Bekomme Ich Bafög Wenn Ich Mit Meinem Freund Zusammen Wohne

Stell dir vor, du bist Studentin und knapp bei Kasse. BAföG wäre eine super Sache, aber du wohnst mit deinem Freund oder deiner Freundin zusammen. Klingt kompliziert? Keine Panik! Wir klären hier, ob du trotzdem BAföG bekommen kannst, auch wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin unter einem Dach lebst.
Ziel dieses Artikels ist es, dir als Studentin einen verständlichen Überblick über die BAföG-Regelungen in Bezug auf Wohngemeinschaften mit dem Partner oder der Partnerin zu geben. Wir wollen dir helfen, deine Chancen auf BAföG richtig einzuschätzen und dich bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Was ist BAföG überhaupt?
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Unterstützung, die Studierenden und Schülerinnen mit geringem Einkommen und Vermögen gewährt wird, um ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Es soll sicherstellen, dass jeder die Chance auf Bildung hat, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.
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Wichtig: BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss, zur Hälfte ein zinsloses Darlehen. Du musst also nur die Hälfte des erhaltenen BAföGs zurückzahlen, und das auch erst einige Jahre nach Studienabschluss.
Der Knackpunkt: Wohngemeinschaft und BAföG
Jetzt kommt der springende Punkt: Wie wirkt sich das Zusammenwohnen mit dem Freund oder der Freundin auf deinen BAföG-Anspruch aus? Grundsätzlich gilt: Das BAföG-Amt betrachtet dein persönliches Einkommen und Vermögen sowie das deiner Eltern. Deine Partnerin ist erstmal außen vor.
Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen und Sonderfälle, die wir uns genauer ansehen müssen!
Elternunabhängiges BAföG
Falls du elternunabhängiges BAföG beziehst (z.B. weil du bereits gearbeitet und deinen Lebensunterhalt selbst bestritten hast), ändert das Zusammenwohnen mit deinem Partner oder deiner Partnerin grundsätzlich nichts an deinem Anspruch. Das Einkommen deiner Eltern wird ja ohnehin nicht berücksichtigt.

BAföG und das Einkommen der Eltern
Wenn dein BAföG-Anspruch vom Einkommen deiner Eltern abhängt, wird es etwas komplizierter. Hier kommt es darauf an, ob die Eltern ihren Unterhaltspflichten dir gegenüber nachkommen. Das BAföG-Amt geht nämlich davon aus, dass deine Eltern dich weiterhin finanziell unterstützen, auch wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen wohnst.
Das bedeutet: Dein BAföG-Anspruch kann sich reduzieren, wenn das Einkommen deiner Eltern hoch genug ist, um dich (und ggf. auch deinen Partner/deine Partnerin) zu unterstützen. Das Amt berechnet, inwieweit deine Eltern dich unterstützen können und kürzt gegebenenfalls deinen BAföG-Anspruch entsprechend.
Wann wird das Einkommen des Partners/der Partnerin berücksichtigt?
Das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin wird nicht direkt bei der Berechnung deines BAföG-Anspruchs berücksichtigt. Du bist und bleibst eine eigenständige Person mit eigenem BAföG-Anspruch.
Ausnahme: Sollte es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handeln, kann das Amt genauer hinsehen. Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt vor, wenn ihr nicht nur zusammen wohnt, sondern auch wirtschaftlich füreinander einsteht und euch gegenseitig unterstützt. Dies wird allerdings eher selten angenommen und muss vom BAföG-Amt nachgewiesen werden.

Wann spricht man von einer eheähnlichen Gemeinschaft? Das ist oft schwer zu sagen. Es gibt keine festen Kriterien, aber das BAföG-Amt schaut sich in der Regel folgende Punkte an:
- Wie lange wohnt ihr schon zusammen? (Je länger, desto wahrscheinlicher)
- Teilt ihr euch die Kosten für Miete, Essen, etc.? (Je mehr ihr teilt, desto wahrscheinlicher)
- Habt ihr gemeinsame Konten oder Versicherungen?
- Gibt es eine gegenseitige Unterstützung im Krankheitsfall?
- Könnt ihr euch gegenseitig im Alltag helfen?
Wichtig: Nur weil ihr zusammen wohnt und euch lieb habt, heißt das noch lange nicht, dass ihr eine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Das BAföG-Amt muss das nachweisen können. Im Zweifelsfall solltest du dich beraten lassen (siehe unten).
Wie beantrage ich BAföG, wenn ich mit meinem Freund/meiner Freundin zusammen wohne?
Der Antragsprozess ist im Grunde derselbe wie bei allen anderen BAföG-Anträgen auch. Du musst das Formblatt 1 (Grundantrag) ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Dazu gehören:
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise (von dir und deinen Eltern, falls relevant)
- Vermögensnachweise (von dir und deinen Eltern, falls relevant)
- Mietvertrag (um deine Wohnkosten nachzuweisen)
Zusätzlich: Im Antragsformular wirst du gefragt, ob du mit jemandem zusammen wohnst. Gib hier unbedingt wahrheitsgemäße Angaben an. Verschweige nichts, denn das kann zu Problemen führen.

