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Objektive Bedingung Der Strafbarkeit


Objektive Bedingung Der Strafbarkeit

Die Lehre von den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit ist ein komplexes und teils umstrittenes Thema im deutschen Strafrecht. Sie betrifft Umstände, die zwar für die Strafbarkeit erforderlich sind, aber weder zum objektiven noch zum subjektiven Tatbestand gehören. Ihre Abgrenzung zu anderen Elementen der Strafbarkeit ist entscheidend für die Bestimmung der Verantwortlichkeit des Täters.

Was sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit?

Objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind zusätzliche Umstände, die erfüllt sein müssen, damit eine Tat strafbar ist, obwohl der Täter den objektiven und subjektiven Tatbestand bereits verwirklicht hat. Sie liegen außerhalb der eigentlichen Tathandlung und beziehen sich meist auf deren Folgen oder äußere Umstände.

Im Gegensatz zum objektiven Tatbestand, der die äußere Erscheinung der Tat beschreibt (Handlung, Erfolg, Kausalität), und dem subjektiven Tatbestand, der die innere Einstellung des Täters zur Tat (Vorsatz, Fahrlässigkeit) erfasst, sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit nicht vom Vorsatz des Täters umfasst. Der Täter muss sie also weder kennen noch wollen.

Abgrenzung zum Tatbestand und zur Rechtswidrigkeit

Die Abgrenzung der objektiven Bedingungen der Strafbarkeit von Tatbestandsmerkmalen und von Umständen, die die Rechtswidrigkeit ausschließen, ist von großer Bedeutung.

Abgrenzung zum Tatbestand: Ein Tatbestandsmerkmal muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein. Fehlt der Vorsatz bezüglich eines Tatbestandsmerkmals, liegt keine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung vor. Bei objektiven Bedingungen der Strafbarkeit ist der Vorsatz hingegen unerheblich. Der Täter verwirklicht den Tatbestand vollständig, aber die Strafbarkeit ist an die Erfüllung der zusätzlichen Bedingung geknüpft.

Lexikon | Jura Online
Lexikon | Jura Online

Abgrenzung zur Rechtswidrigkeit: Umstände, die die Rechtswidrigkeit ausschließen (z.B. Notwehr), beseitigen die Strafbarkeit insgesamt. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit hingegen lassen die Rechtswidrigkeit der Tat unberührt; sie stellen lediglich eine zusätzliche Voraussetzung für die Strafbarkeit dar.

Beispiele für objektive Bedingungen der Strafbarkeit

Ein klassisches Beispiel ist § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften). Die Strafbarkeit ist hier an die Verbreitung unter bestimmten Bedingungen geknüpft. Die reine Herstellung pornographischer Schriften ist noch nicht strafbar, erst die Verbreitung an bestimmte Personenkreise (z.B. Kinder oder Jugendliche) begründet die Strafbarkeit. Die Tatsache, dass die Schriften verbreitet wurden, ist eine objektive Bedingung der Strafbarkeit.

Üble Nachrede, § 186 StGB | Jura Online
Üble Nachrede, § 186 StGB | Jura Online

Ein weiteres Beispiel findet sich im Bereich der Strafvereitelung (§ 258 StGB). Die Strafbarkeit setzt voraus, dass die vereitelte Strafverfolgung gegen einen anderen gerichtet ist. Wenn die Strafverfolgung gegen den Täter selbst gerichtet ist, liegt keine Strafvereitelung im Sinne des § 258 StGB vor, auch wenn der Täter die Strafverfolgung behindert hat. Die Strafverfolgung gegen einen Dritten ist also eine objektive Bedingung der Strafbarkeit.

Rechtsfolgen der objektiven Bedingungen der Strafbarkeit

Die Erfüllung einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit ist eine Voraussetzung für die Bestrafung. Fehlt sie, ist der Täter nicht zu bestrafen, obwohl er den Tatbestand verwirklicht und rechtswidrig gehandelt hat. Dies führt zu einer Strafbarkeitslücke, die jedoch vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen wird.

Da objektive Bedingungen der Strafbarkeit nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein müssen, stellt sich die Frage der Teilnahme. Grundsätzlich ist eine Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe) zu einer Tat möglich, auch wenn die objektive Bedingung der Strafbarkeit nicht vorliegt. Allerdings setzt die Strafbarkeit des Teilnehmers voraus, dass die Haupttat, an der er teilgenommen hat, theoretisch strafbar wäre, wenn die objektive Bedingung erfüllt wäre. Fehlt die Bedingung, entfällt die Strafbarkeit des Teilnehmers.

§3 Objektive Bedingungen der Strafbarkeit - StGB GK I – Prof. Dr
§3 Objektive Bedingungen der Strafbarkeit - StGB GK I – Prof. Dr

Ein Beispiel: A stiftet B zur Körperverletzung an. B verletzt C. Stellt sich heraus, dass C der Körperverletzung zugestimmt hat (wodurch die Tat nicht rechtswidrig ist), ist A nicht wegen Anstiftung zur Körperverletzung zu bestrafen, da die Haupttat nicht rechtswidrig ist. Hätte C nicht zugestimmt, wäre A wegen Anstiftung zur Körperverletzung strafbar, selbst wenn C später verzeihen würde (Verzeihung ist keine Bedingung, sondern ein Strafaufhebungsgrund).

Kritik und alternative Ansichten

Die Lehre von den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit ist nicht unumstritten. Einige Stimmen in der Rechtswissenschaft plädieren dafür, solche Umstände als Strafzumessungsgründe zu behandeln, anstatt sie als separate Bedingungen für die Strafbarkeit zu qualifizieren. Dies würde die dogmatische Konsistenz des Strafrechts erhöhen und die oben erwähnten Strafbarkeitslücken vermeiden.

Jura Online Crashkurs Folge 11 - Strafrecht AT - Vorsatz, objektive
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Andere argumentieren, dass objektive Bedingungen der Strafbarkeit Ausdruck einer politischen Wertung des Gesetzgebers sind. Sie dienen dazu, bestimmte Verhaltensweisen nur dann unter Strafe zu stellen, wenn bestimmte unerwünschte Folgen eintreten oder bestimmte gesellschaftliche Umstände vorliegen. Diese Wertung soll respektiert werden, auch wenn sie zu dogmatischen Schwierigkeiten führt.

Fazit

Die Lehre von den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit ist ein komplexes und diskussionswürdiges Thema im Strafrecht. Sie erfordert eine sorgfältige Abgrenzung von Tatbestandsmerkmalen und Umständen, die die Rechtswidrigkeit ausschließen. Obwohl sie dogmatische Herausforderungen birgt, ist sie ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Strafrechts und Ausdruck der Wertentscheidungen des Gesetzgebers.

Es ist wichtig, sich mit den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit auseinanderzusetzen, um die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu verstehen und die Gerechtigkeit im Einzelfall zu gewährleisten. Die ständige Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft und die Analyse neuer Fallkonstellationen tragen dazu bei, die Lehre von den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit weiter zu verfeinern und ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu verbessern.

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