Krank In Der Probezeit Wer Zahlt

Wer kennt das nicht? Man hat sich gerade erst in einen neuen Job eingearbeitet, die Probezeit läuft, und plötzlich erwischt es einen: Eine fiese Erkältung, ein grippaler Infekt oder gar etwas Schlimmeres zwingt uns ins Bett. Der erste Gedanke ist oft Panik: Was passiert jetzt? Krank in der Probezeit – wer zahlt denn jetzt eigentlich? Keine Sorge, wir klären auf!
Die Probezeit, meistens zwischen drei und sechs Monaten lang, dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Sie ist eine Art "Testphase", in der man sich beweisen kann und die gegenseitigen Erwartungen abgeglichen werden. Einer der größten Vorteile ist natürlich die verkürzte Kündigungsfrist, die es beiden Seiten erlaubt, sich relativ schnell wieder zu trennen, sollte es nicht passen. Aber was passiert, wenn man in dieser Zeit krank wird?
Die gute Nachricht ist: Auch in der Probezeit hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, vorausgesetzt, man ist länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen muss, obwohl man nicht arbeiten kann. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Der Zweck dieser Regelung ist es, Arbeitnehmer vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten während der Probezeit auf Ihr Gehalt verzichten, nur weil Sie unverschuldet erkrankt sind! Das wäre natürlich eine enorme Belastung.
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Typische Beispiele sind, wie bereits erwähnt, Erkältungen, Grippe oder auch andere Erkrankungen, die einen arbeitsunfähig machen. Wichtig ist, dass man sich sofort, also am besten noch vor Arbeitsbeginn, beim Arbeitgeber krankmeldet. Eine ärztliche Bescheinigung, der sogenannte "gelbe Schein", ist in der Regel ab dem vierten Krankheitstag vorzulegen. Einige Arbeitgeber verlangen diese aber auch schon früher, also besser nachfragen!

Wie können Sie also die Situation "krank in der Probezeit" am besten meistern? Hier ein paar praktische Tipps:
- Frühzeitig kommunizieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer.
- Ärztliche Bescheinigung einreichen: Holen Sie sich rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung und reichen Sie diese fristgerecht ein.
- Gesund werden: Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung und vermeiden Sie unnötigen Stress.
- Rücksprache halten: Wenn Sie sich besser fühlen, halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu planen.
- Keine Panik: Eine Krankheit in der Probezeit ist kein Weltuntergang. Solange Sie sich korrekt verhalten, haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
Es ist natürlich verständlich, dass man sich Sorgen macht, wenn man in der Probezeit krank wird. Aber solange man seine Pflichten erfüllt und sich ordnungsgemäß krankmeldet, hat man in der Regel nichts zu befürchten. Nutzen Sie die Zeit, um sich auszukurieren und gestärkt an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Und denken Sie daran: Gesundheit geht vor! Die Probezeit ist schließlich dazu da, um zu sehen, ob man langfristig zusammenpasst – und dazu gehört auch, dass man sich um seine Gesundheit kümmern kann, ohne gleich Angst um seinen Job haben zu müssen. Achten Sie auf sich und kommen Sie gut durch die Probezeit!
