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Verordnung Zum Schutz Des Deutschen Volkes


Verordnung Zum Schutz Des Deutschen Volkes

Die "Verordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" war ein zentrales und verheerendes Gesetz innerhalb des NS-Regimes in Deutschland. Sie wurde nicht als einzelnes Dokument erlassen, sondern bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Gesetze, die am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg verkündet wurden: Das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Diese Gesetze bildeten die rechtliche Grundlage für die systematische Verfolgung und Ausgrenzung von Juden und anderen als "nicht-arisch" definierten Personen in Deutschland.

Das Reichsbürgergesetz

Das Reichsbürgergesetz definierte, wer als "Reichsbürger" galt und somit vollständige politische Rechte besaß. Es schuf eine Zweiklassengesellschaft. Artikel 4 bestimmte, dass nur derjenige Reichsbürger sein konnte, der "deutschen oder artverwandten Blutes" war und durch sein Verhalten bewies, dass er gewillt und geeignet war, dem deutschen Volk und Reich in Treue zu dienen. Juden wurden damit de facto zu Staatsangehörigen zweiter Klasse degradiert, denen grundlegende Rechte entzogen wurden. Ihnen wurde explizit das Wahlrecht verwehrt und sie durften keine öffentlichen Ämter bekleiden.

Die Definition des "Juden" wurde im November 1935 durch die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz präzisiert. Danach galt als Jude, wer mindestens drei jüdische Großeltern hatte. Auch Personen mit zwei jüdischen Großeltern, die aber der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem Juden verheiratet waren, wurden als Juden betrachtet. Diese Definitionen basierten auf rassistischen Kriterien und ignorierten religiöse oder kulturelle Zugehörigkeiten, wenn es darum ging, die vermeintliche "Reinheit" des "deutschen Blutes" zu schützen.

Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

Dieses Gesetz verbot Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und "Deutschblütigen". Ziel war es, die angebliche "rassische Reinheit" des deutschen Volkes zu bewahren und die "Vermischung" mit Juden zu verhindern. Paragraph 1 untersagte die Eheschließung zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes. Paragraph 2 verbot außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes. Paragraph 3 untersagte jüdischen Staatsangehörigen unter 45 Jahren, weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes in ihrem Haushalt zu beschäftigen. Diese Verbote waren tiefgreifende Eingriffe in das Privatleben der Betroffenen und dienten der weiteren sozialen Ausgrenzung der Juden.

Funai unterzeichnet Verordnung zum Schutz der isolierten indigenen
Funai unterzeichnet Verordnung zum Schutz der isolierten indigenen

Verstöße gegen diese Gesetze wurden hart bestraft. Männer, die Geschlechtsverkehr mit jüdischen Frauen hatten, konnten wegen "Rassenschande" angeklagt und zu Zuchthausstrafen verurteilt werden. Ehen, die vor 1935 geschlossen wurden, wurden zwar nicht automatisch für ungültig erklärt, aber die Ehepartner wurden unter enormen Druck gesetzt, sich scheiden zu lassen. Jüdische Arbeitgeber, die gegen das Beschäftigungsverbot verstießen, wurden ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

Die Auswirkungen der Verordnung

Die "Verordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" markierte einen Wendepunkt in der Verfolgung der Juden in Deutschland. Sie schuf die rechtliche Grundlage für die systematische Diskriminierung und Ausgrenzung. Nach diesen Gesetzen folgten weitere Verordnungen und Gesetze, die das Leben der Juden immer weiter einschränkten. Sie wurden aus dem öffentlichen Leben verdrängt, ihres Eigentums beraubt, in Ghettos zwangsweise untergebracht und schließlich in Vernichtungslagern ermordet. Die Nürnberger Gesetze waren somit ein Schlüsselelement im nationalsozialistischen Völkermord.

Dietrich Bonhoeffer: Bild
Dietrich Bonhoeffer: Bild

Es ist wichtig, sich an diese Gesetze zu erinnern, um zu verstehen, wie ein totalitäres Regime durch die Perversion des Rechts und die Instrumentalisierung von Rasseideologien einen Völkermord begehen konnte. Die "Verordnung zum Schutz des Deutschen Volkes" ist eine mahnende Erinnerung an die Gefahren von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung und die Notwendigkeit, die Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen zu verteidigen.

Die Gesetze waren nicht nur rechtliche Instrumente, sondern auch Propagandamittel. Sie dienten dazu, in der deutschen Bevölkerung ein Feindbild des Juden zu konstruieren und die Akzeptanz für die Verfolgung und letztendliche Vernichtung zu erhöhen. Die kontinuierliche Wiederholung rassistischer Stereotypen und die Legalisierung der Diskriminierung trugen dazu bei, die Hemmschwelle für Gewalt und Terror abzubauen.

Funai unterzeichnet Verordnung zum Schutz der isolierten indigenen Damaliges Deutsches Reich: „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz Band 2: Geschichte des deutschen Volkes | Casimir Katz Verlag Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat

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