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Lohnfortzahlung Bei Krankheit In Der Probezeit


Lohnfortzahlung Bei Krankheit In Der Probezeit

Na, wer kennt’s nicht? Gerade einen neuen Job angefangen, die Probezeit läuft, und plötzlich macht der Körper schlapp. Husten, Schnupfen, Heiserkeit – das volle Programm. Und dann kommt die Frage: Bekomme ich eigentlich Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit? Keine Panik, wir klären das mal ganz entspannt.

Stell dir vor, du bist Bäckerlehrling, voller Elan, die ersten Brötchen wollen geformt werden. Aber dann, zack, liegt man flach. Wäre ja doof, wenn man deswegen gleich finanzielle Sorgen hätte, oder? Genau darum gibt es die Lohnfortzahlung.

Was ist Lohnfortzahlung überhaupt?

Ganz einfach: Lohnfortzahlung bedeutet, dass dein Chef dir dein Gehalt weiterzahlt, auch wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst. Quasi ein Sicherheitsnetz, damit du dich in Ruhe auskurieren kannst, ohne gleich deine Miete nicht mehr zahlen zu können. Denk an eine nette Nachbarin, die dir eine heiße Zitrone bringt, wenn du erkältet bist – nur eben in Form von Geld. Ist doch was, oder?

Wichtig: Das ist nicht einfach nur nett vom Chef, sondern gesetzlich geregelt. Er muss dir den Lohn weiterzahlen, wenn du krank bist.

Lohnfortzahlung in der Probezeit – Geht das denn?

Ja, aber mit einem kleinen Aber! Es gibt da nämlich eine kleine Hürde, die sogenannte Wartezeit. Stell dir vor, du bist neu in einem Fitnessstudio. Bevor du alle Geräte nutzen kannst, musst du erstmal ein paar Tage Mitglied sein. Ähnlich ist es hier.

Kündigung Krankheit Lohnfortzahlung
Kündigung Krankheit Lohnfortzahlung

Die Wartezeit beträgt vier Wochen. Das heißt, wenn du innerhalb der ersten vier Wochen deiner Beschäftigung krank wirst, hast du noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Autsch! Aber keine Sorge, auch dafür gibt es eine Lösung!

Kleiner Tipp: Notiere dir den Beginn deines Arbeitsverhältnisses. So behältst du den Überblick, wann die magischen vier Wochen um sind.

Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu Beginn der Probezeit
Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu Beginn der Probezeit

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der vier Wochen krank werde?

Kein Lohn vom Chef, aber: Du hast Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das ist zwar etwas weniger als dein normales Gehalt, aber immerhin besser als gar nichts. Betrachte es als Trostpflaster für den blöden Zeitpunkt.

Wichtig: Du musst dich natürlich trotzdem krankmelden, sowohl beim Chef als auch bei deiner Krankenkasse. Am besten sofort, damit alles seine Richtigkeit hat.

Und nach den vier Wochen?

Hurra! Nach Ablauf der vier Wochen hast du ganz normal Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das heißt, wenn du krank bist, zahlt dein Chef dein Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter. So kannst du dich in Ruhe auskurieren, ohne finanzielle Bauchschmerzen zu haben. Stell dir vor, du kannst die Zeit nutzen, um alle Staffeln deiner Lieblingsserie zu gucken – ohne schlechtes Gewissen!

Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit
Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Ganz wichtig: Krankmeldung! Informiere deinen Chef so schnell wie möglich, am besten telefonisch. Und geh zum Arzt. Der stellt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Diese musst du dann deinem Chef und deiner Krankenkasse schicken.

Merke: Lieber einmal zu viel als zu wenig kommunizieren. Ein offenes Gespräch mit deinem Chef ist immer besser als heimliches Kränkeln.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Rechte und Pflichten - Ihr Schweizer
Lohnfortzahlung bei Krankheit: Rechte und Pflichten - Ihr Schweizer

Darf mir wegen Krankheit in der Probezeit gekündigt werden?

Das ist eine Frage, die viele beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Ja, auch in der Probezeit kann dir gekündigt werden. Aber: Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dein Chef darf dich nicht einfach so rausschmeißen, nur weil du mal ein paar Tage krank bist. Das wäre unfair und oft auch unrechtmäßig.

Wichtig: Wenn du den Eindruck hast, dass du aufgrund deiner Krankheit gekündigt wurdest, solltest du dich unbedingt rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann dir sagen, ob die Kündigung rechtens ist.

Zusammengefasst: Lohnfortzahlung in der Probezeit – Die wichtigsten Punkte

  • Wartezeit: In den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Krankengeld: In den ersten vier Wochen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
  • Nach vier Wochen: Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
  • Krankmeldung: Sofort Chef und Krankenkasse informieren und ärztliche Bescheinigung einreichen.
  • Kündigung: Kündigung wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen zulässig.

Also, keine Panik, wenn du in der Probezeit krank wirst. Informiere dich, kenne deine Rechte und kuriere dich in Ruhe aus. Und denk dran: Gesundheit geht vor! Gute Besserung!

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