free web page hit counter

Durchlauferhitzer Kaputt Wer Zahlt Mieter Oder Vermieter


Durchlauferhitzer Kaputt Wer Zahlt Mieter Oder Vermieter

Okay, stellt euch vor: Sonntagabend, ihr freut euch auf eine heiße Dusche nach einem langen Wandertag im Harz (ja, ich weiß, Klischee pur!). Ihr dreht den Wasserhahn auf… und es kommt nur eiskaltes Wasser. Panik! Der erste Gedanke: "Nicht schon wieder!". Denn vor zwei Monaten war die Heizung ausgefallen. Und jetzt das. Was war passiert? Natürlich, der Durchlauferhitzer hat den Geist aufgegeben. Aber die noch wichtigere Frage: Wer zahlt den Spaß? Mieter oder Vermieter? Das ist nämlich die Frage aller Fragen, wenn es um defekte Geräte in Mietwohnungen geht.

Kommen wir also zum Knackpunkt. Ein defekter Durchlauferhitzer – ein Albtraum für jeden Mieter. Aber keine Sorge, es gibt Licht am Ende des Tunnels, auch wenn das Wasser gerade eiskalt ist. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand ist. Und dazu gehört nun mal auch warmes Wasser. Denkt immer daran: Warmes Wasser ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht!

Wann zahlt der Vermieter?

In den allermeisten Fällen ist die Sache klar: Der Vermieter muss den kaputten Durchlauferhitzer reparieren oder ersetzen. Das gilt besonders, wenn der Defekt auf normalen Verschleiß oder das Alter des Geräts zurückzuführen ist. Durchlauferhitzer sind nun mal keine Wunderwerke der Technik und geben irgendwann den Geist auf.

Wichtig: Meldet den Schaden unverzüglich dem Vermieter! Am besten schriftlich, damit ihr einen Nachweis habt. Eine E-Mail tut's auch, aber eine altmodische Postkarte mit Rückschein ist natürlich die sichere Variante. Gebt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab, aber ein paar Tage sollten schon drin sein. Sonst könnt ihr ihm nämlich ganz schön Druck machen. Und glaubt mir, das wollt ihr. Wer will schon wochenlang kalt duschen? Eben!

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber, und jetzt kommt das große Aber: Es gibt Ausnahmen! Und die sind, wie immer, etwas komplizierter. Denn manchmal muss der Mieter selbst zahlen.

Wer zahlt die Reparatur? – Durchlauferhitzer Wissen für Mieter
Wer zahlt die Reparatur? – Durchlauferhitzer Wissen für Mieter
  • Eigenverschulden: Wenn ihr den Durchlauferhitzer selbst kaputt gemacht habt, müsst ihr natürlich auch für den Schaden aufkommen. Klingt logisch, oder? Zum Beispiel, wenn ihr versucht habt, ihn selbst zu reparieren und dabei etwas falsch gemacht habt. Oder wenn ihr ihn mutwillig zerstört habt (warum auch immer jemand das tun sollte...).
  • Bagatellschäden: In manchen Mietverträgen gibt es Klauseln, die besagen, dass der Mieter für kleinere Reparaturen bis zu einer bestimmten Summe (z.B. 100 Euro) selbst aufkommen muss. Das nennt man Bagatellschadenklausel. Achtung: Diese Klauseln sind nicht immer wirksam und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Also, Mietvertrag genau lesen! Das ist sowieso immer eine gute Idee.
  • Wartungspflicht des Mieters: Wenn der Mietvertrag euch zur regelmäßigen Wartung des Durchlauferhitzers verpflichtet und ihr das versäumt habt, kann es sein, dass ihr für den Schaden mitverantwortlich seid. Aber auch hier gilt: Die Klausel muss wirksam sein und die Wartung muss zumutbar sein.

Was tun, wenn der Vermieter sich weigert?

Der Vermieter zickt rum und will nicht zahlen? Keine Panik! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ihr vorgehen könnt:

  • Druck machen: Erinner ihn freundlich, aber bestimmt an seine Pflichten. Manchmal hilft schon ein klärendes Gespräch.
  • Mietminderung: Wenn der Durchlauferhitzer defekt ist, habt ihr das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Am besten lasst ihr euch von einem Mieterverein beraten.
  • Selbst reparieren lassen: In dringenden Fällen könnt ihr den Durchlauferhitzer auch selbst reparieren lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Aber Achtung: Das geht nur, wenn der Vermieter sich weigert, den Schaden zu beheben und ihr ihm vorher eine angemessene Frist gesetzt habt. Und am besten sprecht ihr das vorher mit einem Anwalt ab. Sicher ist sicher!

Fazit: In den meisten Fällen muss der Vermieter für einen defekten Durchlauferhitzer aufkommen. Aber es gibt Ausnahmen. Lest euren Mietvertrag genau und holt euch im Zweifelsfall rechtlichen Rat. Und vor allem: Lasst euch nicht unterkriegen! Warmes Wasser ist euer Recht! Und wenn alles nichts hilft, dann bleibt nur noch der Sprung in den eiskalten See. Aber das ist ja auch irgendwie erfrischend, oder? Naja, vielleicht nicht wirklich.

Durchlauferhitzer ist undicht und tropft - Ursache, Reparatur und Durchlauferhitzer: Strom-Verbrauch und Kosten senken – so einfach geht's Reparatur Durchlauferhitzer | EURONICS.de Durchlauferhitzer anschließen » Anleitung in 8 Schritten Wer zahlt die Reparatur? – Durchlauferhitzer Wissen für Mieter Warmwasser Durchlauferhitzer kaputt zu viel Stromverbauch? (Elektronik Elektronischer Durchlauferhitzer | selbst.de Wer zahlt den Elektriker der Mieter oder Vermieter Durchlauferhitzer entkalken – Symptome, Anleitung und Kosten für Mieter

You might also like →