In Der Probezeit Krank Wer Zahlt

Also, Leute, stellt euch vor: Ihr habt’s geschafft! Endlich der Traumjob! Das Vorstellungsgespräch lief wie am Schnürchen, der Vertrag ist unterschrieben und ihr seid mega-motiviert. Aber dann… BÄM! Die Probezeit schlägt zu, und zwar mit voller Wucht. Eine Erkältung, die sich anfühlt, als hätte ein Elefant auf deiner Brust getanzt, oder eine Migräne, die deinen Kopf in einen Presslufthammer verwandelt. Und die große Frage, die in deinem fiebrigen Kopf rumspukt: "In der Probezeit krank? Wer zahlt denn jetzt bitte?!"
Keine Panik! Wir klären das jetzt auf, so locker und flockig, als würden wir gerade einen Latte Macchiato schlürfen. Denn ja, auch in der Probezeit, dieser berüchtigten Phase, in der man gefühlt ständig unter Beobachtung steht, habt ihr Rechte. Und eines davon ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die magische 4-Wochen-Grenze
Hier kommt die erste wichtige Info, die ihr euch merken solltet, am besten mit einem Knoten im Taschentuch (oder einer Notiz im Smartphone, je nachdem, wie oldschool ihr seid): Ihr habt erst Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ihr mindestens vier Wochen im Betrieb gearbeitet habt. Vorher sieht’s leider mau aus. Dann springt nämlich das Arbeitsamt ein, und ihr bekommt Krankengeld. Nicht ganz so viel wie euer reguläres Gehalt, aber besser als nichts, oder?
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Stellt euch vor: Ihr fangt am Montag an, werdet am Dienstag krank und bleibt die ganze Woche zu Hause. Pech gehabt! Da gibt's erstmal nix vom Chef. Aber ab dem Zeitpunkt, wo ihr die magische 4-Wochen-Grenze überschritten habt, ändert sich das Spiel.
Und was passiert, wenn ihr vor den 4 Wochen krank werdet, aber die Krankheit nach den 4 Wochen noch andauert? Gute Frage! Ab dem Zeitpunkt, wo ihr die 4 Wochen voll habt, springt der Arbeitgeber ein und zahlt euch das Gehalt weiter. Also: Durchhalten, auch wenn’s schwerfällt! (Okay, vielleicht nicht, wenn ihr kurz vorm Sterben seid. Dann geht's natürlich ab zum Arzt!)

Krankmeldung: So geht’s richtig!
Egal ob Probezeit oder nicht, eine Sache ist super wichtig: Die Krankmeldung! Sobald ihr merkt, dass ihr flach liegt, müsst ihr euch unverzüglich, also so schnell wie möglich, bei eurem Arbeitgeber melden. Am besten telefonisch. Eine E-Mail ist auch okay, aber das persönliche Gespräch (oder zumindest ein Telefonat) kommt besser an. Sagt Bescheid, dass ihr krank seid und wie lange ihr voraussichtlich ausfallen werdet.
Und dann ab zum Arzt! Der stellt euch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, den berühmt-berüchtigten "gelben Schein". Den gebt ihr dann so schnell wie möglich beim Arbeitgeber ab. Manche wollen das Original, manche begnügen sich mit einer Kopie. Fragt einfach nach, dann gibt's keinen Stress.

Merke: Versäumt ihr die rechtzeitige Krankmeldung, kann das im schlimmsten Fall eine Abmahnung geben. Und das will ja nun wirklich niemand in der Probezeit, oder?
Was passiert bei häufiger Krankheit?
Okay, jetzt wird’s ein bisschen kniffliger. Klar, keiner kann was dafür, wenn er krank wird. Aber wenn ihr in der Probezeit ständig fehlt, könnte das eurem Arbeitgeber komisch vorkommen. Und ja, das kann unter Umständen auch negative Konsequenzen haben.
Rein rechtlich gesehen, darf der Arbeitgeber euch deswegen aber nicht einfach so kündigen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn ihr sehr oft und sehr lange krank seid und dadurch der Betriebsablauf erheblich gestört wird.

Trotzdem solltet ihr versuchen, eure Gesundheit zu schonen und nicht wegen jedem kleinen Schnupfen gleich zu Hause zu bleiben. Versucht, eine gute Balance zu finden zwischen eurem Wohlbefinden und euren beruflichen Pflichten. Und redet mit eurem Chef, wenn ihr euch Sorgen macht. Offene Kommunikation ist immer der beste Weg!
Die Kündigung während der Krankheit
Und was ist, wenn der Chef euch während der Krankheit in der Probezeit kündigen will? Darf er das überhaupt? Ja, das darf er! Die Probezeit dient ja dazu, dass beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – schauen können, ob die Zusammenarbeit passt. Und da gibt es in der Regel keinen besonderen Kündigungsschutz.

Das bedeutet aber nicht, dass ihr hilflos ausgeliefert seid. Die Kündigung muss trotzdem formell korrekt sein. Sie muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Und wenn ihr das Gefühl habt, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, könnt ihr euch natürlich rechtlichen Rat holen.
Aber hey, lasst uns nicht den Teufel an die Wand malen! Meistens verläuft die Probezeit doch ganz normal und am Ende gibt's eine feste Anstellung. Und selbst wenn nicht, dann ist das auch kein Weltuntergang. Es gibt noch viele andere tolle Jobs da draußen!
Also, Kopf hoch, gesund bleiben (oder schnell wieder gesund werden) und lasst euch nicht unterkriegen! Und denkt dran: Auch in der Probezeit gilt: "Wer krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung!" (Zumindest nach den ersten vier Wochen, versteht sich.)
