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Gebäude Auf Fremden Grund Und Boden


Gebäude Auf Fremden Grund Und Boden

Stellt euch vor, ihr seid auf einem Flohmarkt. Irgendwo in einer staubigen Ecke entdeckt ihr eine wunderschöne alte Kommode. Ihr handelt, zahlt, schleppt das schwere Ding nach Hause und… findet dann heraus, dass die Kommode eigentlich eurem Nachbarn gehört, der sie aber vor Jahren vergessen hatte. Autsch! Peinliche Situation, oder? Okay, das hat jetzt nicht 1:1 mit dem Thema zu tun, aber es kratzt an der Oberfläche einer ähnlichen, wenn auch juristisch wesentlich komplexeren Frage: Was passiert eigentlich, wenn man auf fremdem Grund und Boden baut?

Der Klassiker: Bauen, Bauen, Ups!

Okay, lasst uns das mal aufdröseln. Wir reden hier von einem Szenario, in dem jemand – sagen wir mal, Herr Müller – ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet, das ihm gar nicht gehört. Das kann verschiedene Gründe haben: Verwechslung, Irrtum über die Grundstücksgrenzen (die berühmte "Ist das jetzt mein Rasen oder nicht?"-Frage), oder sogar vorsätzliches Handeln (was aber eher selten vorkommt, weil… naja, nicht so clever).

Der springende Punkt ist: Es steht plötzlich ein Gebäude auf fremdem Land. Und jetzt? Was sagt das Gesetz dazu? Und noch wichtiger: Was sagt der Nachbar, dem das Land gehört? (Ich wette, der ist erstmal nicht so happy!)

Das BGB spricht… (und zwar kompliziert)

Natürlich hat der Gesetzgeber sich das nicht einfach so überlegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat da ein paar Paragraphen im Ärmel. Vor allem § 95 BGB, der besagt, dass ein Gebäude, das in der Absicht errichtet wird, es nicht dauerhaft dort zu belassen, nicht als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gilt. Heißt übersetzt: Es gehört nicht automatisch dem Grundstückseigentümer.

Aber Achtung, das ist nur die halbe Wahrheit. Denn es gibt auch noch § 94 BGB. Der besagt, dass ein Gebäude, das fest mit dem Boden verbunden ist, eben doch zum Grundstück gehört. Puh, kompliziert, oder? (Juristen lieben es, Dinge unnötig kompliziert zu machen, oder?)

Der anteil von grund und boden bei einer eigentumswohnung _ anteil
Der anteil von grund und boden bei einer eigentumswohnung _ anteil

Was bedeutet das nun konkret? Wenn Herr Müller also dachte, er baut ein Gartenhäuschen, das er jederzeit wieder abbauen kann, dann könnte § 95 BGB greifen. Aber wenn er ein massives Einfamilienhaus hinstellt, das fest mit dem Fundament verbunden ist, dann sieht die Sache anders aus. Dann wird das Haus tendenziell zum Bestandteil des Grundstücks und gehört damit dem Grundstückseigentümer.

Gutgläubigkeit rettet (manchmal) den Tag

Es gibt aber noch einen Rettungsanker: Die Gutgläubigkeit. Wenn Herr Müller wirklich davon ausgegangen ist, dass das Grundstück ihm gehört (und er das auch nachweisen kann), dann kann das Gericht unter Umständen entscheiden, dass er einen Anspruch auf Entschädigung hat. Oder – und das ist noch besser für ihn – dass er das Grundstück sogar kaufen kann. (Stellt euch vor, ihr müsst das Haus ABREISSEN! Horror!)

Maßgeblicher Zeitpunkt der Kaufpreisallokation auf Grund und Boden und
Maßgeblicher Zeitpunkt der Kaufpreisallokation auf Grund und Boden und

Wichtig: Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung. Es kommt auf die Umstände an, auf die Beweislage und darauf, wie "gutgläubig" Herr Müller wirklich war. Hat er sich vorher informiert? Hat er die Grundstücksgrenzen genau geprüft? Oder hat er einfach drauf los gebaut? ("Ach, wird schon passen…" – keine gute Idee!)

Was tun, wenn's passiert ist?

Okay, nehmen wir an, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Herr Müller hat auf fremdem Grund gebaut. Was nun? Am besten ist es natürlich, den Kontakt zum Grundstückseigentümer zu suchen und eine gütliche Einigung zu finden. Vielleicht kann man das Grundstück tatsächlich kaufen oder pachten. Oder man einigt sich auf eine Entschädigungszahlung.

46+ Best Fotos Haus Auf Fremden Grundstück Gebaut - Wunderschöne neue
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Sollte das nicht funktionieren, bleibt leider nur der Gang zum Anwalt. Der kann die Rechtslage prüfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und gegebenenfalls eine Klage einreichen. (Aber Achtung: Anwälte sind teuer!)

Fazit: Lieber vorher fragen, als nachher weinen!

Die Moral von der Geschicht‘? Bevor man auf fremdem Grund baut, sollte man sich unbedingt informieren! Grundstücksgrenzen prüfen, Bebauungspläne einsehen, mit dem Nachbarn sprechen… All das kann Ärger und teure Gerichtsverfahren ersparen. Denn im Zweifel gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – und schon gar nicht vor Abrissbirnen! Und wer will das schon? (Besser einmal zu viel gefragt, als einmal zu wenig!)

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