Steuererklärung Student Und Arbeitnehmer In Einem Jahr

Viele Studenten finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs oder Werkstudententätigkeiten. Wenn man in einem Jahr sowohl Student als auch Arbeitnehmer ist, stellt sich die Frage, ob und wie man eine Steuererklärung abgeben sollte. Die gute Nachricht: Es lohnt sich oft, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn man nur geringe Einkünfte hatte. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aspekte.
Warum eine Steuererklärung als Student und Arbeitnehmer?
Rückerstattung von zu viel gezahlter Lohnsteuer: Als Arbeitnehmer werden monatlich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Oftmals sind diese Abzüge zu hoch, da individuelle Freibeträge und Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Durch eine Steuererklärung kann man diese zu viel gezahlten Steuern zurückerhalten.
Verlustvortrag nutzen: Studenten haben oft hohe Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Studium (Studiengebühren, Fachliteratur, etc.). Diese Ausgaben können als Verluste geltend gemacht werden. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser Verlust kann in zukünftige Jahre vorgetragen und mit späteren Einkünften verrechnet werden, was die Steuerlast in der Zukunft mindert.
Must Read
Wichtige Punkte bei der Steuererklärung
1. Einkunftsarten
Als Student und Arbeitnehmer hat man in der Regel Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Man benötigt dafür die Lohnsteuerbescheinigung, die man von seinem Arbeitgeber erhält. Hier sind alle wichtigen Informationen wie Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. aufgeführt.
Es ist wichtig zu prüfen, ob man neben dem Job auch andere Einkunftsarten hatte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder selbstständiger Tätigkeit. Auch diese Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

2. Absetzbare Kosten: Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Fahrtkosten: Die Kosten für die Fahrten zur Arbeit können geltend gemacht werden. Entweder pauschal mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Kilometer für die einfache Strecke) oder mit den tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
- Arbeitsmittel: Kosten für Arbeitskleidung, Fachliteratur, Computer, Büromaterial etc.
- Fortbildungskosten: Kosten für Kurse, Seminare oder andere Weiterbildungen, die berufsbedingt sind.
- Kontoführungsgebühren: Eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr wird ohne Nachweis anerkannt.
Es empfiehlt sich, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um die Werbungskosten nachweisen zu können.

3. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Neben den Werbungskosten gibt es auch noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die steuerlich absetzbar sind. Sonderausgaben sind beispielsweise:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
- Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Altersvorsorge, z.B. Riester- oder Rürup-Verträge, können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch unvermeidbare Aufwendungen, die höher sind als bei anderen Steuerpflichtigen. Hierzu zählen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für ein behindertengerechtes Auto.
4. Das Studium berücksichtigen
Die steuerliche Behandlung von Studienkosten ist komplex. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Erstausbildung und einer Zweitausbildung.

- Erstausbildung: Kosten für eine Erstausbildung (z.B. Abitur, Berufsausbildung oder ein Erststudium) können nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Allerdings können diese Sonderausgaben nicht in zukünftige Jahre vorgetragen werden.
- Zweitausbildung: Kosten für eine Zweitausbildung (z.B. ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss oder eine weitere Berufsausbildung) können als Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Hier kann es sich lohnen, einen Verlustvortrag zu nutzen.
Es ist wichtig, die individuellen Umstände genau zu prüfen, um die Studienkosten optimal geltend zu machen.
5. Fristen beachten
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat in der Regel länger Zeit. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.

Hilfreiche Tools und Anlaufstellen
Es gibt zahlreiche Online-Steuerprogramme, die Studenten und Arbeitnehmern bei der Erstellung der Steuererklärung helfen. Diese Programme führen Schritt für Schritt durch die Erklärung und geben Tipps, welche Kosten absetzbar sind. Auch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine können bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen.
Die Finanzämter bieten ebenfalls Beratungen an. Man sollte sich jedoch bewusst sein, dass die Finanzbeamten neutral beraten und keine individuelle Steuergestaltung vornehmen.
Fazit und Empfehlung
Auch wenn es aufwendig erscheint, eine Steuererklärung als Student und Arbeitnehmer abzugeben, lohnt es sich in den meisten Fällen. Die Chance auf eine Steuererstattung oder die Möglichkeit, einen Verlustvortrag zu nutzen, sollte man nicht verpassen. Prüfen Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen sorgfältig und nutzen Sie die zahlreichen Hilfsangebote, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten. Es ist immer besser, eine Steuererklärung zu viel als eine zu wenig abzugeben!
