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Was Kostet Parken Ohne Parkschein 2018 In München


Was Kostet Parken Ohne Parkschein 2018 In München

Parken ohne Parkschein in München kann teuer werden. Wer 2018 ohne gültigen Parkschein erwischt wurde, musste mit empfindlichen Strafen rechnen. Dieser Artikel beleuchtet die genauen Kosten, die damit verbunden waren, und gibt einen Überblick über die Regelungen in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Grundlage: Die Parkgebührenordnung

Die Höhe der Strafe für das Parken ohne Parkschein in München im Jahr 2018 basierte auf der städtischen Parkgebührenordnung und den bundesweit geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Parkgebührenordnung legt fest, welche Gebühren für das Parken in den verschiedenen Zonen der Stadt anfallen. Wer diese Gebühren nicht entrichtet, verstößt gegen diese Ordnung und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die StVO regelt grundsätzlich das Verhalten im Straßenverkehr und bildet somit die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verstößen.

Das Verwarnungsgeld im Detail

Die konkrete Höhe des Verwarnungsgeldes hing von der Dauer der Parkzeitüberschreitung ab. Ein kurzer Verstoß, beispielsweise das Überschreiten der Parkzeit um wenige Minuten, wurde in der Regel mit einem geringeren Betrag geahndet als das Parken über einen längeren Zeitraum oder das Parken ohne jeglichen Parkschein. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um ein Verwarnungsgeld handelt, also eine Art Geldbuße, die ohne ein förmliches Bußgeldverfahren erhoben wird.

Kurze Parkzeitüberschreitung

Bei einer kurzen Parkzeitüberschreitung, beispielsweise bis zu 30 Minuten, lag das Verwarnungsgeld 2018 in München typischerweise bei etwa 10 bis 15 Euro. Dies war der Regelfall für kleinere Vergehen.

Längere Parkzeitüberschreitung oder Parken ohne Parkschein

Wurde ohne Parkschein geparkt oder die Parkzeit deutlich überschritten (beispielsweise um mehr als eine Stunde), stieg das Verwarnungsgeld entsprechend an. Hier konnten Beträge zwischen 20 und 30 Euro fällig werden. Je länger die Parkzeitüberschreitung, desto höher die Strafe.

Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Wenn durch das Parken ohne Parkschein andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden, beispielsweise durch das Parken im Halteverbot oder auf einem Behindertenparkplatz, erhöhte sich das Verwarnungsgeld zusätzlich. In solchen Fällen konnten deutlich höhere Strafen verhängt werden, gegebenenfalls auch Abschleppkosten hinzukommen.

Die Möglichkeit des Abschleppens

Neben dem Verwarnungsgeld drohte in bestimmten Fällen auch das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies war insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug den Verkehr behinderte oder an einem Ort geparkt wurde, an dem das Parken generell verboten war (z.B. im Halteverbot, auf einem Gehweg, oder vor einer Feuerwehrzufahrt). Die Abschleppkosten mussten dann zusätzlich zum Verwarnungsgeld vom Fahrzeughalter getragen werden, was die Gesamtkosten erheblich in die Höhe treiben konnte. Abschleppkosten können schnell mehrere hundert Euro betragen.

Wie man das Verwarnungsgeld vermeiden konnte

Die einfachste Möglichkeit, das Verwarnungsgeld zu vermeiden, bestand natürlich darin, einen gültigen Parkschein zu lösen und die Parkzeit nicht zu überschreiten. In München gab es 2018 verschiedene Möglichkeiten, einen Parkschein zu erwerben:

  • Parkscheinautomaten: Die klassischen Automaten, die Münzen akzeptieren.
  • Handyparken: Das Bezahlen der Parkgebühren per Smartphone-App war bereits verbreitet und eine bequeme Alternative.
  • Anwohnerparkausweis: Anwohner bestimmter Stadtteile konnten einen Parkausweis beantragen, der ihnen das Parken in ihrem Viertel erleichterte.

Rechtliche Schritte gegen das Verwarnungsgeld

Wer mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden war, hatte die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dies musste in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist (meistens zwei Wochen) schriftlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Kreisverwaltungsreferat) erfolgen. Im Einspruch sollte der Sachverhalt detailliert geschildert und gegebenenfalls Beweismittel (z.B. Fotos) vorgelegt werden. Die Behörde prüfte dann den Einspruch und entschied, ob das Verwarnungsgeld aufrechterhalten wird oder nicht. Wurde der Einspruch abgelehnt, bestand die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Amtsgericht zu erheben.

Fazit

Das Parken ohne Parkschein in München war auch 2018 kein Kavaliersdelikt und konnte schnell teuer werden. Die Höhe des Verwarnungsgeldes hing von der Dauer der Parkzeitüberschreitung und den Umständen des Verstoßes ab. Zusätzlich drohte in bestimmten Fällen das Abschleppen des Fahrzeugs. Es empfiehlt sich daher, stets einen gültigen Parkschein zu lösen oder alternative Parkmöglichkeiten (z.B. Parkhäuser) zu nutzen, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden. Informieren Sie sich immer über die geltenden Parkregeln vor Ort.

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