Firmenwagen Bei Krankheit über 6 Wochen

Okay, stell dir vor: Du hast 'nen Firmenwagen. Richtig cool, oder? Kilometerpauschale adé, freie Fahrt und überhaupt ein Statussymbol. Aber was passiert, wenn’s dich mal so richtig erwischt? Krankheit über 6 Wochen – das ist ja schon fast ein kleiner Urlaub, nur leider ohne Urlaubsfeeling. Was dann mit deinem heißgeliebten Firmenwagen passiert, das schauen wir uns mal genauer an.
Firmenwagen und Krankheit: Ein komplexes Thema
Ist das nicht wie mit dem Fitnessstudio? Du meldest dich an, zahlst brav deinen Beitrag, gehst aber nur die ersten drei Wochen hin? Ähnlich verhält es sich mit dem Firmenwagen während längerer Krankheit. Du hast ihn, aber kannst ihn nicht nutzen. Aber wer zahlt jetzt was? Und darf der Chef ihn einfach wegnehmen? Fragen über Fragen!
Die Antwort ist – wie so oft im deutschen Recht – nicht ganz einfach. Es kommt nämlich darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag oder in der Firmenwagenrichtlinie steht. Hast du da mal reingeschaut? Wenn nicht, ist jetzt ein guter Zeitpunkt!
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Denn: Was vertraglich vereinbart wurde, gilt erstmal. Punkt.
Die wichtigsten Punkte im Blick
Also, was sind die typischen Szenarien?

- Die Nutzung ist Bestandteil des Gehalts: Oft ist der Firmenwagen ein Teil deines Gehalts – ein sogenannter geldwerter Vorteil. Das bedeutet, du zahlst Steuern dafür, dass du ihn auch privat nutzen darfst. Fällt dieser Vorteil weg, weil du krank bist, kann es sein, dass dein Chef die Nutzung des Wagens einschränken oder sogar ganz untersagen darf.
- Reine berufliche Nutzung: Wenn du den Wagen nur für die Arbeit brauchst, ist die Sache klarer. Sobald du länger ausfällst, braucht dein Arbeitgeber den Wagen vermutlich für jemand anderen. Ist ja logisch, oder?
- Der Vertrag regelt gar nichts: Dann kommt es auf die Umstände an. Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, den Wagen zurückzufordern? Zum Beispiel, weil er ihn dringend für einen anderen Mitarbeiter benötigt?
Merke: Je klarer die Vereinbarungen, desto weniger Streitpotenzial!
Gehaltsfortzahlung und Firmenwagen
Denk dran: Während deiner Krankheit bekommst du in der Regel Gehaltsfortzahlung. Aber gilt das auch für den Firmenwagen? Das ist wie mit dem Sonntagsbraten: Lecker, aber auch extra Aufwand.

Die Krux: Dein Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil (also den Wert der Privatnutzung) mit der Gehaltsfortzahlung verrechnen. Das bedeutet, du bekommst zwar weiterhin dein Gehalt, aber eben abzüglich des Betrags, der für den Firmenwagen angesetzt wird. Ist fair, oder?
Wann darf der Chef den Wagen zurückfordern?
Das ist die Millionen-Euro-Frage! Stell dir vor, du hast dir gerade ein neues Sofa bestellt und dann kommt der Möbelwagen und sagt: "Äh, tut uns leid, ist doch nicht für dich." Blöd, oder? Ähnlich frustrierend kann es sein, wenn der Chef plötzlich den Firmenwagen will.

Generell gilt: Der Arbeitgeber darf den Wagen nicht einfach so zurückfordern. Er muss ein berechtigtes Interesse haben. Und das muss er dir auch nachweisen können. Zum Beispiel, wenn er den Wagen dringend für einen anderen Mitarbeiter benötigt. Oder wenn die Nutzung des Wagens untrennbar mit deiner Arbeitsleistung verbunden ist (z.B. als Außendienstmitarbeiter).
Wichtig: Sprich mit deinem Chef! Eine offene Kommunikation ist immer der beste Weg. Vielleicht findet ihr ja eine einvernehmliche Lösung.

Was tun, wenn es kracht?
Manchmal hilft alles Reden nicht und es kommt zum Streit. Dann ist guter Rat teuer.
Mein Tipp:
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir genau sagen, was deine Rechte sind und wie du am besten vorgehst.
- Dokumentiere alles: Sammle alle relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Firmenwagenrichtlinie, E-Mails, etc.).
- Bleib ruhig: Auch wenn es schwerfällt, versuche, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Fazit: Ein Firmenwagen bei längerer Krankheit ist ein komplexes Thema. Aber mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung bist du bestens gerüstet. Und denk dran: Gesundheit geht vor! Also kuriere dich erstmal richtig aus und dann kümmern wir uns um den Rest.
