Schadensersatz Statt Der Leistung Beispiel

Schadensersatz statt der Leistung ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht, der eine besondere Form des Schadensersatzanspruchs beschreibt. Er kommt dann zum Tragen, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde und der Gläubiger (die Person, der die Leistung zusteht) kein Interesse mehr an der nachträglichen Erbringung dieser Leistung hat. Stattdessen verlangt er Schadenersatz für den ihm entstandenen Schaden, der dadurch entstanden ist, dass die Leistung nicht wie vereinbart erbracht wurde.
Grundlagen des Schadensersatzes statt der Leistung
Um den Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Wesentlichen im § 280 ff. BGB geregelt.
Zunächst muss ein Schuldverhältnis bestehen. Das kann beispielsweise ein Kaufvertrag, ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag sein. Es muss also eine rechtliche Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner (die Person, die die Leistung erbringen muss) bestehen, aus der sich eine Leistungspflicht ergibt.
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Weiterhin muss eine Pflichtverletzung vorliegen. Der Schuldner muss eine ihm obliegende Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt haben. Das kann beispielsweise die Nichtleistung, eine Schlechtleistung (die Leistung ist mangelhaft) oder die Verletzung einer Nebenpflicht sein.
Zudem muss die Pflichtverletzung vertretbar sein. Das bedeutet, dass der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz bedeutet, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf genommen hat, dass er seine Pflicht verletzt. Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Schuldner die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Schließlich muss ein Schaden entstanden sein. Der Gläubiger muss durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten haben. Dieser Schaden kann sowohl ein Vermögensschaden (z.B. entgangener Gewinn, zusätzliche Aufwendungen) als auch ein nicht vermögensrechtlicher Schaden (z.B. Schmerzensgeld) sein, wobei letzterer nur in bestimmten Fällen ersetzt wird.
Wichtig: Bei bestimmten Schuldverhältnissen, wie z.B. beim Kaufvertrag, gelten besondere Regeln, die den Schadensersatzanspruch statt der Leistung konkretisieren.

Beispiel: Schadensersatz statt der Leistung beim Kaufvertrag
Nehmen wir an, Herr Müller kauft bei Firma Elektro-Blitz einen neuen Fernseher für 1.500 Euro. Der Fernseher soll am 1. Mai geliefert werden. Elektro-Blitz liefert den Fernseher jedoch nicht. Herr Müller ruft mehrfach bei Elektro-Blitz an und bekommt immer wieder neue Liefertermine genannt, die aber nicht eingehalten werden.
Nach einigen Wochen hat Herr Müller genug. Er hat den Fernseher dringend für ein Fußballspiel benötigt, das er nun verpasst hat. Er teilt Elektro-Blitz mit, dass er keinen Fernseher mehr von ihnen möchte und stattdessen Schadensersatz statt der Leistung fordert.
In diesem Fall kann Herr Müller Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Es besteht ein Kaufvertrag zwischen Herrn Müller und Elektro-Blitz.
- Elektro-Blitz hat seine Pflicht zur Lieferung des Fernsehers verletzt.
- Elektro-Blitz hat die Pflichtverletzung zu vertreten (z.B. weil er den Fernseher nicht rechtzeitig bestellt hat).
- Herrn Müller ist ein Schaden entstanden. Dieser Schaden kann beispielsweise darin bestehen, dass er das Fußballspiel verpasst hat (sofern ein entsprechender immaterieller Schaden geltend gemacht werden kann und die Voraussetzungen dafür vorliegen) oder dass er einen Ersatzfernseher bei einem anderen Händler zu einem höheren Preis kaufen musste (Differenzschaden).
Wie berechnet sich der Schadensersatz? Wenn Herr Müller einen Ersatzfernseher für 1.700 Euro kaufen muss, beträgt sein Schaden 200 Euro (1.700 Euro - 1.500 Euro). Diesen Betrag kann er von Elektro-Blitz als Schadensersatz verlangen.
Hätte Herr Müller keinen Ersatzfernseher gekauft, könnte er unter Umständen den entgangenen Gewinn geltend machen, wenn er den Fernseher beispielsweise gewerblich nutzen wollte.

Abgrenzung zum Rücktritt
Der Schadensersatz statt der Leistung ist vom Rücktritt vom Vertrag zu unterscheiden. Beim Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, dass Herr Müller den Kaufpreis zurückerhält und Elektro-Blitz den (nicht gelieferten) Fernseher behält. Beim Schadensersatz statt der Leistung bleibt der Vertrag bestehen, aber Herr Müller erhält Schadenersatz für die Nichtleistung.
Die Wahl zwischen Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung steht dem Gläubiger grundsätzlich frei, wobei die jeweiligen Voraussetzungen beachtet werden müssen.
Fazit
Der Schadensersatz statt der Leistung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Schuldrecht, um Gläubiger vor den Folgen von Pflichtverletzungen zu schützen. Er ermöglicht es, den durch die Nichtleistung entstandenen Schaden auszugleichen, ohne dass der Gläubiger auf eine nachträgliche Leistung angewiesen ist. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen für den Anspruch genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
