Kann Man In Der Probezeit Wegen Krankheit Gekündigt Werden

Wer freut sich nicht auf einen neuen Job? Die Aufregung, die neuen Kollegen kennenzulernen, die spannenden Aufgaben – all das macht den Arbeitsalltag lebendig. Doch gerade am Anfang, in der sogenannten Probezeit, schwirren oft Unsicherheiten im Kopf herum. Eine der häufigsten Fragen, die sich Arbeitnehmer stellen: Kann ich in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
Die Probezeit dient dazu, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer feststellen können, ob sie zueinander passen. Der Arbeitgeber kann die Fähigkeiten und die Arbeitsweise des neuen Mitarbeiters besser einschätzen, und der Arbeitnehmer kann sich ein Bild von der Unternehmenskultur und den Aufgaben machen. Sie ist also eine Art "Testlauf" für beide Seiten, bevor eine langfristige Bindung entsteht. Das ist gut, denn so vermeidet man spätere Enttäuschungen und Fehlentscheidungen. Die Probezeit hilft, das Arbeitsverhältnis solide aufzubauen.
Die kurze Antwort auf die Eingangsfrage lautet: Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung während der Probezeit auch bei Krankheit möglich. Das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitnehmer normalerweise vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt, greift in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses, also in der Regel während der Probezeit, noch nicht. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber willkürlich kündigen dürfen. Eine Kündigung muss immer sachlich gerechtfertigt sein.
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Einige Beispiele: Ein Arbeitgeber könnte argumentieren, dass die häufige oder langwierige Krankheit des Mitarbeiters die betrieblichen Abläufe stört oder die Einarbeitung behindert. Allerdings muss der Arbeitgeber in jedem Fall eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss also prüfen, ob die betrieblichen Interessen die Interessen des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung überwiegen. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz noch nicht gilt, ist eine Kündigung sittenwidrig, wenn sie beispielsweise erfolgt, um sich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu entziehen.

Was können Sie tun, um sich zu schützen? Erstens: Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber. Informieren Sie ihn über Ihre Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer. Zweitens: Sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Krankmeldung (ärztliches Attest). Drittens: Versuchen Sie, trotz Krankheit soweit möglich Ihre Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise durch Homeoffice, wenn es die Situation zulässt. Und viertens: Dokumentieren Sie alle wichtigen Gespräche und Ereignisse, um im Streitfall Beweise zu haben. Es kann auch hilfreich sein, sich rechtzeitig rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu holen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen.
Die Probezeit kann stressig sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und einer offenen Kommunikation können Sie viele Unsicherheiten aus dem Weg räumen und sich auf Ihre neue Aufgabe konzentrieren. Denken Sie daran: Sie haben auch die Möglichkeit, die Probezeit zu nutzen, um festzustellen, ob der Job wirklich zu Ihnen passt. Nutzen Sie die Zeit!
