Wann Ermittelt Die Staatsanwaltschaft Ohne Anzeige

Stell dir vor, du bist im Park. Plötzlich siehst du etwas... komisch. Keine Sorge, ich rede nicht von Eichhörnchen in Yoga-Posen. Eher so "versteckter Geldschein-Fund" komisch. Oder, noch spannender: Ein Typ, der verdächtig viele Luftballons an einer Bushaltestelle befestigt. Wann würde die Staatsanwaltschaft da eigentlich hellhörig werden, selbst wenn niemand petzt?
Die Staatsanwaltschaft, unsere heldenhaften Wahrheitsjäger, sind ja eigentlich darauf angewiesen, dass ihnen jemand sagt, wenn etwas faul ist. Eine Anzeige ist quasi der Startschuss für ihre Ermittlungen. Aber was, wenn keiner anzeigt? Sind die dann im Tiefschlaf? Nö!
Wenn der Verdacht wie ein Kaugummi am Schuh klebt
Manchmal stolpern die eben auch über Dinge. Wie über besagten Geldschein im Park. Okay, vielleicht nicht den einzelnen Schein. Aber wenn plötzlich ein ganzer Koffer voll da liegt, wird's interessant. Dann riecht die Sache nach mehr als nur vergessenem Taschengeld. Oder die Ballon-Aktion. Klar, harmlos. Aber wenn sich herausstellt, dass die Ballons eine geheime Botschaft für den örtlichen Banküberfall-Club sind... zack! Ermittlungen!
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Ich meine, mal ehrlich, wenn die Polizei (die ja oft die Augen und Ohren der Staatsanwaltschaft sind) Zeuge eines offensichtlichen Verbrechens wird, können sie ja nicht einfach wegschauen und sagen: "Ach, hat ja keiner angezeigt!" Das wäre ja so, als würde ein Arzt sagen: "Ich behandle dich erst, wenn du mir schriftlich bestätigst, dass du krank bist."
Der "Offensichtlichkeits-Faktor"
Es geht also um den Grad der Offensichtlichkeit. Wenn ein Politiker in aller Öffentlichkeit sagt: "Ich habe Steuern hinterzogen!", dann braucht man keine Anzeige. Das ist ja schon quasi ein Geständnis im Livestream. (Ich weiß, ich übertreibe. Aber ihr versteht, was ich meine!)

Anders sieht es aus, wenn jemand in seinem Garten verdächtig oft gräbt. Kann ja auch einfach ein begeisterter Gärtner sein, der nach Trüffeln sucht (oder seine Goldfische beerdigt). Da braucht's schon mehr als nur einen Verdachtsmoment, bevor die Staatsanwaltschaft den Spaten auspackt.
Meine (zugegeben, etwas unpopuläre) Meinung
Hier kommt meine unpopuläre Meinung: Ich finde, die Staatsanwaltschaft sollte öfter ohne Anzeige aktiv werden. Nicht, dass sie jetzt jeden Pups untersuchen sollen. Aber wenn etwas wirklich stinkt, sollten sie nicht erst auf den Gestank-Melder warten müssen.

Klar, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind wichtig. Aber manchmal hat man das Gefühl, dass Kriminelle einen Freifahrtschein haben, solange sie nur clever genug sind, nicht erwischt zu werden und niemand sie verpetzt. Das ist doch irgendwie... unfair.
Das Prinzip der Legalität
Juristisch gesehen spricht man vom Legalitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat grundsätzlich ermitteln muss. Egal, ob eine Anzeige vorliegt oder nicht. Die Betonung liegt auf "Anfangsverdacht". Und der muss eben irgendwie entstehen.

Also, liebe Staatsanwaltschaft, haltet die Augen offen! Manchmal sind die spannendsten Fälle diejenigen, die nicht auf dem Silbertablett serviert werden. Und wer weiß, vielleicht findet ihr ja auch den Typen, der wirklich alle Luftballons an der Bushaltestelle befestigt hat. Aus Gründen!
Und denkt dran: Nur weil etwas legal ist, muss es noch lange nicht richtig sein! Aber das ist eine andere Geschichte...
