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Lebenslange Freiheitsstrafe Mit Anschließender Sicherungsverwahrung


Lebenslange Freiheitsstrafe Mit Anschließender Sicherungsverwahrung

Okay, Leute, setzt euch hin, bestellt euch einen Kaffee (oder, je nach Gemütslage, vielleicht schon den ersten Feierabend-Drink), denn wir reden heute über ein Thema, das so deutsch ist, dass es fast schon nach Sauerkraut und Ordnungsliebe riecht: Die lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ja, das ist ein Zungenbrecher, ich weiß. Versucht mal, das dreimal schnell hintereinander zu sagen. Ich warte. Gut, weiter geht's.

Lebenslang – Das ist doch 'ne Ewigkeit, oder?

Lebenslang klingt erst mal nach: "Okay, du hast's verkackt. Dein Leben ist jetzt wie 'ne Dauerschleife von schlechten RTL2-Serien – nur eben im Knast." Aber so einfach ist es dann doch nicht. In Deutschland bedeutet lebenslänglich eben nicht, dass du bis zum Sankt Nimmerleinstag hinter Gittern sitzt. Nach 15 Jahren kann man nämlich einen Antrag auf Bewährung stellen. 15 Jahre! Das ist ungefähr so lange, wie manche Beziehungen halten. Wenn du also in der Zeit brav warst und der Psychiater sagt: "Joa, der hat sich gebessert, der beißt jetzt nur noch in Kissen statt in Menschen", dann könnte es sein, dass du wieder rauskommst. Vielleicht. Eventuell. Es ist kompliziert. Juristen lieben kompliziert.

Aber, und jetzt kommt der Clou, es gibt da eben noch diese Sicherungsverwahrung. Das ist so ein bisschen wie der Joker im Strafrecht. Oder, um es mit einem weniger juristischen Bild zu sagen: Das ist das "Aber Moment mal!"-Schild, das hochgehalten wird, wenn man denkt, man hätte den Ausgang schon fast in Sichtweite.

Sicherungsverwahrung – Wenn "Freiheit" nur ein Wort ist

Die Sicherungsverwahrung bedeutet: Selbst wenn du deine 15 Jahre abgesessen hast und alle sagen: "Super Typ, der hat seine Lektion gelernt, der darf wieder unter die Leute", kann das Gericht sagen: "Nö! Wir finden dich immer noch zu gefährlich." Und zack, bleibst du erstmal weiter in der Anstalt. Stell dir vor, du hast dich durch die schlimmsten Momente im Gefängnis gekämpft, hast gelernt, wie man mit Klopapier-Origami beeindruckt und plötzlich heißt es: "Sorry, falscher Alarm."

Lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld plus
Lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld plus

Warum machen die das? Nun ja, die Idee dahinter ist, die Bevölkerung vor Leuten zu schützen, die auch nach ihrer Haftzeit noch eine Gefahr darstellen könnten. Das ist so eine Art präventive Maßnahme, quasi die Impfung gegen Rückfalltäter. Klingt erstmal vernünftig, oder? Aber die Sache hat natürlich auch ihre Haken. Kritiker sagen, das sei eine Art "Vorverurteilung" auf Basis von zukünftigen Taten. Man sperrt jemanden ein, nicht für das, was er getan hat, sondern für das, was er vielleicht tun könnte. Ist das fair? Darüber lässt sich streiten. Und das wird in Deutschland auch fleißig getan.

Und hier kommt eine überraschende Info: Sicherungsverwahrung ist nicht dasselbe wie eine normale Haftstrafe. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung soll sich stärker an einem normalen Leben orientieren. Das bedeutet im Idealfall mehr Freizeit, mehr Lockerungen und mehr Therapien. Im Idealfall! In der Realität sieht das oft anders aus, und viele Betroffene klagen über die Bedingungen. Ist ja auch klar: Du bist zwar "frei", aber eben nur innerhalb der Mauern einer Anstalt. Das ist so ein bisschen wie Urlaub auf Balkonien – nur eben mit Stacheldraht.

Urteil im Axtmord-Prozess: Lebenslange Haft mit anschließender
Urteil im Axtmord-Prozess: Lebenslange Haft mit anschließender

Der doppelte Boden des deutschen Strafrechts

Man muss sich das mal vorstellen: Du hast eine Straftat begangen, wurdest verurteilt, hast deine Strafe abgesessen und dann sagt der Staat: "Wir trauen dir trotzdem nicht über den Weg." Das ist schon 'ne harte Nummer. Aber wie gesagt, es geht darum, die Gesellschaft zu schützen. Und in Deutschland sind wir eben Meister darin, Sicherheit über alles zu stellen. Sogar über die Freiheit des Einzelnen. (Manchmal fühlt es sich zumindest so an.)

Die Debatte um die lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wird uns also noch eine Weile begleiten. Es ist ein komplexes Thema mit vielen Grauzonen und moralischen Dilemmata. Aber hey, wenigstens haben wir jetzt wieder was, worüber wir uns bei einem gemütlichen Kaffee (oder dem zweiten Feierabend-Drink) streiten können. Prost!

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