Erkläre deine Situation: Es kann hilfreich sein, dem Antrag ein kurzes formloses Schreiben beizufügen, in dem du deine Wohnsituation erklärst. Du kannst zum Beispiel schreiben, dass du und dein Partner/deine Partnerin zwar zusammen wohnen, aber wirtschaftlich unabhängig seid und keine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Je klarer du deine Situation darstellst, desto besser.
Tipps für den Antrag
- Sei ehrlich und transparent: Verschweige nichts und beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß.
- Fülle den Antrag sorgfältig aus: Achte darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
- Reiche alle erforderlichen Unterlagen ein: Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung deines Antrags.
- Bewahre eine Kopie des Antrags und aller Unterlagen auf: So hast du immer einen Überblick über deine Unterlagen.
- Frage nach, wenn du Fragen hast: Das BAföG-Amt hilft dir gerne weiter.
Was passiert, wenn sich meine Wohnsituation ändert?
Wenn sich deine Wohnsituation während des Bezugs von BAföG ändert (zum Beispiel, wenn dein Partner/deine Partnerin einzieht oder auszieht), musst du das dem BAföG-Amt unverzüglich mitteilen. Eine Veränderung deiner Wohnsituation kann sich auf deinen BAföG-Anspruch auswirken, daher ist es wichtig, dass das Amt darüber informiert ist.
Melde die Veränderung schriftlich: Schreibe einen Brief an das BAföG-Amt, in dem du die Veränderung deiner Wohnsituation schilderst und die entsprechenden Nachweise (z.B. eine Kopie des Mietvertrags) beifügst.
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Wenn du unsicher bist, ob du BAföG bekommen kannst, oder wenn du Fragen zum Antragsverfahren hast, solltest du dich beraten lassen. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die dir kostenlos weiterhelfen:

- BAföG-Amt: Das BAföG-Amt ist deine erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das BAföG. Die Mitarbeiterinnen können dir Auskunft über deine individuellen Chancen auf BAföG geben und dich bei der Antragsstellung unterstützen.
- Studentenwerk: Das Studentenwerk bietet in der Regel eine BAföG-Beratung an. Die Beraterinnen kennen sich gut mit den BAföG-Regelungen aus und können dir wertvolle Tipps geben.
- AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss): Auch der AStA deiner Hochschule bietet oft eine BAföG-Beratung an. Die AStA-Mitarbeiterinnen sind selbst Studierende und kennen die Probleme und Herausforderungen, mit denen du konfrontiert bist.
- Unabhängige BAföG-Beratungsstellen: Es gibt auch einige unabhängige BAföG-Beratungsstellen, die dir kostenlos weiterhelfen können. Du findest sie im Internet oder über die Suchmaschine deiner Wahl.
Nutze die Beratungsangebote: Eine BAföG-Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie kann dir helfen, deine Chancen auf BAföG richtig einzuschätzen und Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden. Scheue dich nicht, die Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen!
Fazit: BAföG und WG mit dem Partner – Es ist möglich!
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, du kannst BAföG bekommen, auch wenn du mit deinem Freund oder deiner Freundin zusammen wohnst. Es kommt aber auf deine individuelle Situation an. Wichtig ist, dass du deine Situation ehrlich und transparent darstellst und alle erforderlichen Unterlagen einreichst.
Informiere dich gründlich: Lies dir die BAföG-Richtlinien genau durch und informiere dich über deine Rechte und Pflichten. Nutze die Beratungsangebote, um deine Chancen auf BAföG richtig einzuschätzen und Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Lass dich nicht entmutigen: Der BAföG-Antrag kann kompliziert sein, aber lass dich nicht entmutigen. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung kannst du es schaffen, BAföG zu bekommen und dein Studium zu finanzieren. Viel Erfolg!
Denk daran: BAföG ist eine Investition in deine Zukunft. Es ermöglicht dir, dich voll und ganz auf dein Studium zu konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen. Nutze diese Chance!
