Darf Man Neben Der Ausbildung Einen Minijob Machen

Stell dir vor, du bist mittendrin in deiner Ausbildung. Die Berufsschule brummt, der Betrieb fordert dich heraus, und abends fallen dir die Augen zu, bevor du überhaupt Netflix starten kannst. Aber da ist dieser eine Wunsch, der immer wieder hochkommt: Ein bisschen mehr Kohle auf dem Konto! Ein nagelneues Smartphone? Die Konzerttickets für deine Lieblingsband? Oder einfach nur, um am Wochenende mal nicht jeden Cent umdrehen zu müssen?
Die Frage aller Fragen lautet also: Darf man neben der Ausbildung einen Minijob machen? Trommelwirbel... Jaaaaa! Aber wie immer im Leben gibt es ein paar Dinge zu beachten. Stell es dir vor wie bei einem Videospiel: Du kannst zwar zusätzliche Level freischalten (aka Minijob), aber du musst die Spielregeln (aka Gesetze und Ausbildungsvertrag) kennen!
Der magische Ausbildungsvertrag
Dein Ausbildungsvertrag ist quasi dein persönliches Regelbuch. Hier steht alles drin, was du darfst, was du nicht darfst und was dein Ausbildungsbetrieb von dir erwartet. Check ihn also gaaaaanz genau! Oft findet sich dort ein Passus, der besagt, dass du jeden Nebenjob melden musst. Und das ist auch gut so! Dein Chef will ja schließlich nicht, dass du völlig übermüdet in der Werkstatt stehst und versehentlich das falsche Kabel durchschneidest (obwohl, wer weiß, vielleicht gibt’s dann einen spannenden Kurzschluss...).
Must Read
Manche Betriebe erlauben Nebenjobs nur, wenn sie im gleichen Berufsfeld liegen. Stell dir vor, du machst eine Ausbildung zum Bäcker und jobbst nebenbei in einer anderen Bäckerei. Das könnte klappen! Aber wenn du als angehender KFZ-Mechatroniker am Wochenende Regale im Supermarkt einräumst, könnte dein Chef skeptisch werden. Es geht ja schließlich darum, dass dein Nebenjob deine Ausbildung nicht gefährdet.
Die Sache mit der Arbeitszeit
Okay, du hast das Okay von deinem Chef. Super! Aber jetzt kommt der nächste wichtige Punkt: Die Arbeitszeit. Du bist ja schließlich in erster Linie Auszubildender und keine Superhelden-Aushilfskraft. Das Gesetz sagt, dass du nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Und das gilt für ALLES – Ausbildung plus Minijob! Klingt logisch, oder?

Angenommen, deine Ausbildung umfasst 38 Stunden pro Woche. Dann bleiben dir noch 2 Stunden für deinen Minijob. Jep, richtig gelesen: ZWEI! Aber keine Panik! In den meisten Fällen sind 40 Stunden pro Woche inklusive Ausbildung okay. Sprich am besten mit deinem Chef oder einem Ausbildungsberater, um sicherzugehen.
"Zeit ist Geld, aber zu viel Zeit bei der Arbeit ist einfach nur... viel Arbeit!"
Die Steuererklärung – dein neuer bester Freund (vielleicht)
Juhu, du verdienst Geld! Aber Achtung: Der Staat will auch ein Stück vom Kuchen. Keine Sorge, so schlimm ist es nicht. Wenn du unter der Minijob-Grenze bleibst (derzeit 538 Euro im Monat), dann ist dein Job steuer- und sozialversicherungsfrei. Dein Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, aber du selbst hast keine Abzüge. Mega, oder?

Solltest du mehr als 538 Euro verdienen, dann musst du deinen Verdienst in deiner Steuererklärung angeben. Aber keine Panik! Das ist kein Hexenwerk. Es gibt jede Menge Apps und Online-Tools, die dir dabei helfen. Und hey, vielleicht bekommst du sogar Geld zurück! Stell dir vor, du findest noch einen Fünfziger in deiner alten Jeans – nur in viel größer und vom Finanzamt!
Und denk dran: Ein Minijob kann eine tolle Sache sein. Du verdienst dein eigenes Geld, sammelst Berufserfahrung und lernst, wie man mit Geld umgeht. Aber übertreib es nicht! Deine Ausbildung sollte immer Priorität haben. Sonst stehst du am Ende ohne Abschluss und mit leeren Batterien da. Und das will ja niemand, oder?
Also, Augen auf bei der Jobwahl, sprich mit deinem Chef und rocke deine Ausbildung! Und wenn du dann noch Zeit für einen Minijob hast – umso besser! Viel Erfolg!
