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Parken Auf Dem Gehweg Was Kostet Das


Parken Auf Dem Gehweg Was Kostet Das

Kennen Sie das auch? Kurz mal zum Bäcker springen, schnell etwas abholen oder jemanden aus dem Auto lassen – und schon steht man mit dem Auto halb auf dem Gehweg. Was harmlos erscheint, kann teuer werden. Dieser Artikel richtet sich an alle Autofahrer in Deutschland und soll verständlich aufklären, welche Kosten beim Parken auf dem Gehweg entstehen können und welche Regeln dabei gelten.

Parken auf dem Gehweg: Mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit

Viele Autofahrer unterschätzen die Konsequenzen, wenn sie ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abstellen. Es ist nicht nur eine Frage des Anstands gegenüber Fußgängern, sondern auch eine klare Verletzung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die StVO regelt präzise, wo geparkt werden darf und wo nicht. Grundsätzlich gilt: Das Parken auf Gehwegen ist verboten!

Warum ist das so wichtig? Gehwege sind primär für Fußgänger gedacht, insbesondere für:

  • Kinder: Sie bewegen sich oft unberechenbar.
  • Ältere Menschen: Sie sind oft weniger mobil und benötigen ausreichend Platz.
  • Menschen mit Behinderung: Insbesondere Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte sind auf freie Gehwege angewiesen.
  • Eltern mit Kinderwagen: Auch sie brauchen genügend Raum, um sich sicher fortbewegen zu können.

Das Zuparken von Gehwegen zwingt diese Personengruppen dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

Was kostet das Parken auf dem Gehweg? Der Bußgeldkatalog

Die Strafen für das Parken auf dem Gehweg sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Vergehens und ob eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

Hier eine Übersicht der möglichen Strafen:

  • Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung: In der Regel 55 Euro.
  • Parken auf dem Gehweg mit Behinderung: Das Bußgeld erhöht sich auf 70 Euro. Zusätzlich kann es zu einem Punkt in Flensburg kommen.
  • Parken auf dem Gehweg über eine Stunde ohne Behinderung: 70 Euro.
  • Parken auf dem Gehweg über eine Stunde mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Wichtig: Diese Angaben sind Richtwerte. Die tatsächliche Höhe des Bußgeldes kann je nach Kommune variieren. Zusätzlich zum Bußgeld können auch Abschleppkosten entstehen, wenn das Fahrzeug eine erhebliche Behinderung darstellt.

Wann darf man ausnahmsweise auf dem Gehweg parken?

Es gibt Ausnahmen von der Regel, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Diese Ausnahmen sind jedoch klar definiert und durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Erlaubt ist das Parken auf dem Gehweg nur dann, wenn:

  • Ein entsprechendes Verkehrszeichen (z.B. Zeichen 315) das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt.
  • Die Parkfläche durch eine Markierung auf dem Gehweg gekennzeichnet ist.

Auch wenn das Parken durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist, muss immer ausreichend Platz für Fußgänger vorhanden sein. Es sollte mindestens ein ausreichend breiter Gehwegbereich frei bleiben, so dass Fußgänger, insbesondere Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen, problemlos passieren können.

Abschleppen: Wenn das Parken auf dem Gehweg richtig teuer wird

Wenn ein Fahrzeug den Verkehr erheblich behindert oder gefährdet, kann es abgeschleppt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • Das Fahrzeug den Gehweg vollständig blockiert.
  • Das Fahrzeug vor einer Feuerwehrzufahrt parkt.
  • Das Fahrzeug in einer unübersichtlichen Kurve steht und die Sicht behindert.

Die Kosten für das Abschleppen trägt der Fahrzeughalter. Diese Kosten können schnell mehrere hundert Euro betragen. Hinzu kommen dann noch das Bußgeld und eventuell Verwaltungsgebühren.

Wie Sie das Parken auf dem Gehweg vermeiden können

Die beste Möglichkeit, Bußgelder und Abschleppkosten zu vermeiden, ist, das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich zu unterlassen. Suchen Sie stattdessen nach legalen Parkmöglichkeiten, auch wenn dies mit einem etwas längeren Fußweg verbunden ist.

Hier ein paar Tipps:

  • Planen Sie Ihre Route und suchen Sie im Voraus nach Parkmöglichkeiten.
  • Nutzen Sie Parkhäuser oder Tiefgaragen.
  • Seien Sie bereit, ein paar Meter mehr zu laufen.
  • Achten Sie auf die Beschilderung und halten Sie sich an die Verkehrsregeln.

Fazit: Lieber sicher parken als teuer bezahlen

Das Parken auf dem Gehweg ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch Abschleppkosten können die Folge sein. Darüber hinaus gefährdet das Zuparken von Gehwegen andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger.

Achten Sie daher immer darauf, Ihr Fahrzeug legal zu parken und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. So vermeiden Sie nicht nur Ärger und Kosten, sondern tragen auch zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Informieren Sie sich über die örtlichen Parkvorschriften, denn diese können variieren. Ein Blick in die StVO und den örtlichen Bußgeldkatalog lohnt sich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Sicherheit und Rücksichtnahme sollten immer oberste Priorität haben.

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