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Absolute Und Relative Straftheorie


Absolute Und Relative Straftheorie

Die Frage nach dem Zweck von Strafe ist eine der fundamentalsten in der Rechtsphilosophie und Kriminologie. Es existieren im Wesentlichen zwei große Denkrichtungen, die versuchen, diesen Zweck zu erklären: die absoluten Straftheorien und die relativen Straftheorien. Beide Ansätze haben ihre Berechtigung und Kritiker, und ein vollständiges Verständnis des Strafrechts erfordert die Auseinandersetzung mit beiden.

Absolute Straftheorien (Vergeltungstheorien)

Absolute Straftheorien, auch Vergeltungstheorien genannt, betrachten die Strafe als eine gerechte Antwort auf eine begangene Straftat. Sie fokussieren sich auf die Vergangenheit und argumentieren, dass das Unrecht, das durch die Tat entstanden ist, durch die Strafe ausgeglichen werden muss. Die Strafe dient der Wiederherstellung der Gerechtigkeit und ist somit ein Selbstzweck.

Der bekannteste Vertreter dieser Theorie ist Immanuel Kant. Er argumentierte, dass die Strafe eine kategorische Imperativ sei, eine moralische Pflicht, die unabhängig von ihren Konsequenzen erfüllt werden muss. Nach Kant muss der Täter für seine Tat bestraft werden, weil er es verdient hat, und zwar proportional zu der Schwere des Unrechts, das er verursacht hat. Die Strafe dient also nicht dazu, zukünftige Straftaten zu verhindern oder den Täter zu bessern, sondern allein der Vergeltung.

Kritik an den absoluten Straftheorien: Ein Hauptkritikpunkt ist, dass sie keine klare Begründung dafür liefern, warum gerade Strafe das geeignete Mittel zur Herstellung von Gerechtigkeit sein soll. Außerdem wird argumentiert, dass die Vergeltungstheorie zu grausamen und unmenschlichen Strafen führen kann, wenn sie nicht durch andere Prinzipien begrenzt wird. Weiterhin wird bemängelt, dass sie die sozialen Ursachen von Kriminalität ignoriert und lediglich auf die individuelle Schuld des Täters abstellt.

Relative Straftheorien (Zwecktheorien)

Relative Straftheorien, auch Zwecktheorien genannt, betrachten die Strafe als ein Mittel, um zukünftige Straftaten zu verhindern. Sie fokussieren sich auf die Zukunft und argumentieren, dass die Strafe dazu dienen soll, entweder den Täter selbst von weiteren Straftaten abzuhalten (Spezialprävention) oder die Allgemeinheit davon abzuschrecken, Straftaten zu begehen (Generalprävention).

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Es gibt zwei Hauptformen der relativen Straftheorien:

  • Spezialprävention: Diese Theorie zielt darauf ab, den Täter selbst von weiteren Straftaten abzuhalten. Dies kann durch positive Spezialprävention geschehen, indem der Täter durch Resozialisierungsmaßnahmen in die Gesellschaft integriert wird, oder durch negative Spezialprävention, indem der Täter durch die Strafe abgeschreckt oder unfähig gemacht wird, weitere Straftaten zu begehen.
  • Generalprävention: Diese Theorie zielt darauf ab, die Allgemeinheit von Straftaten abzuhalten. Dies kann durch positive Generalprävention geschehen, indem das Vertrauen in die Rechtsordnung gestärkt wird und die Normen der Gesellschaft gefestigt werden, oder durch negative Generalprävention, indem die Allgemeinheit durch die Androhung und Vollstreckung von Strafen von Straftaten abgeschreckt wird.

Kritik an den relativen Straftheorien: Ein Hauptkritikpunkt ist, dass sie den individuellen Täter möglicherweise zu einem Mittel zum Zweck degradieren. Wenn die Strafe lediglich dazu dient, zukünftige Straftaten zu verhindern, kann dies dazu führen, dass unschuldige Menschen bestraft werden, wenn dies zur Abschreckung der Allgemeinheit notwendig erscheint. Außerdem wird argumentiert, dass die Wirksamkeit von Strafen zur Prävention von Straftaten schwer zu beweisen ist. Nicht jede Strafe führt zwangsläufig zu einer Verringerung der Kriminalität.

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Vereinigungstheorien

Angesichts der Stärken und Schwächen beider Ansätze gibt es auch Vereinigungstheorien, die versuchen, die Vorteile der absoluten und relativen Straftheorien zu vereinen. Diese Theorien argumentieren, dass die Strafe sowohl der Vergeltung für die begangene Tat als auch der Prävention zukünftiger Straftaten dienen soll. Die Strafe soll also einerseits gerecht sein und dem Unrecht angemessen Rechnung tragen, andererseits aber auch dazu beitragen, die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.

Ein Beispiel für eine Vereinigungstheorie ist die Vergeltungspräventionstheorie, die besagt, dass die Strafe in erster Linie der Vergeltung dienen soll, aber dass bei der Festlegung der Strafhöhe auch präventive Aspekte berücksichtigt werden sollen. Die Strafe darf also nicht unverhältnismäßig hoch sein, nur um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Fazit: Die Diskussion über den Zweck der Strafe ist komplex und facettenreich. Sowohl die absoluten als auch die relativen Straftheorien haben ihre Berechtigung und ihre Grenzen. Ein umfassendes Verständnis des Strafrechts erfordert die Auseinandersetzung mit beiden Ansätzen und die Berücksichtigung ihrer jeweiligen Stärken und Schwächen. Die Vereinigungstheorien stellen einen Versuch dar, die Vorteile beider Ansätze zu vereinen und eine gerechte und wirksame Strafrechtspflege zu gewährleisten.

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