Stellen: Zum Be- und Entladen können Sie, wenn möglich, an geeigneten Stellen am Fahrbahnrand kurz halten, ohne den Verkehr zu behindern.

Fazit: Eine Minute kann teuer werden

Das Parken auf dem Gehweg, auch für nur eine Minute, kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber selbst für das einfache Parken ohne Behinderung werden in der Regel 20 bis 35 Euro fällig. Vermeiden Sie das Parken auf dem Gehweg, um Bußgelder und Ärger zu vermeiden. Denken Sie daran: Die Sicherheit und das Wohlbefinden von Fußgängern, insbesondere der Schwächsten unter ihnen, sollte immer Priorität haben.

Merke: Auch kurzes Parken auf dem Gehweg ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Informieren Sie sich über die örtlichen Bestimmungen und halten Sie sich an die Regeln der StVO, um sicher und legal unterwegs zu sein.

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