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Rengier Strafrecht Bt 2


Rengier Strafrecht Bt 2

Also, Leute, setzt euch mal gemütlich hin, bestellt euch 'nen Kaffee und ein Stück Kuchen – heute reden wir über Rengier Strafrecht BT 2. Ja, ich weiß, klingt erstmal so spannend wie ein Sonntagnachmittag bei Oma beim Scrabble-Spielen, aber versprochen, wir machen das hier unterhaltsamer. Versucht’s zumindest.

Rengier Strafrecht BT 2, für alle, die’s nicht wissen, ist quasi der zweite Teil des Besonderen Teils im Strafrecht. Der BT 1 war schon 'ne Herausforderung? Wartet mal ab, bis ihr BT 2 kennenlernt! Hier geht’s richtig zur Sache, um konkrete Straftaten. Nicht mehr nur so allgemeine Prinzipien, sondern handfeste Delikte. Mord, Totschlag, Raub, Erpressung… quasi alles, was in 'ner guten Krimiserie vorkommt.

Die üblichen Verdächtigen: Mord und Totschlag

Kommen wir zu den Klassikern. Mord und Totschlag, die Rockstars des Strafrechts. Klingt beides nach "jemand ist tot", aber der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Der Mord unterscheidet sich vom Totschlag durch die sogenannten Mordmerkmale. Das sind so kleine Gemeinheiten, die den Täter besonders verwerflich erscheinen lassen. Habgier? Heimtücke? Grausamkeit? Niedrige Beweggründe? Check, check, check – Bingo, das ist Mord!

Totschlag hingegen ist so der "Mord light". Jemand ist gestorben, ja, aber ohne diese besonders abstoßenden Motive. Vielleicht 'ne Affekttat im Streit? Oder 'n Unfall, bei dem man grob fahrlässig gehandelt hat? Zack, Totschlag. Klingt harmloser, ist aber immer noch 'ne lange Zeit hinter schwedischen Gardinen. Merke: Auch wenn du beim Monopoly gewinnst, darfst du deinen Mitspieler nicht mit dem Hotel erschlagen. Glaub mir, das ist kein Kavaliersdelikt.

Raub und Erpressung: Gib mir dein Geld!

Weiter geht's mit Raub und Erpressung. Raub ist quasi die direkte, unhöfliche Variante: "Her mit der Kohle, oder es knallt!" (im schlimmsten Fall). Da wird Gewalt angewendet oder zumindest mit Gewalt gedroht. Stell dir vor, jemand nimmt dir deine Handtasche weg und rennt davon. Blöd, aber meistens "nur" Diebstahl. Aber wehe, er schlägt dich vorher noch nieder! Dann haben wir einen Raub.

Strafrecht BT II - Paragraph31
Strafrecht BT II - Paragraph31

Erpressung ist subtiler. Hier wird gedroht, aber nicht unbedingt mit sofortiger Gewalt. Eher so nach dem Motto: "Wenn du mir nicht 10.000 Euro gibst, veröffentliche ich kompromittierende Fotos von dir!" Autsch. Das ist psychische Gewalt und kann genauso verheerend sein. Wichtig: Es muss eine rechtswidrige Bereicherung angestrebt werden. Also, wenn du deinen Nachbarn drohst, ihn bei der Müllabfuhr anzuschwärzen, wenn er dir nicht deinen Rasen mäht, ist das zwar unfreundlich, aber wahrscheinlich keine strafrechtlich relevante Erpressung. (Ich rate trotzdem davon ab.)

Körperverletzung: Aua!

Körperverletzung ist auch so ein Dauerbrenner. Hier geht’s darum, dass jemand einem anderen weh tut. Klingt einfach, ist es aber nicht immer. Eine Ohrfeige? Körperverletzung. Ein harmloser Schubser? Kann auch schon Körperverletzung sein. Sogar das Abschneiden einer Haarsträhne kann eine Körperverletzung darstellen! (Ja, wirklich. Frag deinen Anwalt.)

Rengier - Strafrecht Besonderer Teil II. Strafrecht BT II - 9783406825323
Rengier - Strafrecht Besonderer Teil II. Strafrecht BT II - 9783406825323

Es gibt aber auch die gefährliche Körperverletzung. Die ist dann im Spiel, wenn bestimmte Werkzeuge oder Umstände hinzukommen. Zum Beispiel, wenn du jemanden mit einem Messer verletzt, mit Gift attackierst oder hinterrücks überfällst. Kurz gesagt: Wenn's richtig fies wird, wird's gefährlich.

Die Sache mit dem Vorsatz

Ganz wichtig bei all diesen Delikten ist der Vorsatz. Das bedeutet, dass der Täter die Tat wissentlich und willentlich begangen haben muss. Wenn jemand aus Versehen über deine Füße fährt, ist das ärgerlich, aber keine vorsätzliche Körperverletzung. (Außer er hat das absichtlich gemacht, weil er dich nicht leiden kann.)

Rengier Strafrecht Besonderer Teil II: Strafrecht BT II (Altauflage
Rengier Strafrecht Besonderer Teil II: Strafrecht BT II (Altauflage

Es gibt aber auch die Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass jemand nicht aufgepasst hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Beispiel: Du lässt beim Grillen die Kohlen unbeaufsichtigt und dadurch brennt das ganze Haus ab. Autsch. Das ist dann fahrlässige Brandstiftung.

Rengier und das echte Leben

So, jetzt haben wir einen kleinen Crashkurs in Rengier Strafrecht BT 2 hinter uns. Ich hoffe, es war nicht allzu trocken. Merkt euch: Das Strafrecht ist kompliziert und es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Wenn ihr also wirklich mal in so eine Situation geratet, ruft lieber einen Anwalt an, anstatt euch auf euer gefährliches Halbwissen zu verlassen. Oder noch besser: Verhaltet euch einfach anständig, dann braucht ihr euch gar nicht mit dem Strafrecht rumzuschlagen. In diesem Sinne: Lasst es krachen – aber nicht im strafrechtlichen Sinne!

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