Kann Ich In Der Probezeit Kündigen

Erinnerst du dich an deinen ersten Job? Ich schon. Voller Enthusiasmus, neue Schuhe (total unbequem, by the way!) und dem festen Vorsatz, alles zu rocken. Und dann, nach drei Wochen... denkst du dir: "Huch, ist das wirklich das Richtige für mich?". Ja, genau. Und dann kommt die Frage aller Fragen: Kann ich hier überhaupt schon wieder abhauen?
Genau darum geht's heute: Kündigung in der Probezeit. Keine Panik, wir schauen uns das mal genauer an. Es ist nämlich gar nicht so kompliziert, wie du vielleicht denkst. (Und wenn doch, frag deinen Anwalt. Aber hey, wir versuchen's erstmal ohne!)
Was ist überhaupt diese Probezeit?
Die Probezeit ist, wie der Name schon sagt, eine Zeit zum Ausprobieren. Für dich und für den Arbeitgeber. Ihr checkt ab, ob ihr zusammenpasst. Ist der Job wirklich das, was du dir vorgestellt hast? Findet der Chef dich genauso genial, wie du dich selbst? 😉
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Die Dauer der Probezeit ist meistens im Arbeitsvertrag festgelegt. Oft sind es sechs Monate, kann aber auch kürzer sein. Also, Augen auf beim Arbeitsvertrag lesen! (Das gilt übrigens immer, nicht nur bei der Probezeit. Sonst erlebst du vielleicht böse Überraschungen…)
Und jetzt zur Knackpunkt: Kündigen in der Probezeit – geht das so einfach?
Kurz gesagt: Ja, das geht. Und zwar in der Regel leichter als nach der Probezeit. Aber Achtung, es gibt ein paar Dinge zu beachten.

Der wichtigste Punkt ist die Kündigungsfrist. Die ist in der Probezeit nämlich deutlich kürzer als danach. Meistens sind das nur zwei Wochen. Das bedeutet, du musst deinem Chef zwei Wochen vorher Bescheid sagen, dass du gehst. Steht aber auch in deinem Vertrag! Kontrollier das lieber noch mal.
Side Note: Zwei Wochen können sich ganz schön lang anfühlen, wenn du innerlich schon gekündigt hast. Aber Augen zu und durch! Professionell bleiben ist wichtig, auch wenn du schon gedanklich am Strand liegst.

Brauche ich einen Grund für die Kündigung?
Nein! Das ist das Schöne an der Probezeit. Du musst keine ellenlangen Erklärungen abgeben, warum du gehst. "Passt nicht", "Gefällt mir nicht", "Der Kaffee schmeckt komisch" – alles valide Gründe. Ok, vielleicht nicht unbedingt Letzteres, aber du verstehst, was ich meine.
Trotzdem ist es natürlich höflich, deinem Chef kurz zu erklären, warum du dich für einen anderen Weg entschieden hast. Aber du bist nicht verpflichtet, deine Lebensgeschichte auszubreiten.
Form der Kündigung: Was muss ich beachten?
Ganz wichtig: Die Kündigung muss schriftlich sein. Eine E-Mail reicht in der Regel nicht aus. Also, Zettel und Stift raus (oder den PC anwerfen) und eine formale Kündigung schreiben.

Was da rein muss? Dein Name, deine Adresse, der Name und die Adresse des Unternehmens, das Datum und natürlich der Satz, dass du kündigst. Und vergiss die Unterschrift nicht!
Kleiner Tipp: Im Internet findest du jede Menge Vorlagen für Kündigungsschreiben. Such einfach mal nach "Kündigung Probezeit Vorlage".

Was passiert mit meinem Gehalt und Urlaub?
Dein Gehalt bekommst du bis zum Tag deiner Kündigung. Und was ist mit dem Urlaub? Den musst du dir entweder auszahlen lassen oder – wenn es zeitlich passt – noch nehmen, bevor du gehst. Aber auch hier gilt: Schau in deinen Arbeitsvertrag, da steht alles drin.
Und was, wenn der Chef mich kündigt?
Auch das kann passieren. Auch der Arbeitgeber kann dich in der Probezeit leichter kündigen. Auch hier gilt die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. Und auch hier braucht der Chef keinen besonderen Grund. Fies, ich weiß. Aber so sind die Regeln.
Fazit: Kündigung in der Probezeit – kein Hexenwerk!
Also, keine Angst vor der Kündigung in der Probezeit! Es ist dein gutes Recht, zu gehen, wenn der Job nicht passt. Beachte die Kündigungsfrist, schreib eine formelle Kündigung und bleib professionell. Und dann: Auf zu neuen Ufern! Viel Glück! Und denk dran: unbequeme Schuhe sind auch nach der Probezeit doof. 😉
