Muss Man Auslandsbafög Zurückzahlen

Okay, Leute, mal ehrlich, wer von uns hat nicht schon mal davon geträumt, im Ausland zu studieren? Palmen, Pasta, Pinguine (je nachdem, wo es hingeht!), das klingt doch alles tausendmal spannender als die staubtrockene Bibliothek in Hintertupfingen, oder? Und dann kommt auch noch das magische Wort ins Spiel: Auslands-BAföG!
Aber – und jetzt kommt der Clou – was passiert eigentlich, wenn das Abenteuer vorbei ist und man wieder zurück in der Heimat sitzt, die WG-Küche verwüstet und das WG-Konto leer? Müssen wir das ganze Geld zurückzahlen? Das ist die Frage aller Fragen! Und ich kann euch sagen: Die Antwort ist... (Trommelwirbel)... nicht ganz so einfach, wie man denkt. Aber keine Sorge, ich erklär's euch, versprochen. Mit 'nem Augenzwinkern und ohne juristisches Fachchinesisch. Wir sind ja schließlich unter uns.
Die gute Nachricht zuerst: Ja, Auslands-BAföG ist meistens zur Hälfte ein Zuschuss!
Haltet euch fest! Das bedeutet, dass ihr im Normalfall nur die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückzahlen müsst. Stell dir vor, du bekommst einen riesigen Stapel Moneten, um in Rom Pizza zu essen und Kunstmuseen unsicher zu machen, und die Hälfte davon darfst du einfach behalten! Wie genial ist das denn bitte?
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Aber Achtung: Es gibt natürlich auch einen Haken. Oder besser gesagt, ein paar kleine, fiese Haken, die sich im Kleingedruckten verstecken. Keine Panik, wir leuchten sie alle aus!
Der Haken an der Sache: Das Darlehen!
Die andere Hälfte des Auslands-BAföG ist nämlich ein zinsloses Darlehen. Das bedeutet, ihr müsst es irgendwann zurückzahlen. Aber keine Sorge, ihr habt dafür ziemlich lange Zeit. Und die Konditionen sind auch echt fair.

Stellt euch vor, ihr leiht euch bei eurer Oma Geld, um ein neues Fahrrad zu kaufen. Nur, dass eure Oma in diesem Fall der Staat ist und das Fahrrad ein Semester in Paris ist. Und statt Zinsen gibt’s einfach 'ne lange Zahlungsfrist. Klingt doch fair, oder?
Wann geht's los mit der Rückzahlung?
Ihr habt nach eurem Studium (oder dem Ende der Förderung, falls ihr das Studium abbrecht) erstmal eine Karenzzeit von fünfeinhalb Jahren. Das heißt, ihr könnt euch erstmal in Ruhe einen Job suchen, eure Bude einrichten und eure Schulden bei Netflix begleichen, bevor der Staat anklopft. Das ist doch mal 'ne Ansage, oder?

Die Rückzahlung beginnt also erst 4,5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit des geförderten Studiengangs. Nicht nach eurem tatsächlichen Ende des Studiums! Das ist wichtig zu wissen.
Wie viel muss ich eigentlich zurückzahlen?
Die monatlichen Raten sind einkommensabhängig. Das heißt, wenn ihr wenig verdient, müsst ihr auch weniger zurückzahlen. Es gibt sogar einen Freibetrag. Verdient ihr also gar nichts (was wir natürlich nicht hoffen!), müsst ihr erstmal auch nichts zurückzahlen.

Derzeit liegt die Mindestrate bei 130 Euro pro Monat. Das ist machbar, oder? Und wenn ihr mal 'nen Engpass habt, könnt ihr die Rückzahlung auch stunden lassen. Der Staat ist ja nicht blöd, er will ja schließlich sein Geld irgendwann wiedersehen.
Kann man die Schulden auch auf einen Schlag loswerden?
Ja, das geht! Wenn ihr das Geld auf einmal zurückzahlt, gibt es sogar einen Rabatt. Je nachdem, wie viel ihr noch schuldet, kann der Rabatt ganz ordentlich sein. Also, wer 'nen Lottogewinn einfährt, weiß jetzt, was er damit anfangen kann!

Was passiert, wenn ich mich weigere zu zahlen?
Okay, jetzt wird's kurz ernst. Wer sich weigert zu zahlen, dem drohen Mahnungen, Zwangsvollstreckung und im schlimmsten Fall sogar ein Eintrag in die Schufa. Das will natürlich niemand. Also, lieber pünktlich zahlen, dann gibt's auch keine bösen Überraschungen.
Fazit: Auslands-BAföG ist genial!
Unterm Strich ist Auslands-BAföG eine super Sache! Es ermöglicht uns, unseren Horizont zu erweitern, neue Kulturen kennenzulernen und unvergessliche Erfahrungen zu sammeln. Und das Beste: Ein Teil davon ist geschenkt! Die Rückzahlung ist fair und machbar. Also, worauf wartet ihr noch? Packt eure Koffer und ab ins Ausland! Und vergesst nicht, mir 'ne Postkarte zu schicken!
Kleiner Tipp: Informiert euch am besten vor eurem Auslandsaufenthalt ganz genau über die Rückzahlungsmodalitäten. Das BAföG-Amt hilft euch da gerne weiter. Und denkt dran: Wissen ist Macht! (Und spart vielleicht auch das ein oder andere Euro für die Rückzahlung... nur so als Tipp!).
