Kann Man Bei Einer Zeitarbeitsfirma Jederzeit Kündigen

Stell dir vor, du stehst am Buffet einer Firmenfeier. Irgendwie schmeckt das Häppchen, das du gerade im Mund hast, nach…irgendwas. Nicht gut. Du willst es loswerden. SOFORT. Weg damit. Und am liebsten würdest du den Job gleich mitkündigen, weil das Catering schon wieder so daneben ist. Aber geht das überhaupt? Speziell, wenn du über eine Zeitarbeitsfirma angestellt bist?
Tja, genau diese Frage hat mich neulich auch beschäftigt, als ein Freund in genau so einer Situation steckte. Nur war es bei ihm nicht das schlechte Essen, sondern eher die eintönige Arbeit am Fließband. Und deshalb habe ich mich mal schlau gemacht: Kann man bei einer Zeitarbeitsfirma einfach so kündigen, wann immer einem danach ist?
Die kurze Antwort: Ja, in der Regel schon. Aber wie immer im Leben, steckt der Teufel im Detail. (Achtung, juristisches Minenfeld!)
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Was steht im Arbeitsvertrag?
Der erste und wichtigste Blick gilt deinem Arbeitsvertrag. (Ja, das Ding, das du unterschrieben hast und seitdem nie wieder angeschaut hast… kenne ich!) Hier sollten die Kündigungsfristen klar definiert sein.
Das bedeutet: Schau nach, welche Frist dort angegeben ist. Meistens sind es ein paar Wochen. Die Kündigungsfrist kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sein.

Merke: Je länger du dabei bist, desto länger ist in der Regel auch die Kündigungsfrist. Aber Achtung, es gibt auch Verträge, die eine Probezeit beinhalten. Innerhalb der Probezeit können die Kündigungsfristen deutlich kürzer sein. Also, lesen, lesen, lesen!
Kündigungsfristen: Das magische Wort
Kündigungsfristen sind dazu da, sowohl dich als auch die Zeitarbeitsfirma zu schützen. Sie geben beiden Seiten Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Du hast Zeit, einen neuen Job zu suchen (oder dich endlich auf die faule Haut zu legen!), und die Zeitarbeitsfirma hat Zeit, einen Ersatz für dich zu finden. Fair, oder?

Aber was passiert, wenn man sich nicht an die Kündigungsfrist hält? Das ist, als würde man beim Monopoly direkt ins Gefängnis gehen, ohne über Los zu ziehen. Es kann teuer werden! Die Zeitarbeitsfirma kann Schadensersatz fordern, wenn du einfach so gehst und sie deswegen einen Auftrag verliert. (Autsch!)
Sonderfall: Fristlose Kündigung
Klar, es gibt auch Situationen, in denen man nicht noch Wochen warten kann, bis man endlich weg ist. Stichwort: Unzumutbare Arbeitsbedingungen, Mobbing, oder wenn der Chef meint, er muss einen persönlich beleidigen. In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung in Frage kommen.

Aber Vorsicht: Eine fristlose Kündigung muss gut begründet sein! Du musst Beweise haben, dass die Situation wirklich unzumutbar ist. Ansonsten riskierst du, dass die Kündigung unwirksam ist und du trotzdem Schadensersatz zahlen musst. Lieber vorher einen Anwalt konsultieren, bevor du das Fass zum Überlaufen bringst!
Was tun, wenn man unzufrieden ist?
Bevor du gleich die Kündigung raushaust, versuch doch mal, das Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma zu suchen. Vielleicht können sie dir einen anderen Einsatz anbieten, der dir besser gefällt. Viele Zeitarbeitsfirmen sind daran interessiert, ihre Mitarbeiter langfristig zu binden und bieten deshalb auch Weiterbildungen oder andere Entwicklungsmöglichkeiten an.

Denk dran: Ein offenes Gespräch kann oft Wunder wirken! Und vielleicht ist der neue Job ja nur einen Anruf entfernt.
Fazit
Ja, du kannst in der Regel bei einer Zeitarbeitsfirma kündigen. Aber lies deinen Arbeitsvertrag, halte dich an die Kündigungsfristen und überlege dir gut, ob eine fristlose Kündigung wirklich notwendig ist. Und vergiss nicht: Reden hilft! Vielleicht gibt es ja eine Lösung, mit der alle zufrieden sind.
Und falls alles nichts hilft und dir das Buffet auf der nächsten Firmenfeier wieder nicht schmeckt… naja, dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist. (Aber vielleicht trotzdem erst nach der Kündigungsfrist, okay? 😉)
