Muss Man In Der Probezeit Schriftlich Kündigen

Die Probezeit ist eine wichtige Phase, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Sie dient dazu, die gegenseitige Eignung zu prüfen. Doch was passiert, wenn man während dieser Zeit feststellt, dass die Stelle doch nicht das Richtige ist? Die Kündigung in der Probezeit ist ein Thema, das viele Fragen aufwirft. Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Viele Arbeitnehmer stehen vor dieser Herausforderung, und es gibt klare Regeln, die Ihnen dabei helfen können.
Die Kündigung in der Probezeit: Grundlagen
Grundsätzlich gilt: Ja, Sie dürfen während der Probezeit kündigen. Im deutschen Arbeitsrecht ist die Probezeit dazu da, genau diese Möglichkeit zu bieten, ohne dass lange Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
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- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist deutlich kürzer als nach der Probezeit. Sie beträgt in der Regel zwei Wochen, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
- Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
- Kündigungsgrund: Im Gegensatz zu Kündigungen nach der Probezeit ist kein Kündigungsgrund erforderlich. Sie können ohne Angabe von Gründen kündigen.
Warum Schriftlichkeit so wichtig ist
Die Schriftform ist aus mehreren Gründen entscheidend. Sie dient der Rechtssicherheit für beide Parteien. Durch die schriftliche Fixierung wird dokumentiert, dass die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wurde und zu welchem Zeitpunkt. Dies ist besonders wichtig, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten über die Einhaltung der Kündigungsfrist zu vermeiden. Außerdem ermöglicht die Schriftform, den Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber nachzuweisen, beispielsweise durch einen Einschreibebrief.
Merke: Eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart. Die Kündigung muss ein physisches Dokument sein, das eigenhändig unterschrieben wurde.

Was in das Kündigungsschreiben gehört
Obwohl kein Kündigungsgrund angegeben werden muss, gibt es einige wichtige Punkte, die in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein sollten:
- Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, etc.
- Die Daten des Arbeitgebers: Name des Unternehmens, Adresse.
- Das Datum: Das Datum, an dem Sie die Kündigung verfassen.
- Die Kündigungserklärung: Eine klare und unmissverständliche Erklärung, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen. Verwenden Sie Formulierungen wie: "Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]".
- Der Kündigungstermin: Geben Sie an, zu welchem Datum Sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten.
- Dank und Bedauern (optional): Sie können, aber müssen nicht, Ihren Dank für die Zusammenarbeit ausdrücken und Ihr Bedauern über die Kündigung äußern.
- Bitte um Bestätigung: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung.
- Ihre Unterschrift: Unbedingt eigenhändig unterschreiben!
Beispielformulierung:

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Ansprechpartners],
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].
Ich bedanke mich für die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen tätig gewesen zu sein.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name und Ihre Unterschrift]
Was Sie nach der Kündigung beachten sollten
Nachdem Sie Ihre Kündigung eingereicht haben, gibt es noch einige wichtige Punkte zu beachten:
- Arbeitszeugnis: Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten darauf an.
- Urlaubsanspruch: Klären Sie, wie Ihr Resturlaub behandelt wird. In der Regel wird er entweder gewährt oder ausgezahlt.
- Krankmeldung: Sollten Sie während der Kündigungsfrist erkranken, gelten die üblichen Regeln zur Krankmeldung.
- Rückgabe von Firmeneigentum: Geben Sie alle Firmeneigenen Gegenstände (Laptop, Handy, Schlüssel, etc.) zurück.
Mögliche Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden
Auch wenn die Kündigung in der Probezeit relativ unkompliziert ist, gibt es einige Stolpersteine, die Sie vermeiden sollten:

- Falsche Kündigungsfrist: Achten Sie genau auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
- Formfehler: Stellen Sie sicher, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und alle notwendigen Angaben enthält.
- Kein Nachweis über den Zugang: Senden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sich den Erhalt quittieren.
- Unklare Formulierungen: Formulieren Sie die Kündigung klar und unmissverständlich.
Fazit
Die Kündigung in der Probezeit ist ein rechtlich abgesicherter Weg, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn es nicht den Erwartungen entspricht. Wichtig ist, dass Sie die formalen Anforderungen beachten, insbesondere die Schriftform und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Informieren Sie sich gründlich und handeln Sie überlegt, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Denken Sie daran: Es ist besser, frühzeitig zu erkennen, dass eine Stelle nicht passt, als unglücklich im Job zu verharren.
Haben Sie noch Fragen zur Kündigung in der Probezeit, die in diesem Artikel nicht beantwortet wurden?
