Falschparken auf dem Gehweg ist ein weit verbreitetes Problem, das nicht nur ärgerlich für Fußgänger, insbesondere solche mit Kinderwagen, Rollatoren oder Sehbehinderungen, ist, sondern auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Doch was genau kostet es, unerlaubt auf dem Gehweg zu parken? Die Antwort ist komplexer als man denkt, da die Höhe der Strafe von verschiedenen Faktoren abhängt.
Grundlagen des Gehwegparkens und der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in Deutschland das Verhalten im Straßenverkehr. § 12 StVO befasst sich ausführlich mit dem Halten und Parken. Grundsätzlich gilt: Parken ist nur dort erlaubt, wo es durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist oder keine Verbote bestehen. Der Gehweg ist nicht zum Parken gedacht. Er ist primär für Fußgänger reserviert. Das Parken auf Gehwegen ist daher in der Regel verboten, es sei denn, es wird durch ein entsprechendes Schild (z.B. Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen") ausdrücklich erlaubt.
Das "Halten" hingegen, ist ein Anhalten für die Dauer von bis zu drei Minuten oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen bzw. zum Be- und Entladen von Gütern. Auch hier gilt, dass das Halten den Verkehr nicht behindern darf.
Die Kosten des Falschparkens auf dem Gehweg
Die Kosten für das Falschparken auf dem Gehweg sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Die Dauer des Parkens: Je länger das Fahrzeug unerlaubt auf dem Gehweg steht, desto höher kann das Bußgeld ausfallen.
- Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Wenn durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, behindert werden, erhöht sich das Bußgeld.
- Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Stellt das Falschparken eine Gefährdung für andere dar (z.B. weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt wird), kann das Bußgeld noch höher ausfallen und es können sogar Punkte in Flensburg hinzukommen.
- Der Ort des Parkens: In bestimmten Bereichen, wie z.B. vor Feuerwehrzufahrten oder in Fußgängerzonen, sind die Bußgelder für Falschparken in der Regel höher.
Konkret können die Bußgelder für das Parken auf dem Gehweg wie folgt aussehen (Stand Oktober 2024, Änderungen sind möglich):
- Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung: Ab 55 Euro.
- Parken auf dem Gehweg mit Behinderung: Ab 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
- Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung: Ab 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
- Parken auf dem Gehweg mit Sachbeschädigung: Ab 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur Richtwerte sind. Die genaue Höhe des Bußgeldes wird im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgelegt.
Weitere Konsequenzen des Falschparkens
Neben den Bußgeldern können beim Falschparken auf dem Gehweg noch weitere Konsequenzen drohen:
- Abschleppen des Fahrzeugs: Wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert oder eine Gefährdung darstellt, kann es abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen muss der Fahrzeughalter tragen.
- Verwaltungsgebühren: Zusätzlich zum Bußgeld und den Abschleppkosten können noch Verwaltungsgebühren anfallen.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Wer durch das Falschparken eines anderen geschädigt wird (z.B. weil er stürzt und sich verletzt), kann zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Wie man Falschparken vermeidet
Um Bußgelder und andere Konsequenzen zu vermeiden, sollte man grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Parkflächen parken. Ist dies nicht möglich, sollte man sich vergewissern, dass das Parken an der gewählten Stelle nicht verboten ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Beachten Sie die Beschilderung.
- Parken Sie nicht auf Gehwegen, Radwegen oder in Fußgängerzonen, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.
- Blockieren Sie keine Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege.
- Behindern oder gefährden Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer.
Fazit
Falschparken auf dem Gehweg kann teuer werden. Nicht nur drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch das Abschleppen des Fahrzeugs und zivilrechtliche Ansprüche. Vermeiden Sie daher das Falschparken und achten Sie stets auf die geltenden Verkehrsregeln, um nicht nur Ihr eigenes Portemonnaie, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Denken Sie daran: Der Gehweg ist für Fußgänger da!