Beiderseits Zu Vertretende Unmöglichkeit
Stell dir vor, du bist auf dem Flohmarkt. Du findest eine Lampe, die so hässlich ist, dass sie schon wieder cool ist. Du handelst wie ein Profi, der Verkäufer willigt ein – ihr seid euch einig. Deal! Du freust dich schon darauf, das Ding im Wohnzimmer zu platzieren, wo es all deine Freunde mit seinem trashigen Charme begeistern wird. Aber dann… kommt ein Meteorit. Und pulverisiert die Lampe. Einfach weggeballert. Was nun?
Keine Panik! (Okay, vielleicht ein bisschen wegen des Meteoriten). Aber in Bezug auf deinen Kauf: Wir sind im Bereich der "beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit" angekommen! Klingt kompliziert? Ist es aber eigentlich nicht. Ist eher was für Juristen, die sich langweilen und ein bisschen Drama brauchen.
Im Wesentlichen bedeutet es: Beide Parteien (du und der Lampenverkäufer) sind von Umständen betroffen, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, und keiner von euch beiden hat schuld daran. Weder du hast den Meteoriten bestellt (hoffe ich!), noch der Lampenverkäufer. Ist halt blöd gelaufen.
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Was bedeutet das jetzt genau?
Also, der Vertrag ist hinfällig. Stell dir vor, er löst sich in Rauch auf… oder in Meteoritenstaub. Du musst die Lampe nicht bezahlen (yay!), und der Verkäufer muss sie dir nicht liefern (logisch, die ist ja jetzt Sternenstaub). Win-Win? Naja, nicht wirklich. Ihr habt beide nichts davon. Aber wenigstens gibt's keinen Streit, wer jetzt dafür gerade stehen muss.
Wichtig: Es geht hier um Unmöglichkeit, nicht um Unlust. Wenn der Verkäufer plötzlich merkt, dass die Lampe doch viel wertvoller ist (weil jetzt ein berühmter Influencer auch so eine hat) und sie dir deshalb nicht mehr geben will, ist das keine beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit. Das ist einfach nur ein gieriger Lampenverkäufer. Da greifen andere Gesetze.

Hier ein paar (leicht übertriebene) Beispiele:
- Du kaufst online eine seltene Briefmarke. Bevor sie geliefert werden kann, bricht in der Lagerhalle des Verkäufers ein Feuer aus (verursacht durch eine spontane Selbstentzündung einer Sammlung alter Comic-Hefte – passiert!). Die Briefmarke ist futsch. Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit. (Außer der Verkäufer hat die Comic-Hefte absichtlich angezündet, um die Briefmarke teurer verkaufen zu können. Dann ist es Brandstiftung und Betrug, aber nicht mehr beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit.)
- Du bestellst ein maßgeschneidertes Kleid für deine Hochzeit. Die Schneiderin stirbt unerwartet an einem besonders komplizierten Fall von Nähmaschinenallergie (ja, das ist erfunden, aber stell dir vor!). Keiner von euch konnte das vorhersehen. Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit. (Und sehr traurig für die Schneiderin.)
- Du buchst ein Konzert deiner Lieblingsband. Die Band löst sich aber am Tag vorher auf, weil sich die Bandmitglieder über die korrekte Art, eine Pizza zu belegen, in die Haare kriegen. (Mit Anwälten und allem drum und dran). Das Konzert kann nicht stattfinden. Hmm… das ist kniffliger. Hier kommt es drauf an, was in den AGBs steht. Aber potentiell beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit.
Der Haken an der Sache
Es wird kompliziert, wenn eine Partei das Problem hätte verhindern können. Wenn der Lampenverkäufer die Lampe einfach draußen im Regen hat stehen lassen, und sie deswegen kaputt gegangen ist, dann ist er schuld. Dann muss er dir vielleicht Schadensersatz zahlen (für deinen gebrochenen Lampen-Traum!).

Oder stell dir vor, du hast die Briefmarke bestellt und wusstest, dass in der Gegend des Verkäufers gerade ein Vulkan ausgebrochen ist. Dann wärst du vielleicht nicht so unschuldig…
Merke: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit ist wie ein Joker im Vertragsrecht. Aber er funktioniert nur, wenn wirklich niemand schuld ist. Und wenn es wirklich unmöglich ist, den Vertrag zu erfüllen.

Was lernst du daraus?
Erstens: Meteoriten sind schlecht für Lampen-Deals. Zweitens: Das deutsche Recht ist manchmal etwas kompliziert, aber es versucht, fair zu sein. Drittens: Wenn du dir unsicher bist, ob "beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit" vorliegt, frag einen Anwalt. Der freut sich bestimmt über etwas Abwechslung von Scheidungen und Erbstreitigkeiten.
Und viertens: Pass auf, dass deine Comic-Hefte sich nicht selbst entzünden.
Denn am Ende des Tages ist es doch so: Manchmal passieren einfach Dinge. Und dann muss man eben das Beste daraus machen. Vielleicht ein neues Hobby anfangen? Meteoriten sammeln zum Beispiel! Oder doch lieber hässliche Lampen…
