Wie Lange Ist Lebenslang In Deutschland

Das deutsche Strafrechtssystem kennt eine Vielzahl von Sanktionen für begangene Straftaten. Eine der schwerwiegendsten und zugleich umstrittensten ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Doch was bedeutet "lebenslang" in Deutschland wirklich? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieser Strafe und räumt mit einigen Missverständnissen auf.
Die juristische Definition der lebenslangen Freiheitsstrafe
Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) wird die lebenslange Freiheitsstrafe als höchste Strafe bei besonders schweren Verbrechen vorgesehen, insbesondere bei Mord (§ 211 StGB). Sie bedeutet grundsätzlich, dass der Verurteilte bis zu seinem Tod in Haft bleiben kann. Allerdings ist es wichtig zu verstehen, dass "lebenslang" in Deutschland nicht immer "lebenslang" bedeutet.
§ 57a StGB regelt die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslangen Freiheitsstrafen. Das bedeutet, dass ein zu lebenslanger Haft Verurteilter unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann.
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Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung
Die Aussetzung des Strafrestes ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Die wichtigste ist, dass der Verurteilte mindestens 15 Jahre seiner Strafe verbüßt hat. Nach Ablauf dieser Frist prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung gegeben sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn:
- Keine Gefahr besteht, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird.
- Die Resozialisierung des Verurteilten zu erwarten ist.
- Die Sicherheit der Allgemeinheit nicht gefährdet ist.
Die Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes liegt im Ermessen des Gerichts. Es berücksichtigt dabei die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Verhalten während der Haft, die Umstände der Tat und die Wahrscheinlichkeit, dass er sich in Zukunft straffrei verhalten wird. Gutachten von Psychologen und Sozialarbeitern spielen dabei eine wichtige Rolle.

Die Rolle der Sicherungsverwahrung
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine vorzeitige Entlassung auch nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere Verurteilte, gegen die zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die Sicherungsverwahrung dient dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin eine Gefahr darstellen.
Die Sicherungsverwahrung wird in der Regel dann angeordnet, wenn der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeit oder seiner Tat als besonders gefährlich eingestuft wird. Sie kann auch nach Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe angeordnet werden, wenn sich herausstellt, dass der Verurteilte weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In diesem Fall verbleibt der Verurteilte dauerhaft in Haft.

Besonderheiten bei Jugendstrafen
Das Jugendstrafrecht kennt die lebenslange Freiheitsstrafe nicht. Die höchste Jugendstrafe beträgt 10 Jahre. Auch hier ist eine vorzeitige Entlassung möglich, und zwar oft schon nach einem deutlich kürzeren Zeitraum als 15 Jahre. Die Resozialisierung des Jugendlichen steht im Vordergrund.
Statistische Daten und die Realität der lebenslangen Haft
Die durchschnittliche Haftdauer von zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten in Deutschland liegt deutlich über 15 Jahren. Viele verbringen 20, 25 oder sogar noch mehr Jahre in Haft. Die Aussetzung des Strafrestes ist keine automatische Folge des Ablaufs von 15 Jahren. Die Gerichte prüfen jeden Fall individuell und sehr sorgfältig.

Es ist wichtig zu betonen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe eine harte und einschneidende Strafe ist. Sie bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Verurteilten. Gleichzeitig dient sie dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern und soll die Rechtsordnung wiederherstellen.
Fazit
Die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland ist keine Garantie für eine lebenslange Haft. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung besteht, ist aber an strenge Bedingungen geknüpft und wird von den Gerichten sehr sorgfältig geprüft. Die Sicherungsverwahrung kann dazu führen, dass ein Verurteilter dauerhaft in Haft bleibt. Das deutsche Strafrechtssystem strebt einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und der Resozialisierung des Straftäters an. Das Konzept von "lebenslang" in Deutschland ist somit komplex und vielschichtig.
