Wen Darf Der Vermieter Zur Wohnungsübergabe Mitbringen

Na, steht der Umzug vor der Tür? Zwischen Kisten packen und Adressänderungen gibt es da noch einen wichtigen Termin: die Wohnungsübergabe. Und da stellt sich die Frage: Wer darf eigentlich mit dem Vermieter antanzen? Keine Sorge, wir klären das mal ganz entspannt auf.
Stell dir vor, du bist endlich fertig mit dem Auszug. Die Wohnung ist besenrein, die Wände gestrichen und du freust dich auf den nächsten Lebensabschnitt. Dann kommt der Vermieter – und im Schlepptau noch zwei ihm unbekannte Gestalten. Wer sind die denn bitte?
Der Vermieter – Chef im Ring (meistens)
Klar, der Vermieter selbst darf bei der Übergabe dabei sein. Ist ja schließlich seine Wohnung. Er will sich ja vergewissern, dass alles im ordnungsgemäßen Zustand ist, so wie im Mietvertrag vereinbart. Das ist sein gutes Recht.
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Aber: Er muss sich rechtzeitig anmelden! Eine spontane Wohnungsbesichtigung kurz vor deinem Auszug ist nicht drin. Stell dir vor, du stehst noch in Unterhose da und versuchst, den letzten Karton zuzukleben. Unangenehm, oder? Also: Ankündigung ist Pflicht!
Unterstützung erlaubt: Der Handlanger des Vermieters
Manchmal bringt der Vermieter jemanden mit, der ihm bei der Übergabe hilft. Das kann ein Hausmeister, ein Verwalter oder ein Mitarbeiter seiner Firma sein. Stell dir das vor wie bei einer Band: Der Sänger (Vermieter) braucht seine Backing Vocals (Hausmeister), um den Song (die Wohnungsübergabe) perfekt zu performen.

Diese Person ist meistens dabei, um Protokoll zu führen, Mängel zu notieren oder einfach nur eine zweite Meinung zu haben. Wichtig ist: Du solltest wissen, wer die Person ist und warum sie dabei ist. Frag einfach nach! Ein kurzes "Hallo, wer sind Sie denn und was machen Sie hier?" wirkt Wunder.
Der Gutachter: Wenn's knifflig wird
In manchen Fällen, besonders wenn es um größere Schäden geht oder Uneinigkeiten herrschen, kann der Vermieter auch einen Gutachter hinzuziehen. Dieser Experte hat dann das Sagen und beurteilt den Zustand der Wohnung objektiv. Das ist wie beim Fußball: Wenn es eine strittige Situation gibt, kommt der Videoassistent (VAR) ins Spiel.

Achtung: Ein Gutachter ist eher die Ausnahme als die Regel. Wenn einer auftaucht, solltest du vorbereitet sein und dich eventuell selbst beraten lassen, zum Beispiel von einem Mieterverein. Es ist immer gut, wenn man eine unabhängige Meinung hat.
Die unerwünschte Begleitung: Wer nicht mitdarf
So, jetzt wird’s spannend. Es gibt nämlich auch Personen, die der Vermieter nicht einfach so mitbringen darf. Dazu gehören zum Beispiel...

- Potenzielle Nachmieter: Die haben bei deiner Übergabe nichts zu suchen. Das ist deine Privatsphäre! Der Vermieter kann die Wohnung später zeigen, wenn du ausgezogen bist.
- Freunde oder Verwandte des Vermieters: Es sei denn, du hast nichts dagegen. Aber du bist nicht verpflichtet, die halbe Verwandtschaft des Vermieters zu empfangen.
- Unbefugte Dritte: Personen, die keinen erkennbaren Grund haben, bei der Übergabe dabei zu sein.
Merke: Du hast das Recht, Personen, die du nicht in deiner Wohnung haben möchtest, des Hauses zu verweisen. Klingt krass, ist aber dein gutes Recht! Stell dir vor, du veranstaltest eine Party und jemand kommt ungefragt mit seinen Freunden. Das würde dir auch nicht gefallen, oder?
Was du selbst mitbringen darfst (und solltest!)
Genauso wie der Vermieter darfst auch du Begleitung zur Übergabe mitbringen. Das kann ein Freund, ein Familienmitglied oder ein Vertreter eines Mietervereins sein. Eine zweite Meinung kann Gold wert sein, besonders wenn du unsicher bist oder denkst, der Vermieter versucht, dich über den Tisch zu ziehen.

Pluspunkt: Mit Zeugen im Schlepptau fühlst du dich sicherer und kannst später beweisen, wie der Zustand der Wohnung bei der Übergabe wirklich war. Das ist wie beim Pokern: Mit einem guten Blatt in der Hand spielst du selbstbewusster.
Die Übergabe: Dein großer Auftritt
Die Wohnungsübergabe muss kein Minenfeld sein. Mit ein bisschen Vorbereitung und dem Wissen, wer dabei sein darf (und wer nicht), kannst du den Termin ganz entspannt angehen. Und denk dran: Du hast Rechte! Nutze sie! Informiere dich, sei selbstbewusst und lass dich nicht überrumpeln. So wird der Abschied von deiner alten Wohnung zum Kinderspiel.
Und wenn du trotzdem unsicher bist, frag einfach deinen Mieterverein um Rat. Die kennen sich aus und helfen dir gerne weiter. Viel Erfolg beim Umzug!
