Muss Man Eine Nicht Erfolgreiche Reparatur Bezahlen

Kennt ihr das? Ihr bringt euren heißgeliebten, aber leider kaputten Toaster zu Meister Egon's Reparaturparadies. Meister Egon, eine Legende in seinem Viertel, mit Schnauzbart und einer Brille, die irgendwie immer auf der Nasenspitze balanciert, verspricht: "Kein Problem, mein Freund! Den bring ich wieder zum Glühen!"
Zwei Wochen später der Anruf: "Fertig! Kannst abholen." Voller Vorfreude holt man den Toaster ab, zahlt (nicht wenig!) und freut sich auf das erste, perfekt getoastete Brot seit Wochen. Zu Hause dann die Ernüchterung: Das Brot bleibt… kalt. Steinkalt. Der Toaster tut so, als wäre er eine schicke, aber völlig nutzlose Deko.
Tja, und da steht man nun. Mit einem kaputten Toaster, einem leeren Geldbeutel und der großen Frage: Muss ich diese erfolglose Reparatur wirklich bezahlen?
Must Read
Die Sache mit dem Werkvertrag
Juristisch gesehen handelt es sich bei der Reparatur meist um einen Werkvertrag. Das bedeutet, Meister Egon schuldet euch ein funktionierendes Ergebnis – also einen Toaster, der toastet! Wenn er das nicht hinkriegt, hat er seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt.
Aber keine Panik, ihr müsst jetzt nicht gleich mit Paragraphen um euch werfen. Oft hilft schon ein freundliches Gespräch. Geht zurück zu Meister Egon und erklärt ihm das Dilemma. Vielleicht hat er ja eine einfache Lösung parat, die ihm vorher entgangen ist. Vielleicht ist es nur ein kleiner Wackelkontakt, den er mit einem Handgriff beheben kann.

Ich erinnere mich an Frau Schmidt, die ihre antike Standuhr zu Uhrmacher Karl-Heinz brachte. Die Uhr tickte zwar, aber schlug nicht mehr. Karl-Heinz werkelte tagelang, aber das Schlagwerk blieb stumm. Frustriert zahlte Frau Schmidt und stellte die Uhr wieder zu Hause auf. Am nächsten Morgen… BONG! BONG! BONG! Die Uhr schlug wieder! Karl-Heinz hatte zwar keinen Erfolg während der Reparatur, aber vielleicht hatte er ja doch irgendwas magisch berührt. Ob Frau Schmidt das Geld zurückfordern hätte können? Juristisch vielleicht, aber manchmal siegt einfach die Magie des Zufalls.
Wenn Reden nicht hilft
Sollte Meister Egon sich querstellen und auf der Bezahlung bestehen, obwohl der Toaster immer noch kalt bleibt, dann habt ihr verschiedene Möglichkeiten. Zuerst solltet ihr ihm eine angemessene Frist setzen, um die Reparatur doch noch erfolgreich durchzuführen. Das bedeutet: "Meister Egon, ich gebe Ihnen noch zwei Wochen. Wenn der Toaster dann immer noch nicht toastet, will ich mein Geld zurück."
Wenn auch das nichts bringt, könnt ihr entweder einen anderen Fachmann beauftragen, den Toaster zu reparieren (und Meister Egon die Kosten dafür in Rechnung stellen) oder vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, ihr bekommt euer Geld zurück und Meister Egon seinen kaputten Toaster.

Allerdings solltet ihr euch in jedem Fall gut beraten lassen, bevor ihr solche Schritte unternehmt. Ein Anruf bei der Verbraucherzentrale kann Wunder wirken!
Und was ist mit dem Recht auf Nachbesserung? Genau das ist hier entscheidend. Meister Egon hat das Recht, die Reparatur zu verbessern. Erst wenn diese Nachbesserung scheitert, habt ihr weitergehende Rechte.

Manchmal gewinnt die Menschlichkeit
Ich kenne einen Fall, da brachte ein Student seinen alten Plattenspieler zu einem kleinen, unscheinbaren Reparaturladen. Der Besitzer, ein älterer Herr mit dem Namen Herr Müller, nahm sich dem guten Stück an. Nach einer Woche dann der Anruf: "Tut mir leid, junger Mann. Ich hab's versucht, aber ich krieg den Plattenspieler nicht mehr hin. Aber wissen Sie was? Kommen Sie vorbei, ich hab noch einen alten Plattenspieler im Lager stehen. Den können Sie für kleines Geld haben."
Der Student war gerührt. Herr Müller hätte auf der Bezahlung für die erfolglose Reparatur bestehen können, aber er entschied sich für die menschliche Lösung. Er verlor zwar Geld, gewann aber einen treuen Kunden und eine gute Geschichte.
Also, liebe Leser, wenn euer Toaster, eure Standuhr oder euer Plattenspieler nach einer Reparatur immer noch streikt, bewahrt einen kühlen Kopf. Sprecht mit dem Handwerker, lasst euch beraten und vergesst nicht: Manchmal hilft ein Lächeln mehr als ein Paragraph.
