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Unterschied Natürliche Und Juristische Person


Unterschied Natürliche Und Juristische Person

Im deutschen Recht, und im Recht vieler anderer Länder, wird grundlegend zwischen zwei Arten von Rechtssubjekten unterschieden: der natürlichen Person und der juristischen Person. Diese Unterscheidung ist fundamental, da sie bestimmt, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann, wer also am Rechtsverkehr teilnehmen darf. Obwohl beide Personenarten im Rechtsverkehr aktiv sind, unterscheiden sie sich erheblich in ihrer Entstehung, ihren Rechten und Pflichten sowie ihrer Haftung.

Die natürliche Person

Eine natürliche Person ist jeder Mensch, von der Geburt bis zum Tod. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Jeder Mensch ist also von Geburt an rechtsfähig, was bedeutet, dass er Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Er kann Eigentum erwerben, Verträge schließen, erben, verklagt werden und selbst klagen.

Die Handlungsfähigkeit ist ein weiterer wichtiger Begriff. Sie beschreibt die Fähigkeit einer natürlichen Person, durch eigenes Handeln Rechtswirkungen herbeizuführen, beispielsweise durch den Abschluss eines Kaufvertrages. Die Handlungsfähigkeit ist nicht automatisch mit der Rechtsfähigkeit gegeben. Sie hängt vom Alter und der geistigen Verfassung der Person ab. So sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig (§ 104 BGB) und können keine wirksamen Verträge abschließen. Jugendliche zwischen sieben und siebzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Volle Geschäftsfähigkeit erlangt man mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB).

Die persönliche Haftung ist ein weiteres Kennzeichen der natürlichen Person. Wenn eine natürliche Person Schulden macht oder einen Schaden verursacht, haftet sie grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen, sowohl dem gegenwärtigen als auch dem zukünftigen. Diese unbeschränkte Haftung kann für den Einzelnen erhebliche Konsequenzen haben.

Die juristische Person

Eine juristische Person ist eine rechtlich konstruierte Organisation, die im Rechtsverkehr wie eine natürliche Person behandelt wird. Sie ist ein Zusammenschluss von Personen oder Vermögen, dem die Rechtsordnung die Fähigkeit verleiht, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person eine künstliche Schöpfung des Rechts.

Juristische Person
Juristische Person

Es gibt verschiedene Arten von juristischen Personen. Die wichtigsten sind:

  • Vereine: Zusammenschlüsse von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Es gibt eingetragene Vereine (e.V.), die rechtsfähig sind, und nicht eingetragene Vereine, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.
  • Stiftungen: Vermögen, das einem bestimmten Zweck gewidmet ist und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
  • Aktiengesellschaften (AG): Kapitalgesellschaften, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Auch hier haften die Aktionäre nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Genossenschaften: Zusammenschlüsse von Personen zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interesses ihrer Mitglieder.

Die Entstehung einer juristischen Person ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In der Regel bedarf es eines Gründungsaktes, der Festlegung einer Satzung und der Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister). Erst mit der Eintragung erlangt die juristische Person ihre volle Rechtsfähigkeit.

Juristische Person
Juristische Person

Die Handlungsfähigkeit einer juristischen Person wird durch ihre Organe ausgeübt. Dies sind in der Regel natürliche Personen, die als Vertreter der juristischen Person handeln. Beispiele hierfür sind der Vorstand eines Vereins oder der Geschäftsführer einer GmbH. Die Organe sind befugt, im Namen der juristischen Person Verträge abzuschließen, Klagen zu erheben und andere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Ein wesentlicher Vorteil der juristischen Person ist die beschränkte Haftung. In vielen Fällen (z.B. bei GmbHs und AGs) haftet die juristische Person nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt in der Regel unberührt. Dies ermöglicht es, unternehmerische Risiken einzugehen, ohne das persönliche Vermögen zu gefährden.

Natürliche Person / Juristische Person Der Unterschied
Natürliche Person / Juristische Person Der Unterschied

Der Unterschied in der Übersicht

Zusammenfassend lassen sich die Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen wie folgt darstellen:

  • Entstehung: Natürliche Personen entstehen mit der Geburt, juristische Personen durch einen Gründungsakt und Eintragung in ein Register.
  • Grundlage: Natürliche Personen sind Menschen, juristische Personen sind rechtliche Konstruktionen.
  • Handlungsfähigkeit: Natürliche Personen handeln selbst, juristische Personen durch ihre Organe.
  • Haftung: Natürliche Personen haften in der Regel unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, juristische Personen oft beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.

Die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen ist ein wesentliches Element des Rechtssystems. Sie ermöglicht es, die Rechte und Pflichten von Einzelpersonen und Organisationen klar zu definieren und so den Rechtsverkehr zu ordnen. Das Verständnis dieser Unterscheidung ist daher für jeden, der am Rechtsverkehr teilnimmt, von großer Bedeutung.

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